1. Dashboard
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team-Mitglieder
    4. Trophäen
    5. Mitgliedersuche
  4. Tutorial Bereich
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Forum
  • Lexikon
  • Erweiterte Suche
  1. Informatik Forum
  2. Community
  3. Smalltalk

2 Jobs - Abgaben?

    • Frage
  • davide
  • 14. Januar 2009 um 16:05
  • Unerledigt
  • davide
    23
    davide
    Mitglied
    Reaktionen
    110
    Punkte
    5.660
    Beiträge
    1.048
    • 14. Januar 2009 um 16:05
    • #1

    hi,
    hatte bisher zwei jobs parallel, war da zweimal "neuer selbstständiger"
    da is mir klar welche abgaben ohne grenzen ich zu berücksichtigen hab

    *unter der steuerfreigrenze bleib ich sowieso
    *beihilfegrenze is hinfällig
    *beim einen (ohne limit) wird sozialversicherungstechnisch alles geregelt für mich
    *beim anderen (geringfügig) zahl ich die beiträge einfach nach


    jetzt wird das dienstverhältnis beim geringfügigen auf ein "echtes" angestelltenverhältnis geändert (also das mit 13/14 gehalt, urlaub etc)


    weiß jemand, ob sich da was für mich ändert, bzw obs verschiebungen von diversen grenzen gibt?
    die "neuen selbstständigen" sind ja irgendwie immer ein spezialfall, vielleicht werd ich dann aber zum "normalfall", den ich noch nicht kenn, wenn ich einmal angestellter auch bin?

    wenn wer infos dazu hat, bitte
    sonst ruf ich am montag mal bei der arbeiterkammer an und frag dort nach

    Sich berühren ist wie Afrika, fremd und kalt.

    http://www.penisland.net

    http://runtastic.com/

  • Zentor
    16
    Zentor
    Mitglied
    Reaktionen
    5
    Punkte
    2.710
    Beiträge
    506
    • 14. Januar 2009 um 21:43
    • #2

    Wenn du bei einem Angestellter bist, und beim anderen Selbstständiger, zahlst du in beide Krankenkassen ein. Es gibt glaub ich eine Grenze wenn du insgesamt weniger als 6000€ im Jahr verdienst, wo du keine SV zahlen musst.

    Mfg Oliver

  • KiteRider
    13
    KiteRider
    Mitglied
    Punkte
    1.655
    Beiträge
    268
    • 15. Januar 2009 um 10:02
    • #3

    hallo,

    bin zu einem teilzeit (20 stunden) beschäftigt und zum anderen geringfügig bei einer anderen firma.

    SV wird mir bei teilzeit sowieso abgezogen, eh klar. dadurch dass ich insgesamt über der geringfügigkeitsgrenze bin, zahl ich die SV für die geringfügige beschäftigung nach bzw ich lass mir den SV-betrag monatlich abbuchen, bevor ich am jahresende bzw jahresanfang wieder große augen mach, wenn ich die gesamtsumme der SV-beträge sehe, aber kein geld am konto :winking_face:

  • davide
    23
    davide
    Mitglied
    Reaktionen
    110
    Punkte
    5.660
    Beiträge
    1.048
    • 19. Januar 2009 um 15:14
    • #4

    danke für die antworten

    hatte heute zeit bei der AK anzurufen
    wenn ich unter der steuerfreigrenze bleib (und das bleib ich eh) ändert sich für mich nix

    Sich berühren ist wie Afrika, fremd und kalt.

    http://www.penisland.net

    http://runtastic.com/

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:20

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher

Rechtliches

Impressum

Datenschutzerklärung