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Geld vernichten erlaubt?

  • gringo
  • 8. Januar 2008 um 04:51
  • Unerledigt
  • RolandU
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    RolandU
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    • 9. Januar 2008 um 12:42
    • #21

    Da Geld nicht aus reinem Zellstoff-Papier sondern aus einer speziellen Mischung hergestellt ist, halte ich das Verbrennen für ein Gesundheitsrisiko.

    Daher eine Alternative: Schickt mir alle eure Geldscheine, ich kann sie für euch beseitigen, wenn ihr wollt! Gratis!


    Falls ihr die Geldscheine hingegen nur verbrennen wollt, weil eure Glühbirne nicht mehr geht, gibt es auch Lösungen für dieses Problem.

    RolandU, Glühbirnen-Experte

  • Paulchen
    1
    Paulchen
    Gast
    • 9. Januar 2008 um 13:01
    • #22
    Zitat von Rageboom

    das hinlegen auf schienen mit anschliessender plattbehandlung...

    Ich glaub nicht, dass es strafbar ist, wenn sich jemand auf die Schienen legt und sich von der Straßenbahn platt machen lässt.

  • wolfmann
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    wolfmann
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    • 9. Januar 2008 um 13:25
    • #23
    Zitat von Paulchen

    Ich glaub nicht, dass es strafbar ist, wenn sich jemand auf die Schienen legt und sich von der Straßenbahn platt machen lässt.


    Doch, weil soweit ich weiss (kann mich aber irren) - ist Selbstmord strafbar.

    -------------------
    “If you hear hoof beats, you should look for horses, not zebras.”
    --
    "You, Sir, are an Idiot!" - George Hamilton

  • Ivy
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    • 9. Januar 2008 um 13:29
    • #24
    Zitat von wolfmann

    Doch, weil soweit ich weiss (kann mich aber irren) - ist Selbstmord strafbar.

    vor allem, wenn du andere damit in Gefahr bringst. Das macht man ja, wenn man sich vor die Straßenbahn wirft. Man behindert den Verkehr und stellt somit eine Gefahr dar.

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Paulchen
    1
    Paulchen
    Gast
    • 9. Januar 2008 um 13:35
    • #25
    Zitat von wolfmann

    Doch, weil soweit ich weiss (kann mich aber irren) - ist Selbstmord strafbar.

    Zumindest die Wikipedia [1] - ich muss zugeben, natürlich nicht die zuverlässigste Quelle in Rechtsangelegenheiten - behauptet, Selbstmord an sich sei in Österreich nicht strafbar. Sich vor die Straßenbahn zu werfen ist jedoch aus den von Ivy genannten Gründen wohl nicht erlaubt.

    [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Suizid#.C3.96sterreich_2

  • Plantschkuh!
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    • 9. Januar 2008 um 13:36
    • #26
    Zitat von wolfmann

    Doch, weil soweit ich weiss (kann mich aber irren) - ist Selbstmord strafbar.


    Ich kann mir nicht vorstellen, daß Selbstmord strafbar ist. Vielleicht meinst du den erfolglosen Versuch? Es wäre doch recht sinnlos, einen Toten bestrafen zu wollen...

    *plantsch*

  • Ivy
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    • 9. Januar 2008 um 13:40
    • #27
    Zitat von Plantschkuh!

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß Selbstmord strafbar ist. Vielleicht meinst du den erfolglosen Versuch? Es wäre doch recht sinnlos, einen Toten bestrafen zu wollen...

    ja, dann sagen wir halt dazu "Selbstmordversuch"

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • mexx
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    mexx
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    • 9. Januar 2008 um 14:34
    • #28

    in manchen ländern gibts (gab es?) für selbstmord(-versuch) die todesstrafe :shinner:

    mfg
    mexx :devil:

    w.b.f.z.a.r.

  • mdk
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    • 9. Januar 2008 um 14:57
    • #29
    Zitat von wolfmann

    Doch, weil soweit ich weiss (kann mich aber irren) - ist Selbstmord strafbar.

    AFAIK ist nur Beihilfe zum Selbstmord strafbar - zumindest gibt es keinen Straftatbestand "Selbstmord" und bei "Mord" und "Totschlag" ist eindeutig von "einem anderen" die Rede. (Allerdings gibt es bei manchen Straftatbeständen eine höhere Strafe, wenn das Opfer danach Selbstmord begeht bzw. Selbstmord versucht.)

  • WolfB
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    • 10. Januar 2008 um 16:06
    • #30

    Wenn du dir selbst eine reinhaust wirst du ja auch nicht wegen Körperverletzung belangt, oder?

  • fuersti
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    • 10. Januar 2008 um 16:33
    • #31

    es gibt/gab in New York das Gesetz, dass sollte man sich von einem Hochaus runterstürzen und überleben, das Strafmaß dafür die Todesstrafe wäre - also im Prinzip eine Absicherung für einen (:devil:), nur wenn man nach dem Sprung seinen Lebenswillen zurückgewonnen hat, wärs halt blöd ...

    aber keine Ahnung ob das irgendwann überhaupt exekutiert wurde oder ob das heutzutage noch ausgeführt werden würde

    mfg fuersti

    "Twenty years from now you will be more disappointed by the things you didn't do than by the ones you did do. So throw off the bowlines. Sail away from the safe harbor. Catch the trade winds in your sails. Explore. Dream. Discover."
    Mark Twain

  • mdk
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    • 10. Januar 2008 um 20:13
    • #32
    Zitat von Rageboom

    :rofl:

    also wie bitte soll selbstmord strafbar sein??? :shinner:

    na kein wunder, dass politiker so humptidumpti gesetze rausbringen, das fussvolk würde sogar eine leiche ins gericht zerren :rofl:

    Es wäre in solchen Fällen sowieso nur zu einem Prozess gekommen, wenn der Selbstmörder den Selbstmord überlebt hätte. Tod ist ein Strafausschließungsgrund. (Die Erben könnten höchstens zivilrechtlich belangt werden.)

  • Ivy
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    • 10. Januar 2008 um 20:23
    • #33
    Zitat von mdk

    Es wäre in solchen Fällen sowieso nur zu einem Prozess gekommen, wenn der Selbstmörder den Selbstmord überlebt hätte. Tod ist ein Strafausschließungsgrund. (Die Erben könnten höchstens zivilrechtlich belangt werden.)

    naja "belangt" net. aber soweit ich weiß, gibt es zB. für kinder von selbstmördern keine waisenrente und auch die lebensversicherung steigt aus.

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:20

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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