1. Dashboard
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team-Mitglieder
    4. Trophäen
    5. Mitgliedersuche
  4. Tutorial Bereich
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Forum
  • Lexikon
  • Erweiterte Suche
  1. Informatik Forum
  2. Community
  3. Smalltalk

p2p und die Illegalität

    • Frage
  • Almlieschen
  • 1. Dezember 2006 um 16:44
  • Unerledigt
  • Almlieschen
    13
    Almlieschen
    Mitglied
    Reaktionen
    8
    Punkte
    1.718
    Beiträge
    304
    • 1. Dezember 2006 um 16:44
    • #1

    Bin gestern mit ein paar Leuten zusammengesessen und da kam das Thema des "wie lädts du denn?" auf.
    Die Diskussion schwenkte dann über auf "Wird man schon verurteilt? Gevierteilt, geköpft, sonstiges?" und da ist mir aufgefallen, dass man leider immer wieder von irgendwoher nur wieder irgendwas hört.....so z.B. dass die Provider eh nichts rausgeben, dann hat aber wieder wer erzählt, dass eine Freundin von ihm schon zahlen hat müssen. Wieviel zahlt man, wird man nur hopps genommen, wenn man zu den power-loadern zählt, wann zählt man zu denen, gilt das nur in speziellen Ländern, ist Österreich betroffen, ist man vielleicht selbst ins Blickfeld der Justiz gerückt, ohne es zu wissen, müssen die einem das rechtzeitig sagen, usw usf. ...
    Ich hab dazu nicht wirklich etwas finden können, richtig erschreckende Aufrufe, dass JETZT WIRKLICH gestraft wird etc. hätte ich in letzter Zeit irgendwie glaub ich mitbekommen, aber sicher bin ich mir nicht....

    Deshalb meine Frage: wie schaut's aus? :)

    Ihr glücklichen Augen, Was je ihr gesehen, Es sei wie es wolle, Es war doch so schön!

  • rul0r
    10
    rul0r
    Mitglied
    Punkte
    975
    Beiträge
    182
    • 1. Dezember 2006 um 17:06
    • #2

    laut prof. proksch(jurist) fällt der download unter die freie werksnutzung und ist somit legal(in österreich). vervielfältigen darf man aber nicht(upload)

    {WcM} http://www.wcm-clan.com
    ClanManagerPro CMPro http://www.cmpro.org

    Der genetische Code des Menschen und der des Schimpansen unterscheiden sich zu 1,6%.
    Bei machen Menschen merkt man das mehr, bei anderen weniger *g*

  • Saruman
    15
    Saruman
    Mitglied
    Reaktionen
    31
    Punkte
    2.236
    Beiträge
    423
    • 1. Dezember 2006 um 17:31
    • #3
    Zitat von rul0r

    laut prof. proksch(jurist) fällt der download unter die freie werksnutzung und ist somit legal(in österreich). vervielfältigen darf man aber nicht(upload)

    ... was aber bei torrents meist unvermeidlich ist, und damit ist "runterladen" über ein bittorrent netzwerk ebenfalls illegal.

    http://alhambra.v3d.at/

  • rul0r
    10
    rul0r
    Mitglied
    Punkte
    975
    Beiträge
    182
    • 1. Dezember 2006 um 17:52
    • #4

    das runterladen is nie illegal :winking_face:
    wenn man bittorrent verwenden will muss man sich halt einen "asozialen" client suchen wo man den upload abdrehn kann.

    {WcM} http://www.wcm-clan.com
    ClanManagerPro CMPro http://www.cmpro.org

    Der genetische Code des Menschen und der des Schimpansen unterscheiden sich zu 1,6%.
    Bei machen Menschen merkt man das mehr, bei anderen weniger *g*

  • AntiBit
    13
    AntiBit
    Mitglied
    Reaktionen
    2
    Punkte
    1.712
    Beiträge
    297
    • 1. Dezember 2006 um 18:02
    • #5

    NetLimiter :winking_face:

    Hätten uns Spiele wie Pac-Man in unserer Jugend beeinflusst, würden wir heute durch dunkle Räume irren, elektronische Musik hören und Pillen fressen.

