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Freier Mitarbeiter...was heißt das genau?

  • !!_Mark_!!
  • 12. Oktober 2007 um 15:26
  • Unerledigt
  • !!_Mark_!!
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    • 12. Oktober 2007 um 15:26
    • #1

    Hallo, wollts zwar grad bei den Jobs posten, aber irgendwie funktioniert das dort grad nicht, egal,...
    Hätte mal eine Frage bezüglich einem Freien Dienstverhältnis, kenn mich da nämlich net wirklich aus. Ich hätte eventuell die Möglichkeit bei einer doch sehr renomierten Firma als freier Mitarbeiter anzufangen.....ca. 20h/Woche, vielleicht ein bisschen weniger wenns möglich ist. Mir ist gesagt worden das ich 12 Euro die Stunde bekommen würde, wobei nach allen Abzügen 30% entfallen, wovon 17% der Arbeitgeber übernimmt. Bin dann kranken, unfall und penisonsversichert, nur halt nicht arbeitslosenversichert...

    Jetzt würde ich gern wissen wie das genau abläuft bei einem freien Dienstvertrag, was man beachten muss und wie das mit den Steuern usw. abläuft.

    Dann wie das mit der Familienbeihilfe ausschaut, da ist ja die Grenze 8725 glaub ich....heißt das ich darf das netto verdienen?

    Muss man sich dann um irgendetwas kümmern oder würde das der Arbeitgeber übernehmen....ich habs zumindest so verstanden....nur Steuerausgleich muss man halt selber machen.

    Und umsatzsteuerbefreit müsste ich ja dann auch sein bei dem Verdienst, oder?

    Ansonsten wäre ich dankbar für jeden Hinweis das dieses Thema betrifft, bzw. wenn ich hier totalen Blödsinn geredet hab :winking_face:

    lg
    Mark

    No problem on Jamaica!!!

  • MadLoki
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    MadLoki
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    • 12. Oktober 2007 um 15:52
    • #2
    Zitat von !!_Mark_!!

    Ich hätte eventuell die Möglichkeit bei einer doch sehr renomierten Firma als freier Mitarbeiter anzufangen.....ca. 20h/Woche, vielleicht ein bisschen weniger wenns möglich ist. Mir ist gesagt worden das ich 12 Euro die Stunde bekommen würde, wobei nach allen Abzügen 30% entfallen, wovon 17% der Arbeitgeber übernimmt. Bin dann kranken, unfall und penisonsversichert, nur halt nicht arbeitslosenversichert...


    also ich war diese Woche in der LVA Arbeits und Sozialrecht und da hat er (wenn ich mich richtig erinnere) gesagt, dass es egal ist was auf dem Vertrag für eine Bezeichnung draufsteht (freier Dienstnehmer, Werkvertrag etc.) - es kommt auf den Inhalt an. Und ein freier Dienstnehmer ist nun mal frei und die Firma zahlt da eigentlich nicht die Krankenversicherung etc. - darum musst du dich normalerweise kümmern (d.h. wenn sie die Krankenversicherung etc. zahlen hast du eigentlich keinen echten freien Dienstnehmervertrag).

    Wo ein Wille ist, ist auch ein "Geht nicht!"

  • fren
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    fren
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    • 12. Oktober 2007 um 16:24
    • #3

    sozialversicherung zieht dir normalerweise die firma ab. für die grenze der familienbeihilfe gilt das einkommen brutto abzüglich sozialversicherung (und ev. sonstiger abzüge, müsstest du genau nachlesen). dies entspricht einem maximalen monatlichen bruttoverdienst von knapp über 800 euro (12x jährlich).

    umsatzsteuer ist normalerweise keine abzuziehen. steuerausgleich musst du ev. machen, aber nachzahlung sollte keine fällig sein. dh dir bleiben zb von 800 euro knapp 700 netto übrig.

    ein freier dienstvertrag hat halt die üblichen nachteile: keine rechtliche absicherung, keine abfertigung, kein urlaub, kein krankenstand etc. dazu findest sicher einiges per google.

