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Veranlagung - Studiengebüren - berufl. Veranlassung

    • Frage
  • El-Mariachi
  • 13. September 2009 um 21:53
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

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Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • El-Mariachi
    Punkte
    251
    Beiträge
    37
    • 13. September 2009 um 21:53
    • #1

    Hallo,

    ich hab bei meiner Veranlagung für 2008 die Studiengebüren angegeben - jetzt will das Finanzamt einen Beleg dafür (= Studienbestätigung + Kopie der Überweisung / Kontoauszug), das find ich ja noch ok.

    Aber sie wollen auch einen "Nachweis der berufl. Veranlassung". Ich hab dort gleich mal angerufen und gefragt was sie sich darunter vorstellen - und da bekam ich nur als Antwort "naja, wie das mit Ihrer Arbeit zusammenhängt". Mehr war aus dem netten Herren nicht hreaus zu bekommen. Ich kann mir allerdings noch immer nix darunter vorstellen (war auch die letzten 3 Jahre nicht nötig ^^) - hat das einer von Euch schon mal schreiben müssen und kann mir da einen Tipp geben, was sie sich im Ernst erwarten??

    Thx!

  • pernhard
    Punkte
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    Beiträge
    244
    • 14. September 2009 um 18:38
    • #2

    Ich hab ihnen damals wie ich gefragt wurde (ca. 2005) sinngemäß geschrieben

    "ich arbeite bei Fa. ..., als Systemadministrator. Einstufung laut KV-IT: ... Nachweis: Dienstzettel und Jobdescription"

    that's it.

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:19

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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