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Subnote ... Powerbook oder nicht?

    • Frage
  • phlow
  • 7. September 2005 um 14:18
  • Unerledigt
  • gst
    7
    gst
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    • 5. Oktober 2005 um 21:53
    • #41
    Zitat von davewood

    wieso?

    für den lüfter werde 2 thresholds definiert sein. eine temperatur X über der der lüfter startet und eine temperatur Y unter der der lüfter stoppt. bei normalem betrieb (wenn der lüfter langsam läuft) wird sich die temperatur vermutlich zwischen Y und X einpendeln. also zu warm zum stoppen aber falls der lüfter nicht laufen würde, würde er auch nicht starten.

    ich vermute einmal dass durch änderungen bei den energieeinstellungen der aktuelle status neu gesetzt wird (auf lüfter läuft nicht) und aufgrund der zu geringen temperatur der lüfter erst wieder startet wenn sich das notebook erwärmt. derzeit ist es leider nicht möglich selber die thresholds festzulegen. (im acpi dsdt ist auch kein fan definiert dessen status man über das betriebssystem verändern könnte [wobei man ja den dsdt notfalls auch selber verändern könnte wenn man die daten für den fan bekommen würde]).

  • gst
    7
    gst
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    107
    • 5. Oktober 2005 um 21:57
    • #42
    Zitat von davewood

    ans zuruecktreten hab ich bereits gedacht, die frage ist nur was ich dann zahlen muss. weiss das zufaellig jemand.

    im faq steht glaubich irgendwas von 2% des kaufpreises. also so ca. 25 EUR. wobei man bei einigen shops sogar die versandkosten zurückerstattet bekommt wenn man vom kauf zurücktritt - ich weiss aber nicht ob das gesetzlich vorgeschrieben ist oder bei notebook4u.at auch so ist. müsstest du halt innerhalb von 7 tagen machen (wobei vermutlich je früher du das notebook zurückschickst desto entgegenkommenter wird auch der händler sein).

    alternativ könntest du es auf ebay versteigern und ev. sogar noch einen gewinn bei der sache machen (da der studentenpreis - besonders mit der aktion von notebook4u.at - ja um einiges billiger war als der originalpreis).

  • davewood
    17
    davewood
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    536
    • 6. Oktober 2005 um 16:10
    • #43

    nur weil ichs interessant finde

    Habe mich ein wenig schlau gemacht was den ruecktritt betrifft

    Zitat


    Sg Herr Kollege XXX:

    Bin derzeit nicht ganz fit + ziemlich unter Druck, daher nur knapp ...

    - korrekte Rechtsgrundlage des Ruecktrittsrechts ist § 5e KSchG (Ruecktrittsrecht + Frist)
    - ein allfaelliges Benutzungsentgelt koennte nur auf § 5 g (1) Zif. 2 KSchG gestuetzt
    werden.

    (KschG online siehe http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg.htm)

    Mein Eindruck ist, dass nach der aktuellen Judikatur ein Abzug iS eines
    Benutzungsentgelts nur in Betracht kommt, wenn die Ware "über die Überprüfung des
    Gegenstandes hinaus benutzt" wird (siehe Entscheidung unter
    http://www.internet4jurists.at/e-commerce/entsch3a.htm). Falls Sie also den PC nur
    ueberprueft und dann zu laut befunden und sofort Ruecktritt begehrt haben, sollte
    eigentlich kein Abzug statthaft sein.

    Ich schlage Ihnen vor, die Situation am besten kurz tel. mit dem Verein fuer
    Konsumenteninformation (VKI, unter http://www.vki.at) zu besprechen/zu klaeren (ev. auch email
    senden). Hoffe, damit ein wenig weitergeholfen zu haben.

    Alles anzeigen

    Selbst wenn ich zuruecktrete gedenke ich nicht diese 2% Zahlung zu unterlassen weil die Damen dort wirklich sehr nett und geduldig waren, eventuell frage ich an ob man sich nicht auf 1% einigen kann.

    Das mail ist von einem Juristen der Spezialist auf dem Gebiet ist.

    david

    ps: wuerde mir echt weh tun weil ich muss sagen das Teil ist fuer den Preis einfach endgeil. wenns nur leise waere :thinking_face:

    pps: da sehr viele kunden probleme mit dem luefter haben kann ich mir vorstellen dass sich da bald was updatemaessiges tut, zumindest hoffe ich es. abgesehen davon habe ich einen debian pro gefragt ob es unter linux auch solche spompanadln macht. antwort kommt dann hier.

    I like Toast!

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 11:58

    Hat das Thema aus dem Forum Peripherie- und Endgerät nach Hardware verschoben.

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