  • axestr
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    axestr
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    • 12. Oktober 2007 um 17:12
    • #4

    http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880003.html

    Lg, Axel.

    Alexander (Axel) Straschil

  • !!_Mark_!!
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    • 13. Oktober 2007 um 00:28
    • #5

    Danke für eure Hilfe, werd jetzt mal schaun ob ich den Job bekomme und dann muss ich da mal ganz genau schauen um was ich mich da alles kümmern muss! :winking_face:

    No problem on Jamaica!!!

  • Shine
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    Shine
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    • 15. Oktober 2007 um 20:40
    • #6

    also freier dienstvertrag ist eigentlich noch am ähnlichstem einem klassischen Dienstverhältnis, nur dass du kein 13. 14. gehalt bekommst, keinen urlaubs-anspruch hast und kein krankengeld bekommst.
    Du bist aber - sofern über geringfügigkeitsgrenze - durchaus sozial- und krankenversichert.
    Ab nächstem Jahr soll auch die Mitarbeitervorsorge dazukommen => Abfertigung neu.
    Kennzeichen ist glaube ich, dass man sich dazu verpflichtet für die Firma Arbeit zu verrichten, es geht aber darum, dass man sich zur Bereitstellung der Arbeitskraft verpflichtet und nicht zum Fertigstellen einer Leistung (=> Werkvertrag).

    Übrigens: Wenn es heißt 12 Euro brutto, dann sollte das so zu verstehen sein, dass davon der Sozialversicherungsbeitrag (13,85%) abgezogen wird. Das behält der Arbeitgeber ein und führt es an die Sozialversicherung ab. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber noch den Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung zahlen. Dieser Betrag gehört aber dezidiert nicht zu deinem Einkommen, und so zu rechnen ist für mich ein bisschen an den Haaren herbeigezogen.

    Normalerweise vereinbart man ja bei jedem Dienstverhältnis einen Bruttolohn und das inkludiert nur die Abgaben von Arbeitnehmerseite. Das, was der Arbeitgeber noch dazuzahlen muss, sind eigentlich die klassischen Lohnnebenkosten von denen man im TV/in der Zeitung immer hört.
    Allein Kostenrechnerisch wäre es nicht probat zu diesen auch noch die Abgaben des Arbeitnehmers zu rechnen, denn wenn es so wäre wie in Amerika oder so, wo man sich um alles selber kümmern muss, dann bekommt man eben den ganzen Bruttolohn aufs Konto und muss dann eben selbst erst der Versichherung und dem Finanzamt was zahlen.

    Steuern musst du selbst zahlen, wobei du erst ab 10000 € effektiv steuerpflichtig wirst. Dann musst du eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

    lg
    Shine

  • Saruman
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    Saruman
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    • 16. Oktober 2007 um 15:37
    • #7
    Zitat von Shine

    also freier dienstvertrag ist eigentlich noch am ähnlichstem einem klassischen Dienstverhältnis, nur dass du kein 13. 14. gehalt bekommst, keinen urlaubs-anspruch hast und kein krankengeld bekommst.
    Du bist aber - sofern über geringfügigkeitsgrenze - durchaus sozial- und krankenversichert.
    Ab nächstem Jahr soll auch die Mitarbeitervorsorge dazukommen => Abfertigung neu.
    Kennzeichen ist glaube ich, dass man sich dazu verpflichtet für die Firma Arbeit zu verrichten, es geht aber darum, dass man sich zur Bereitstellung der Arbeitskraft verpflichtet und nicht zum Fertigstellen einer Leistung (=> Werkvertrag).

    Übrigens: Wenn es heißt 12 Euro brutto, dann sollte das so zu verstehen sein, dass davon der Sozialversicherungsbeitrag (13,85%) abgezogen wird. Das behält der Arbeitgeber ein und führt es an die Sozialversicherung ab. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber noch den Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung zahlen. Dieser Betrag gehört aber dezidiert nicht zu deinem Einkommen, und so zu rechnen ist für mich ein bisschen an den Haaren herbeigezogen.

