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Software TesterIn bei VOXTRONIC Technology Computer Systeme GmbH

  • voxtronic
  • 7. Januar 2014 um 12:00
  • Unerledigt
  • voxtronic
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    voxtronic
    Mitglied
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    1
    • 7. Januar 2014 um 12:00
    • #1

    Anbei die Stellenausschreibung.

  • Deldrarim
    7
    Deldrarim
    Mitglied
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    • 10. Januar 2014 um 05:16
    • #2
    Zitat

    In jeder Stellenanzeige muss stehen, wie viel man im inserierten Job mindestens verdienen kann – selbst dann, wenn nur nach einer geringfügig beschäftigten Aushilfe gesucht wird. Wichtig ist, dass die Summe ausgewiesen wird, nicht eine abstrakte Einreihung.
    Besteht die Bereitschaft zur Überzahlung, so muss auch das im Inseratentext angegeben werden.

    Wissen ArbeitgeberIn (oder die Arbeitsvermittlungsfirma) bereits zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung, dass für die ausgeschriebene Position z.B. auch Zulagen zustehen, muss auch das in den Inseratentext aufgenommen werden.


    http://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbei…schreibung.html

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