Frage: Pfichtversicherung bei Selbstständigkeit - Mindestbeitragsgrundlage

NetzUnity und Informatik-forum wurden zusammengelegt. Eine entsprechende Ankündigung wird demnächst noch folgen. Für 2025 ist hier einiges geplant! Bei Fragen bitte per DM an Maximilian Rupp wenden.
  • Hallo!

    Ich spiele derzeit mit dem Gedanken, meinen Job als freier Dienstnehmer zugunsten einer selbstständigen Tätigkeit stark einzuschränken.
    Allerdings schreckt mich die Pflichtversicherung für Selbstständige ziemlich ab.
    So wie ich das sehe, muss ich die ersten 2-3 Jahre die Mindestbeitragsgrundlage für "Freiberufler mit einer weiteren Tätigkeit" zahlen, und zwar monatlich € 349,01:
    http://esv-sva.sozvers.at/esvapps/page/p…uid=7520&p_id=4
    Zwar bekomme ich das Geld am Ende des Jahres beim Steuerausgleich wieder zurück, aber soll das wirklich bedeuten, dass ich vorerst bei einem angenommenen monatlichen Zuverdienst von ca. € 700 gleich mal die Hälfte hergeben muss?

  • Die SVA ist grundsätzlich eine geldfressende, gnadenlose Maschine.

    [font=verdana,sans-serif]"An über-programmer is likely to be someone who stares quietly into space and then says 'Hmm. I think I've seen something like this before.'" -- John D. Cock[/font]

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  • Hi,

    war jetzt 4 Jahre selbstständig und ja - anfangs habe ich als Jungunternehmer weniger gezahlt, aber jetzt warens > 900€ im Quartal für die SVA.

    Deshalb habe ich jetzt meinen Gewerbeschein stillgelegt und überlege auch wegen freier Dienstnehmer auf geringfügigem Niveau bis ich mitm Studium fertig bin...


  • Ich spiele derzeit mit dem Gedanken, meinen Job als freier Dienstnehmer zugunsten einer selbstständigen Tätigkeit stark einzuschränken.

    Gut überlegen. Ich gehe mal davon aus, dass Du Freelancer werden würdest (Einzelunternehmer). Da wird dann mehr Verwaltungsarbeit wie bisher auf Dich zukommen, die Du im Stundensatz einkalkulieren musst.


    Zwar bekomme ich das Geld am Ende des Jahres beim Steuerausgleich wieder

    Es ist eine Mindestbeitragsgrundlage, die nicht unterschritten werden kann. Da bekommst Du nix zurück. Steuerausgleich ist für die Steuer, nicht für die SVA ;)

    Ruf beim Gründerservice der Wirtschaftskammer an (http://www.wko.at) und mache Dir einen gratis Beratungstermin aus. Es gibt dort auch alle 14 Tage gratis Vorträge für Neugründer, wo genau auf diese Themen ausführlich eingegangen wird.

    Lg, Axel.

    Alexander (Axel) Straschil

  • Die SVA ist grundsätzlich eine geldfressende, gnadenlose Maschine.

    Nein. Wenn Du bei der SVA im Rückstand bist, dann reicht ein rechtzeitiger Anruf, und Du bekommst zinsenfrei reichlich Aufschub. Versuch das mal beim Finanzamt!

    Also:
    "grundsätzlich" - Nein
    "geldfressende [...] Maschine" - Ja
    "gnadenlose Maschine" - Nein

    Mit ;-),
    Axel.

    Alexander (Axel) Straschil


  • Es ist eine Mindestbeitragsgrundlage, die nicht unterschritten werden kann. Da bekommst Du nix zurück. Steuerausgleich ist für die Steuer, nicht für die SVA ;)


    Ok, nicht über den Steuerausgleich, aber unter
    http://esv-sva.sozvers.at/esvapps/page/p…uid=7520&p_id=4
    steht ja:

    Zitat von sva


    Endgültige Beitragsbemessung
    Sobald der Einkommensteuerbescheid für das Beitragsjahr vorliegt, wird die endgültige Beitragsgrundlage berechnet.

    Aber selbst mit Rückzahlung kann ichs mir nicht leisten, muss schließlich Miete usw. zahlen. Wie stellt sich die SVA das vor, wenn man nur ein paar Hundert € über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, bzw. verdienen will? Gibts da keinen Modus, wo ich nicht gleich einen Großteil des Geldes wieder abdrücken muss?

