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Gehalt nach IT Kollektivvertrag

    • Frage
  • Baws
  • 23. Mai 2015 um 21:59
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • Baws
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    Beiträge
    2
    • 23. Mai 2015 um 21:59
    • #1

    Hallo!

    Ich habe vor 2 Jahre bei einer Firma angefangen Vollzeit zu arbeiten. Da wurde mir gesagt, dass ich eine Spezielle Tätigkeiten (ST2) machen würde, jedoch ein Berufseinsteiger bin (weniger als 3 Jahre Berufserfahrung in dieser Stufe) , deswegen werde ich bloß als ST1 bezahlt.
    Meine Frage ist folgende: Nach einem Jahr, habe ich 3 Jahre Berufserfahrung. Da werde ich dann ja von ST1 -> ST2 kriegen. Werde ich aber auch von Einstiegsstufe in die Regelstufe steigen? Oder muss ich dann ab ST2 wieder 3 Jahre warten, bis ich meine nächste feine Gehaltserhöhung kriege?

    Viele Grüße,
    Baws

  • Paulchen
    Gast
    • 24. Mai 2015 um 14:33
    • #2
    Zitat von Baws

    Ich habe vor 2 Jahre bei einer Firma angefangen Vollzeit zu arbeiten. Da wurde mir gesagt, dass ich eine Spezielle Tätigkeiten (ST2) machen würde, jedoch ein Berufseinsteiger bin (weniger als 3 Jahre Berufserfahrung in dieser Stufe) , deswegen werde ich bloß als ST1 bezahlt.

    Ich bin kein Jurist, aber meiner Auffassung nach geht das so nicht. Wenn du eine ST2-Tätigkeit ausübst, musst du in ST2 eingereiht werden. In ST2 gibt es keine Berufseinsteiger-Kategorie, daher bist du zumindest in der Einstiegsstufe.

    Das bedeutet, dass du die letzten zwei Jahre falsch eingereiht warst und möglicherweise viel zu wenig Gehalt ausbezahlt bekommen hast. Eventuell kannst du den Differenzbetrag zwischen ST1/Berufseinsteiger bzw. dem, was dir bezahlt wurde, und ST2/Einstiegsstufe nachfordern. Da das nicht so wenig Geld ist, würde ich mich da an deiner Stelle auf jeden Fall erkundigen, ob und was man da machen kann (Arbeiterkammer?).

  • Baws
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    Beiträge
    2
    • 24. Mai 2015 um 17:59
    • #3

    "Für Arbeitnehmer, die weniger als 36 Monate einschlägigeBerufserfahrung im Sinne der Tätigkeitsbeschreibung nach ST1 oderST2 verrichten oder verrichtet haben, kann eine Einstufung in ST1erfolgen. Nach spätestens insgesamt 36 Monaten (unterBerücksichtigung von einschlägigen Vordienstzeiten) ist festzustellen,ob infolge der überwiegenden Tätigkeiten im Sinne derTätigkeitsbeschreibung ST2 eine Umreihung nach ST2 durchzuführenist." - wko: https://www.wko.at/Content.Node/b…015_final_3.pdf

    Meine Tätigkeit: Analyse: Anwendung/System/Datenbank

    In meinem Vertrag steht jedoch nur ST1 (gerade nachgeschaut). Jedoch hat mir mein Chef mal ST2 gesagt..

  • eis
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    302
    • 6. Juli 2015 um 20:16
    • #4

    Geh zur AK. Schreib Dir alles, was Du dringend wissen willst, auf. Du kannst ein kurzes Gespräch mit einem hauseigenen Juristen führen. Wenn Du mehr Fragen hast, kannst Du an der Information auch einen Termin mit einem Juristen vereinbaren. Der kann Dir einige Dinge vor- und durchrechnen und einen Brief für Dich aufsetzen. Solange Du jedoch noch nicht gekündigt bist, ist Dein Fall nicht hochprior und es kann schon sein, dass Du ein gutes Monat auf den Termin warten musst. Also würde ich mich darauf auch gut vorbereiten.

  • Adok
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    714
    • 7. Juli 2015 um 18:22
    • #5

    Wurde ein Beitrag von mir in diesem Thread gelöscht? Offenbar teilt jemand nicht meinen Sinn für Humor. Interessant aber, dass ich auch keine PM von einem Admin deswegen erhalten habe.

  • Wings-of-Glory
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    1.573
    • 7. Juli 2015 um 18:52
    • #6

    Entschuldigung, Adok,

    pm war im Kommen.

    ja, der Beitrag wurde entfernt.

    Der Beitrag ist meiner Meinung nach weder lustig, was nichts zur Sache tut, noch beantwortet es die Frage des Threaderstellers konstruktiv.

  • Adok
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    714
    • 8. Juli 2015 um 16:48
    • #7

    Alles klar.

  • Maddin1983
    Gast
    • 13. September 2015 um 16:20
    • #8

    schade...jetzt ist man neugierg, was hier geschrieben wurde....doch ich denke das nur ein Advokat hier weiterhelfen kann.

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:15

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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