    Normalerweise vereinbart man ja bei jedem Dienstverhältnis einen Bruttolohn und das inkludiert nur die Abgaben von Arbeitnehmerseite. Das, was der Arbeitgeber noch dazuzahlen muss, sind eigentlich die klassischen Lohnnebenkosten von denen man im TV/in der Zeitung immer hört.
    Allein Kostenrechnerisch wäre es nicht probat zu diesen auch noch die Abgaben des Arbeitnehmers zu rechnen, denn wenn es so wäre wie in Amerika oder so, wo man sich um alles selber kümmern muss, dann bekommt man eben den ganzen Bruttolohn aufs Konto und muss dann eben selbst erst der Versichherung und dem Finanzamt was zahlen.

    Steuern musst du selbst zahlen, wobei du erst ab 10000 € effektiv steuerpflichtig wirst. Dann musst du eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

    lg
    Shine


    Wow - super Zusammenfassung, echt!
    Ich hab mir diese Details alle erst mühsam aus diversen Quellen zamsuchen müssen, aber du bringst es hier wirklich schön auf den Punkt.

    http://alhambra.v3d.at/

  • malandro
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    malandro
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    • 17. Oktober 2007 um 14:33
    • #8
    Zitat von Shine


    Steuern musst du selbst zahlen, wobei du erst ab 10000 € effektiv steuerpflichtig wirst. Dann musst du eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

    bist du dir bei Diesen punkt 100% sicher?

    ich habe bei weit weniger verdienst schon ein Bescheid von Finanzamt bekommen das ich die Einkommenssteuererklärung machen muss! und dann Folgendes Jahr da ich nicht bekannt gegeben habe das ich keine Einkünfte mehr habe gleich wieder so ein Bescheid bekommen....

    ---------------------------------------------------------------------------------
    "The right to be heard does not automatically include the right to be taken seriously."
    Hubert H. Humphrey

  • laborg
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    • 17. Oktober 2007 um 18:00
    • #9
    Zitat von malandro

    bist du dir bei Diesen punkt 100% sicher?

    Also ich bin mir ziemlich sicher, dass das stimmt.

    Es besteht ein Unterschied zwischen dem erstellen einer Einkommensteuererklärung und Steuern zahlen. Das erste impliziert nicht automatisch das zweite.

  • malandro
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    malandro
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    • 18. Oktober 2007 um 08:33
    • #10
    Zitat von laborg


    Es besteht ein Unterschied zwischen dem erstellen einer Einkommensteuererklärung und Steuern zahlen. Das erste impliziert nicht automatisch das zweite.

    hast recht :)

    ---------------------------------------------------------------------------------
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    Hubert H. Humphrey

  • jerry_und_tom
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    jerry_und_tom
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    • 1. November 2007 um 23:16
    • #11
    Zitat von malandro

    bist du dir bei Diesen punkt 100% sicher?


    Stimmt 100%ig!
    nochmal zum Nachlesen:
    https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgeri…5776/_start.htm

    aja und unter:
    https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgeri…5181/_start.htm
    gibts wirklich auf wenigen Seiten das ganze Thema "Dienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag" nochmals ausführlich erklärt.

    Lg Jerry

    2 Dinge sind unendlich,
    das Universum ... und die menschliche Dummheit.
    Nur beim Universum bin ich mir noch nicht so ganz
    sicher ... [ Albert Einstein ]

  • punctilio
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    • 2. November 2007 um 05:07
    • #12

    Neu hinzukommt (ab 1.1.08 glaub ich) dass man als freier Dienstnehmer auch arbeitslosenversichert ist. Die Kosten müssen sich Arbeit-geber und nehmer teilen.

    Nicht therapierbar

    Diese Nachricht und allfällige angehängte Dokumente sind vertraulich und nur für den/die Adressaten bestimmt. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Adressat sein, ist jede Offenlegung, Weiterleitung oder sonstige Verwendung dieser Information nicht gestattet. In diesem Fall bitten wir, den Absender zu verständigen und die Information zu vernichten. Für Übermittlungsfehler oder sonstige Irrtümer bei Übermittlung besteht keine Haftung.