  • Wie stellt sich die SVA das vor, wenn man nur ein paar Hundert € über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, bzw. verdienen will?

    Gehe zu einem Grüderberatungstag der Wirtschaftkammer, und Deine Fragen werden von Leuten beantwortet, die sich auskennen.

    Gibts da keinen Modus, wo ich nicht gleich einen Großteil des Geldes wieder abdrücken muss?

    Ja: Schwarzarbeiten oder fette Konten in Lichtenstein.
    Mann kann sich auch bis zu einer gewissen Einkommensgrenze von der SVA befreien lassen, findest Du auf der Homepage von der SVA.

    Lg, Axel.

    Alexander (Axel) Straschil

  • Gehe zu einem Grüderberatungstag der Wirtschaftkammer, und Deine Fragen werden von Leuten beantwortet, die sich auskennen.


    Ja: Schwarzarbeiten oder fette Konten in Lichtenstein.
    Mann kann sich auch bis zu einer gewissen Einkommensgrenze von der SVA befreien lassen, findest Du auf der Homepage von der SVA.

    Lg, Axel.


    die SVA ist wirklich ok, kenne auch ein paar fälle in denn die sehr großzügig waren mit zurück Zahlung usw, sind aber halt nicht günstig, wie auch jede andere Versicherung, für Studenten und geringfügige sind halt ausnahmen.

    bissi mehr als geringfügig lohnt sich nicht wirklich meine Meinung.

    befreien macht nur sinn wenn mein eine andere Versicherung hat, z.B als Student kann ich mir vorstellen das man sowieso bei der WGKK versichert ist, also kann man bis zu eine Grenze von (glaube ich) 6000 im Jahr verdienen ohne mehr für die Versicherung zahlen müssen und dann kann man sich von der SVA befreien, aber mann muss auf jeden Fall die Unfallversicherung zahlen (zirka 90 € im Jahr) und man wird so viel ich weis von den Betrag befreit was man schon für die andere Versicherung zahlt, weist jetzt nicht wie das mit Studenten Versicherung ist, damals wie ich gefragt habe wäre nur ein geringfügige unterschied zu bezahlen weil die SVA bissi teurerer ist als die WGKK (bin aber voll angestellt).

    kommen auch noch die jährliche Gewerbeschein gebühren dazu, wenn man nicht jetzt unbedingt eine Gewerbeschein raucht oder voraussichtlich sehr viel Geld verdienen wird, wurde ich auf geringfügig oder Werkverträge raten wenn man noch als Student versichert ist.

    bin aber kein experte habe nur öfters auch nach Wege und Möglichkeiten gesucht und ist auch schon ein paar Jahre her, also am besten bei WKO nachfragen und ich denke WAFF (bin mir aber nicht sicher ob es wirklich die sind, WKO weis aber bescheid) bietet auch Gründer Planung und Beratung an!

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    "The right to be heard does not automatically include the right to be taken seriously."
    Hubert H. Humphrey

  • Hier nochmal mein Post (passt hier besser) ...


    Hallo!

    Mich würde auch interessieren wie das ist, wenn man in einem normalen Angestelltenverhältnis tätig ist und zusätzlich Arbeiten auf Basis von Honorarnoten (Endbetrag ohne MWSt.) erledigt. Wie schaut's dann aus mit zusätzlicher Einkommensteuer usw.? Gibt es hier auch einen (monatlichen) Maximalbetrag den ich dazuverdienen darf, ohne das z.B. in der Arbeitnehmerveranlagung anzuführen?

    lG Christian77
    http://www.informatik-forum.at/editpost.php?do=editpost&p=497489

  • Hier nochmal mein Post (passt hier besser) ...


    Hallo!

    Mich würde auch interessieren wie das ist, wenn man in einem normalen Angestelltenverhältnis tätig ist und zusätzlich Arbeiten auf Basis von Honorarnoten (Endbetrag ohne MWSt.) erledigt. Wie schaut's dann aus mit zusätzlicher Einkommensteuer usw.? Gibt es hier auch einen (monatlichen) Maximalbetrag den ich dazuverdienen darf, ohne das z.B. in der Arbeitnehmerveranlagung anzuführen?

    lG Christian77

    ja die ist aber sehr gering! weis aber nicht genau wie viel!

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    Hubert H. Humphrey

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