  • Almlieschen
    13
    Almlieschen
    Mitglied
    Reaktionen
    8
    Punkte
    1.718
    Beiträge
    304
    • 1. Dezember 2006 um 19:12
    • #6
    Zitat von rul0r

    laut prof. proksch(jurist) fällt der download unter die freie werksnutzung und ist somit legal(in österreich). vervielfältigen darf man aber nicht(upload)

    heißt das, wenn sie jemanden erwischen, blecht der nur für den getätigten upload? :)

    und nicht für alles, was er/sie heruntergeladen hat (was ja meistens verhältnismäßig mehr ist)?

    Ihr glücklichen Augen, Was je ihr gesehen, Es sei wie es wolle, Es war doch so schön!

  • malibu
    8
    malibu
    Mitglied
    Punkte
    655
    Beiträge
    106
    • 1. Dezember 2006 um 19:17
    • #7
    Zitat von rul0r

    das runterladen is nie illegal :winking_face:
    wenn man bittorrent verwenden will muss man sich halt einen "asozialen" client suchen wo man den upload abdrehn kann.

    naja, aber gibts nicht im urheberrecht einen paragraphen der besagt, dass kopien nur legal sind, wenn die quelle auch legal ist?
    wenn jetzt aber das uploaden an sich illegal ist, dann ist ja die quelle (das upgeloadete file) auch schon nimmer legal (und damit auch das downloaden), oder?

    das ist rock'n'roll johnny

  • Myc0rrhizal
    1
    Myc0rrhizal
    Gast
    • 1. Dezember 2006 um 19:56
    • #8

    Man kann auch einen normale client (wieauch immer emul, torrent, etc.) nehmen und immer die fertigen downloads aus dem shared folder nehmen.

  • Mr.Radar
    19
    Mr.Radar
    Mitglied
    Reaktionen
    13
    Punkte
    3.883
    Beiträge
    738
    • 1. Dezember 2006 um 20:31
    • #9

    @For3st: nu ja, aber AFAIK shared man ja während des downloads den schon downgeloadeten teil. Wobei da wieder die Frage ist, ob das dann illegal ist? Weil man darf ja im Rahmen öffentlicher Aufführungen auch ein Lied anspielen (also halt ein Stückerl draus), ohne dass ma dafür AKM-Gebühr blechen muss. Jetzt frag ich mich halt, wie das is, wenn man nur ein Stückerl eines mp3s zum DL anbietet?

  • Almlieschen
    13
    Almlieschen
    Mitglied
    Reaktionen
    8
    Punkte
    1.718
    Beiträge
    304
    • 1. Dezember 2006 um 22:02
    • #10

    Ok, also ob das alles richtig legal ist oder nicht, ist vielleicht nicht so ersichtlich, aber wie ist das mit dem Strafen? Gibt es wirklich schon Leute, die vor Gericht gezerrt wurden, oder sind das alles Ammenmärchen, die in die Welt gesetzt wurden, damit das Gedownloade weniger wird?

    Ihr glücklichen Augen, Was je ihr gesehen, Es sei wie es wolle, Es war doch so schön!

  • rul0r
    10
    rul0r
    Mitglied
    Punkte
    975
    Beiträge
    182
    • 1. Dezember 2006 um 23:12
    • #11
    Zitat von Almlieschen

    heißt das, wenn sie jemanden erwischen, blecht der nur für den getätigten upload? :)

    und nicht für alles, was er/sie heruntergeladen hat (was ja meistens verhältnismäßig mehr ist)?


    ja, das meiste blecht ma laut prof. proksch für anwaltskosten und so, die lieder sind garnicht so teuer.

    Zitat von malibu

    naja, aber gibts nicht im urheberrecht einen paragraphen der besagt, dass kopien nur legal sind, wenn die quelle auch legal ist?
    wenn jetzt aber das uploaden an sich illegal ist, dann ist ja die quelle (das upgeloadete file) auch schon nimmer legal (und damit auch das downloaden), oder?


    dazu kann ich nix sagen, hab das ganze nicht gelesen

    Zitat von Mr.Radar

    @For3st: nu ja, aber AFAIK shared man ja während des downloads den schon downgeloadeten teil. Wobei da wieder die Frage ist, ob das dann illegal ist?


    ja. du darfst nichts verbreiten, ob du das ganze lied oder nur 5 kb davon anbietest is egal.

    zitat aus dem urheberrecht:

    Zitat

    Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch

    § 42. (1) Jedermann darf von einem Werk einzelne
    Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum
    eigenen Gebrauch herstellen.
    (2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke
    auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch
    zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung
    nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
    (3) Jedermann darf von Werken, die im Rahmen der Berichterstattung
    über Tagesereignisse veröffentlicht werden, einzelne
    Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen, sofern es
    sich nur um eine analoge Nutzung handelt.
    (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne
    Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten
    Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch
    mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.
    (5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt
    vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck
    vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes
    der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen oder privaten
    Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu
    verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu
    machen.