  • Saruman
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    • 2. November 2007 um 12:39
    • #13
    Zitat von punctilio

    Neu hinzukommt (ab 1.1.08 glaub ich) dass man als freier Dienstnehmer auch arbeitslosenversichert ist. Die Kosten müssen sich Arbeit-geber und nehmer teilen.

    Echt? Fänd ich super - gibts dazu Quellen?

    http://alhambra.v3d.at/

  • axestr
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    • 2. November 2007 um 14:16
    • #14

    Hallo!

    Zitat von Saruman

    Fänd ich super

    Depends. Regel geht 3%+3%=6%, nicht freiwillig, sondern muss. Aber so lange die Selbsständigen nicht zwangsbeglückt werden ist es mir wurscht.

    Zitat von Saruman

    gibts dazu Quellen?

    http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Presse/Ak…20071031_01.htm

    Lg, Axel.

    Alexander (Axel) Straschil

  • punctilio
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    • 2. November 2007 um 14:25
    • #15
    Zitat von axestr

    nicht freiwillig, sondern muss.


    Was anderen hab ich nie behauptet.

    Zitat von punctilio

    Die Kosten müssen sich Arbeit-geber und nehmer teilen.

    Nicht therapierbar

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  • axestr
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    • 2. November 2007 um 14:43
    • #16
    Zitat von punctilio

    Was anderen hab ich nie behauptet.

    Meine Aussage war bezogen auf Saruman, darum habe ich Ihn zitiert.

    Dich habe ich nirgendwo zitiert, und Du zitierst mich, mit der Feststellung, dass Du nix anderes behauptet hättest, obwohl ich nie behauptet habe, Du hättest was anderes behauptet. Ist ja auch wurscht, aber verwirrt hat es mich halt ... :winking_face:

    Lg, Axel.

    PS: Das gäbe einen schönen Loriot-Sketch:
    A: Ich bin für besseren Tierschutz!
    B: Ich bin dafür, Tier besser zu schützen!
    A: Ich habe auch nie was anderes behauptet!
    B: Habe ich auch nie behauptet!
    A: Aber Sie haben gerade behauptet, man solle Tiere besser schützen!
    B: Das behaupten Sie nicht? Tierquäler!

    Alexander (Axel) Straschil

  • punctilio
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    punctilio
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    • 2. November 2007 um 17:29
    • #17

    :devil::devil::devil: Vergess mas einfach :)

    Nicht therapierbar

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  • ksi
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    ksi
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    • 22. Februar 2008 um 10:43
    • #18

    *ausgrab* Vielen Dank an Shine, der Post war wirklich sehr aufschlussreich :thumb:
    Ich hätt noch eine Frage zum freien Dienstvertrag:

    • Angenommen ich hab mit meinem Chef ausgemacht, dass ich 1500 brutto/Monat verdiene.
    • SV: lt. dem SV-Rechner für freie Dienstnehmer gehen 264,30€ weg, die der Arbeitgeber einbehält und ich bekomm dann 1500-264,30 = 1235,7€ monatl. auf mein Konto überwiesen.
    • Umsatzsteuer: kann ich ignorieren, da 12*1500 < 30000.
    • Einkommensteuer: da 12*1500 > 10000 muss ich Einkommensteuer zahlen. Die vom Arbeitgeber einbehaltenen SV-Dienstnehmerbeiträge sind Betriebsausgaben, d.h. ich kann gleich mit dem oben berechneten Gehalt von 12*1235,7€ (=14828,4€/Jahr) rechnen (davon dann noch weitere Betriebsausgaben abziehen, die ich jetzt mal igonriere).

    [INDENT]lt. den Berechnungsformeln für 2005 ergibt das bei 14828,4€ eine Steuerschuld von 1850,88 (12,48%). Ergibt also ein Netto-Gehalt von 12977,5 jährl. bzw. 1081,46€ monatl.
    [/INDENT]Stimmt das so, oder hab ich was vergessen oder falsch berechnet?

