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Situation als Werkstudent

    • Frage
  • KiteRider
  • 4. Februar 2008 um 21:51
  • Unerledigt
  • KiteRider
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    KiteRider
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    • 4. Februar 2008 um 21:51
    • #1

    hallo!

    nachdem ich schon über die forumssuche erfolgslos war, eröffne ich diesen thread.

    ich bin seit anfang des jahres werkstudent bei siemens. ich arbeite dort 20stunden/woche und bin "SVNR-mäßig" voll angemeldet. also es werden die SVNR-Beiträge vom gehalt abgezogen.
    es geht darum, dass ich noch bei einer anderen firma geringfügig arbeite und angemeldet bin.
    da damals bei 2 geringfügigen jobs immer das böse erwachen kommt, wenn die krankenkasse eine vorschreibung schickt, damit man alles nachzahlen muss, weil man eben über der geringfügigkeitsgrenze war. jetzt wollte ich wissen, ob ich später dann auch mit einer vorschreibung der krankenkasse rechnen muss, wenn ich jetzt bei siemens als werkstudent arbeite und zusätzlich eben meinen geringfügigen job habe?

    sorry für meine etwas verwirrende beschreibung und ich hoff ihr wisst was gemeint ist.

  • kunibert
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    kunibert
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    • 4. Februar 2008 um 23:11
    • #2

    warum rufst du nicht bei der zuständigen sv-anstalt an und fragst dort?

  • Saruman
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    Saruman
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    • 4. Februar 2008 um 23:30
    • #3
    Zitat von KiteRider

    jetzt wollte ich wissen, ob ich später dann auch mit einer vorschreibung der krankenkasse rechnen muss, wenn ich jetzt bei siemens als werkstudent arbeite und zusätzlich eben meinen geringfügigen job habe?

    Wenn du bei dem geringfügigen Job keine Sozialabgaben zahlst und die SV davon Wind bekommt, dann wird sie dir ebenfalls eine Vorschreibung schicken.
    Wenn beide Jobs bei der gleichen SV (z.B. Wiener Gebietskrankenkasse) sind, ist das sogar relativ wahrscheinlich. Ist ein Job bei der WGKK (Siemens, nehm ich mal an), und einer z.B. bei der BVA, könntest du Glück haben.

    http://alhambra.v3d.at/

  • WolfB
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    WolfB
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    • 5. Februar 2008 um 07:51
    • #4
    Zitat von Saruman

    Ist ein Job bei der WGKK (Siemens, nehm ich mal an), und einer z.B. bei der BVA, könntest du Glück haben.

    Darauf würd ich mich nicht verlassen.

  • davide
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    davide
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    • 5. Februar 2008 um 13:49
    • #5

    am schlausten wärs wohl du legst die rund 14% sozialversicherung von deinem zweitjob mal auf die seite, wenn sich wer meldet hast dus parat, wenn nicht bleibts dir halt übrig

    Sich berühren ist wie Afrika, fremd und kalt.

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  • Dirmhirn
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    Dirmhirn
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    • 5. Februar 2008 um 16:03
    • #6

    wie der SV Beitrag hängt vom gesamt Einkommen ab?
    dachte die Geringfüigkeitsgrenze gilt pro Firma.

    Beamte sind wie Bücher, desto höher sie stehen, desto nutzloser sind sie.;)

  • davide
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    davide
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    • 5. Februar 2008 um 16:34
    • #7

    nana schon das gesamte einkommen
    im moment is die grenze so bei 340 glaub ich

    mach auch in einem job pro monat so 300-500 euro, da wirds mir jedoch gleich abgezogen, beim zweiten job mit 100-200 pro monat wirds mir nicht abgezogen, da leg ich mir immer was auf die seite, damit ichs dann parat hab wenn sich die krankenkasse meldet


    aber aufpassen, soweit man das berücksichtigen kann: wenn du pro monat 320 euro verdienst, hast am ende mehr, als wenn du 360 verdienst, weil dann zahlst sozialversicherung

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  • Kash
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    Kash
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    • 6. Februar 2008 um 09:40
    • #8

    Ja es gilt das Gesamteinkommen, es gibt so nen Formular zum ausfüllen dann kannst du das bezahlen.
    Wenn nicht dann gibt einmal im Jahr ne Überprüfung und dann ist das ganze Jahr nachzuzahlen. Im übrigen gelten die Beträge für jeden Monat extra und nicht für das ganze Jahr.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das wesentliche bleibt dem Auge verborgen.

  • KiteRider
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    KiteRider
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    • 7. Februar 2008 um 16:31
    • #9
    Zitat von Kash

    Ja es gilt das Gesamteinkommen, es gibt so nen Formular zum ausfüllen dann kannst du das bezahlen.
    Wenn nicht dann gibt einmal im Jahr ne Überprüfung und dann ist das ganze Jahr nachzuzahlen. Im übrigen gelten die Beträge für jeden Monat extra und nicht für das ganze Jahr.



    danke für eure hilfestellungen.

    Kash
    kannst mir sagen, wie dieses formular heisst? bzw den link dazu geben?
    vielleicht der hier

    ich denk mir, wenn man das monatlich zahlt, dann hat man nicht das böse erwachen, wenn man dann den erlagschein mit einem hohen betrag bekommt. sicher kann man das auf raten auch bezahlen, wenn es nicht anders geht.

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:20

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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