    Alles anzeigen


    was auch ganz interessant is:

    Zitat

    § 42a. Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne
    Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen
    hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch
    entgeltlich zulässig,
    1. wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder
    ähnlicher Verfahren vorgenommen wird;
    2. wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben
    vervielfältigt wird;
    3. wenn es sich um eine Vervielfältigung nach § 42 Abs. 3 handelt.

    Alles anzeigen

    {WcM} http://www.wcm-clan.com
    ClanManagerPro CMPro http://www.cmpro.org

    Der genetische Code des Menschen und der des Schimpansen unterscheiden sich zu 1,6%.
    Bei machen Menschen merkt man das mehr, bei anderen weniger *g*

  • Kash
    11
    Kash
    Mitglied
    Reaktionen
    5
    Punkte
    1.245
    Beiträge
    241
    • 2. Dezember 2006 um 08:25
    • #12

    und bezüglich der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen wäre noch §90c und §91 interessant

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das wesentliche bleibt dem Auge verborgen.

  • rul0r
    10
    rul0r
    Mitglied
    Punkte
    975
    Beiträge
    182
    • 2. Dezember 2006 um 18:42
    • #13

    90c und 91 als text:

    Zitat

    Schutz technischer Maßnahmen

    § 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten
    Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen
    bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder
    einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz
    widerstreitenden Zustandes klagen,
    1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der
    bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie
    dieses Ziel verfolgt,
    2. wenn Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet,
    verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen
    werden,
    3. wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln
    geworben wird oder
    4. wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden.
    (2) Unter wirksamen technischen Maßnahmen sind alle Technologien,
    Vorrichtungen und Bestandteile zu verstehen, die im normalen Betrieb
    dazu bestimmt sind, die in Abs. 1 bezeichneten Rechtsverletzungen zu
    verhindern oder einzuschränken, und die die Erreichung dieses
    Schutzziels sicherstellen. Diese Voraussetzungen sind nur erfüllt,
    soweit die Nutzung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstandes
    kontrolliert wird
    1. durch eine Zugangskontrolle,
    2. einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder
    sonstige Umwandlung des Werks oder sonstigen Schutzgegenstands
    oder
    3. durch einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung.
    (3) Unter Umgehungsmitteln beziehungsweise
    Umgehungsdienstleistungen sind Vorrichtungen, Erzeugnisse oder
    Bestandteile beziehungsweise Dienstleistungen zu verstehen,
    1. die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder
    Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer
    Maßnahmen sind,
    2. die, abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer
    Maßnahmen, nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder
    Nutzen haben oder
    3. die hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder
    erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer
    Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
    (4) Die §§ 81, 82 Abs. 2 bis 6, §§ 85, 87 Abs. 1 und 2, § 87a
    Abs. 1, § 88 Abs. 2, §§ 89 und 90 gelten entsprechend.
    (5) Die Abs. 1 bis 4 gelten nicht mit Beziehung auf Rechte an
    Computerprogrammen.

    Alles anzeigen
    Zitat

    Strafrechtliche Vorschriften.

    Eingriff.

    § 91. (1) Wer einen Eingriff der im § 86 Abs. 1, § 90b, § 90c
    Abs. 1 oder § 90d Abs. 1 bezeichneten Art begeht, ist mit
    Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360
    Tagessätzen zu bestrafen. Der Eingriff ist jedoch dann nicht
    strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung oder
    um ein unbefugtes Festhalten eines Vortrags oder einer Aufführung
    jeweils zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum
    eigenen Gebrauch eines anderen handelt.
    (1a) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 32/2003)
    (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer als Inhaber oder Leiter eines
    Unternehmens einen im Betrieb des Unternehmens von einem Bediensteten
    oder Beauftragten begangenen Eingriff dieser Art (Abs. 1 und 1a)
    nicht verhindert.
    (2a) Wer eine nach den Abs. 1, 1a oder 2 strafbare Handlung
    gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
    bestrafen.
    (3) Der Täter ist nur auf Verlangen des in seinem Recht Verletzten
    zu verfolgen.
    (4) § 85 Abs. 1, 3 und 4 über die Urteilsveröffentlichung gilt
    entsprechend.
    (5) Das Strafverfahren obliegt dem Einzelrichter des Gerichtshofes
    erster Instanz.