    Wie funktioniert das mit der Einkommensteuer? Wird man dann Ende des Jahres vom Finanzamt aufgefordert die Erklärung zu machen und zahlt dann die ganzen Steuern auf einmal für das gesamte Kalenderjahr?

    Hat der freie Dienstvertrag auch irgendwelche Vorteile für mich als Arbeitnehmer gegenüber einem normalen Dienstvertrag? (Man hört immer, dass da unterm Strich mehr rauskommt, aber wenn man nicht massenhaft Betriebsausgaben hat, die man abziehen kann kommt's ungefähr aufs selbe raus!?(bei gleichem jährl. Brutto-Gehalt) )

    danke schonmal... :)

  • Saruman
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    Saruman
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    • 24. Februar 2008 um 14:20
    • #19
    Zitat von ksi

    Stimmt das so, oder hab ich was vergessen oder falsch berechnet?

    Soweit ich das beurteilen kann (hab bis jetzt immer geschaut, dass ich unter der Grenze für die Familienbeihilfe bleibe und war daher auch unter den 10000 für die Einkommenssteuer) sollte das passen. Nachgerechnet hab ich aber nicht :winking_face:

    Zitat von ksi


    Wie funktioniert das mit der Einkommensteuer? Wird man dann Ende des Jahres vom Finanzamt aufgefordert die Erklärung zu machen und zahlt dann die ganzen Steuern auf einmal für das gesamte Kalenderjahr?


    Meine Arbeitskollegen, die Einkommenssteuer zahlen, zahlen die monatlich, darum kümmert sich der Dienstgeber. Ev. kanns sich auszahlen, am Ende des Jahres einen Steuerausgleich zu machen, falls du in manchen Monaten weniger verdient hast (Urlaub, etc.)

    Zitat von ksi


    Hat der freie Dienstvertrag auch irgendwelche Vorteile für mich als Arbeitnehmer gegenüber einem normalen Dienstvertrag? (Man hört immer, dass da unterm Strich mehr rauskommt, aber wenn man nicht massenhaft Betriebsausgaben hat, die man abziehen kann kommt's ungefähr aufs selbe raus!?(bei gleichem jährl. Brutto-Gehalt) )


    Naja, kaum. Du hast kein 13. & 14. Monatsgehalt, keinen bezahlten Urlaub oder Krankenstand und der Kollektivvertrag gilt nicht für dich. Allerdings bist du seit 2008 arbeitslosenversichert und bekommst ab dem 3. Tag Krankenstand irgendein Krankengeld von der Krankenkassa.

    Generell bist du halt ein bisserl flexibler, solltest dir deine Zeit frei einteilen können, bist nicht an einen konkreten Ort gebunden, kannst dich vertreten lassen. Aber in Wirklichkeit könnte man sich das alles auch bei einerm normalen Dienstverhältnis mit dem Chef ausmachen.

    Der einzige Vorteil, der mir einfällt, ist, dass du dir mehr als 5 Wochen Urlaub nehmen kannst. Unbezahlt, natürlich.

    http://alhambra.v3d.at/

  • davide
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    • 24. Februar 2008 um 14:46
    • #20
    Zitat von Saruman


    Naja, kaum. Du hast kein 13. & 14. Monatsgehalt, keinen bezahlten Urlaub oder Krankenstand und der Kollektivvertrag gilt nicht für dich. Allerdings bist du seit 2008 arbeitslosenversichert und bekommst ab dem 3. Tag Krankenstand irgendein Krankengeld von der Krankenkassa.

    bin auch freier dienstnehmer, arbeite humboldt-style (wann ich will, wo ich will, wie(viel) ich will :face_with_tongue: )

    angenommen ich hab eine woche fieber, dann arbeit ich halt nix in der woche

    der krankenkassa werd ich trotzdem nicht sagen können ich hätte eigentlich pro tag 10 stunden gearbeitet, und das krankengeld einfordern?

    Sich berühren ist wie Afrika, fremd und kalt.

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