    Alles anzeigen

    {WcM} http://www.wcm-clan.com
    ClanManagerPro CMPro http://www.cmpro.org

    Der genetische Code des Menschen und der des Schimpansen unterscheiden sich zu 1,6%.
    Bei machen Menschen merkt man das mehr, bei anderen weniger *g*

  • kaeptn
    9
    kaeptn
    Mitglied
    Reaktionen
    3
    Punkte
    733
    Beiträge
    132
    • 2. Dezember 2006 um 20:21
    • #14

    Almlieschen: Bitte nicht falsch verstehen, aber:
    Was willst du eigentlich von uns? Einen Freibrief à la: "Sind alles nur Gerüchte, keiner wird gestraft! Du darfst ruhig runterladen!" ??

    Ich versteh das nicht, wie man generell (jetzt nicht unbedingt auf dich bezogen) es nicht kapieren will, dass man für die Nutzung von Musik oder Software bezahlt. Irgendjemand hat das auch hergestellt und der will entlohnt werden. Oder, wenn ihr vielleicht einmal in der Software-Entwicklung arbeitet, verzichtet ihr dann auch auf euren Lohn, weil eure Software keiner kauft, sondern jeder sie nur kopiert?

    Bye,
    Fritz

  • Paulchen
    1
    Paulchen
    Gast
    • 2. Dezember 2006 um 22:08
    • #15
    Zitat von kaeptn

    Ich versteh das nicht, wie man generell (jetzt nicht unbedingt auf dich bezogen) es nicht kapieren will, dass man für die Nutzung von Musik oder Software bezahlt. Irgendjemand hat das auch hergestellt und der will entlohnt werden. Oder, wenn ihr vielleicht einmal in der Software-Entwicklung arbeitet, verzichtet ihr dann auch auf euren Lohn, weil eure Software keiner kauft, sondern jeder sie nur kopiert?

    Ich persönlich hab kein Problem damit, für Software, Musik, ... zu bezahlen. Ich hab eher ein Problem damit,

    • Windows legal zu erwerben, bei der Installation einen 25-stelligen Key eingeben zu müssen, das ganze System nach der Installation binnen 30 Tagen (oder wie lang auch immer) aktivieren zu müssen und diesen Vorgang nach jeder mittelschweren Änderung an der Hardwarekonfiguration meines Computers wiederholen zu müssen,
    • Software nicht verwenden zu können, weil ich virtuelle CD-ROM-Laufwerke eingerichtet habe (man bedenke: weder das Anfertigen von CD-Images noch die Verwendung virtueller CD-ROM-Laufwerke ist illegal), und daher die Konfiguration meines Systems ändern zu müssen, bevor ich die Software verwenden kann,
    • Audio-CDs zu kaufen, die ich mir auf Grund eines merkwürdigen Kopierschutzes, der gegen die Red Book-Spezifikation verstößt, nicht auf allen meinen CD-Abspielgeräten anhören kann,
    • Audio-CDs zu kaufen, die beim Einlegen in das Laufwerk in meinem Windows irgendeine Malware installieren, die es verhindert, dass ich diese CD rippe,
    • Software zu installieren, die, sollte ich beim ersten Start des Programms versehentlich mit Administratorrechten angemeldet sein, ohne Nachfrage irgendwas in mein System einbaut, die es verhindern soll, illegale Kopien kopiergeschützter Medien anzufertigen,
    • DVDs zu erwerben, bei denen ich mir, bevor ich den Hauptfilm sehen darf, minutenlang in allen möglichen Sprachen ansehen muss, dass das Niesen auf das Medium verboten ist,
    • zu sehen, dass die Musik-, Software-, ... -industrie von den Regierungen zahlreicher Staaten unterstützt wird und der Nutzer immer weiter in seinen Rechten beschnitten wird,
    • ...

    So gesehen bin ich grundsätzlich der Böse, egal, ob ich etwas legal erwerbe oder es mir auf irgendeine Art und Weise illegal erwerbe.

    Just my two Cents.

  • gelbasack
    25
    gelbasack
    Mitglied
    Reaktionen
    90
    Punkte
    6.525
    Beiträge
    1.241
    • 3. Dezember 2006 um 09:13
    • #16
    Zitat von kaeptn

    Ich versteh das nicht, wie man generell (jetzt nicht unbedingt auf dich bezogen) es nicht kapieren will, dass man für die Nutzung von Musik oder Software bezahlt. Irgendjemand hat das auch hergestellt und der will entlohnt werden. Oder, wenn ihr vielleicht einmal in der Software-Entwicklung arbeitet, verzichtet ihr dann auch auf euren Lohn, weil eure Software keiner kauft, sondern jeder sie nur kopiert?


    Sehe ich genauso, deswegen zahle ich Leermedienabgabe.

  • kaeptn
    9
    kaeptn
    Mitglied
    Reaktionen
    3
    Punkte
    733
    Beiträge
    132
    • 3. Dezember 2006 um 11:37
    • #17
    Zitat von Paulchen


    Windows legal zu erwerben, bei der Installation einen 25-stelligen Key eingeben zu müssen, das ganze System nach der Installation binnen 30 Tagen (oder wie lang auch immer) aktivieren zu müssen und diesen Vorgang nach jeder mittelschweren Änderung an der Hardwarekonfiguration meines Computers wiederholen zu müssen,


    Das betrifft genau _ein_ Software-Produkt von vielen.

    Zitat von Paulchen

    Audio-CDs zu kaufen, die ich mir auf Grund eines merkwürdigen Kopierschutzes, der gegen die Red Book-Spezifikation verstößt, nicht auf allen meinen CD-Abspielgeräten anhören kann,


    Ist dir das wirklich schon passiert, oder kennst du das nur vom Hörensagen?
    Ich kaufe mir sehr viele CDs und ich hatte noch nie irgendwo, egal mit welchem CD-Player (Auto, Ur-Alt-Soundmachine, Anlage, Computer, ...) ein Abspielproblem...

    Zitat von Paulchen

    Audio-CDs zu kaufen, die beim Einlegen in das Laufwerk in meinem Windows irgendeine Malware installieren, die es verhindert, dass ich diese CD rippe,


    Richtig, Sony hat so einen Scheiß herausgebracht. Das wurde aber wieder beendet.

    Das alles geht doch am Thema vorbei...
    Natürlich ist die Vorgehensweise der "Industrie" teilweise nicht konsumentenfreundlich. Das gebe ich auch zu.
    Was mich halt immer nur stört, ist, dass man deswegen komplett auf Gegenangriff blast und sich "aus Protest" nichts kauft, oder zumindest sagt, dass man das nicht tut.
    Ich bin selbst Musiker und in der SW-Entwicklung tätig. Und ich bin definitiv _nicht_ einverstanden, für Leistung nicht bezahlt zu bekommen.
    Aber jeder kann tun was er will, wenn jemand arbeiten will, ohne Geld dafür zu bekommen, kann das jeder tun.
    Aber ich möchte, wie jeder Handwerker, etc. auch, für meine Arbeit einen Lohn bekommen. Einen Tisch kann ich auch nicht "raubkopieren", ein Auto auch nicht. Darum bekommen auch Tischler und Mechaniker Geld dafür. Nur weil es bei Software und Musik "einfacher" ist, etwas zu kopieren, heißt das noch lang nicht, dass es eh wurscht is, weils der Rechteinhaber nicht merkt...

    Bye,
    Fritz

  • hal
    32
    hal
    Mitglied
    Reaktionen
    52
    Punkte
    11.122
    Beiträge
    2.208
    • 3. Dezember 2006 um 13:04
    • #18
    Zitat von kaeptn

    Das betrifft genau _ein_ Software-Produkt von vielen.

    Naja, aber ein ziemlich weit verbreitetes.

    Zitat

    Ist dir das wirklich schon passiert, oder kennst du das nur vom Hörensagen?

    Ich hatte mal eine Bravo-CD in den Händen (nein, war nicht meine, ich würd mir nie sowas kaufen), die war auf dem Windows-PC vom Besitzer nicht abspielbar/ripp-bar. Auf meinem Mac gings dann aber.
    Für mich würden solche CDs ein grosses Problem darstellen (wenn sie am Mac auch nicht gehen würden), weil ich keinen externen CD-Player habe.

    Zitat

    Was mich halt immer nur stört, ist, dass man deswegen komplett auf Gegenangriff blast und sich "aus Protest" nichts kauft, oder zumindest sagt, dass man das nicht tut.

    Bei vielen ist das wohl auch nur eine Ausrede. Ich persönlich hab in den letzten 5-6 Jahren so ca. 2 CDs gekauft, liegt aber auch daran, dass es meinen Musikgeschmack meistens nicht auf CDs gibt.

    Zitat

    Ich bin selbst Musiker und in der SW-Entwicklung tätig. Und ich bin definitiv _nicht_ einverstanden, für Leistung nicht bezahlt zu bekommen.

    Es gibt viele Methoden, Geld zu bekommen für seine Arbeit. Ich bin auch SW-Entwickler und mach meistens einfach Auftragsarbeit für irgendwelche Firmen. Sobald ich mein Geld für die Arbeit bekommen hab ist es mir herzlich wurscht, was die damit anstellen, da war teilweise auch schon Software unter der GPL dabei.
    Als Musiker kann man zB Liveauftritte machen, die kann auch keiner kopieren :)

    Zitat

    Aber ich möchte, wie jeder Handwerker, etc. auch, für meine Arbeit einen Lohn bekommen.

    Diese Handwerker sind eh die größten Diebe von allen, die bekommen wesentlich mehr gezahlt als ein Uniabsolvent sich träumen könnte...

    [font=verdana,sans-serif]"An über-programmer is likely to be someone who stares quietly into space and then says 'Hmm. I think I've seen something like this before.'" -- John D. Cock[/font]

    opentu.net - freier, unzensierter Informationsaustausch via IRC-Channel!
    Hilfe und Support in Studienangelegenheiten, gemütliches Beisammensein, von und mit Leuten aus dem Informatik-Forum!

  • Almlieschen
    13
    Almlieschen
    Mitglied
    Reaktionen
    8
    Punkte
    1.718
    Beiträge
    304
    • 3. Dezember 2006 um 13:31
    • #19
    Zitat von kaeptn

    Almlieschen: Bitte nicht falsch verstehen, aber:
    Was willst du eigentlich von uns? Einen Freibrief à la: "Sind alles nur Gerüchte, keiner wird gestraft! Du darfst ruhig runterladen!" ??

    Ich versteh das nicht, wie man generell (jetzt nicht unbedingt auf dich bezogen) es nicht kapieren will, dass man für die Nutzung von Musik oder Software bezahlt. Irgendjemand hat das auch hergestellt und der will entlohnt werden. Oder, wenn ihr vielleicht einmal in der Software-Entwicklung arbeitet, verzichtet ihr dann auch auf euren Lohn, weil eure Software keiner kauft, sondern jeder sie nur kopiert?

    Bye,
    Fritz


    Jaaaaaa, ein Freibrief! Am besten gleich einen, der auch mir, nur mir ausschließlich alleine, erlaubt, gegen die 10 Gebote zu verstoßen! Das wärs doch mal!

    Ich will keinen Freibrief, ich will mir nur stundenlanges Suchen im Netz und dumme Meldungen lesen ersparen, die mich dann eh nicht weiterbringen, deshalb wollte ich Leute fragen, die wahrscheinlich einen sehr großen Pool an einschlägiger "Literatur" (www-Seiten) pro Tag abgrasen und ungefähr einen Überblick über die aktuelle Lage haben. Wie es eben steht, wie sehr man dafür bestraft werden kann, wenn man vor 5 jahren mal ein mp3 File runtergeladen hat oder so. Mehr nicht.

    Ihr glücklichen Augen, Was je ihr gesehen, Es sei wie es wolle, Es war doch so schön!

  • Myc0rrhizal
    1
    Myc0rrhizal
    Gast
    • 3. Dezember 2006 um 15:46
    • #20

    Leute, bei den meisten Interpreten, deren musik illegal geuploadet wird, geht es wirklich nicht um die armutsgrenze - vielmehr sind es die labels die um 2 millionen gewinn mehr oder weniger bangen - schon klar is auch nicht in ordnung, aber mein mittleid hält sich in grenzen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher

Rechtliches

Impressum

Datenschutzerklärung