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Einkommenssteuerantrag -> Studiengebühren-Rückerstattung

    • Frage
  • johnnyBgood
  • 2. Februar 2010 um 15:57
  • Unerledigt
  • johnnyBgood
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    johnnyBgood
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    • 2. Februar 2010 um 15:57
    • #1

    Hallo,

    folgendes schwebt mir vor: Da ich im Kalenderjahr 2009 als freier Dienstnehmer mehr als 5008,36€ verdient habe, ist es möglich, dass ich die Studiengebühren (Toleranzsemester leider schon verbraucht) zurückfordern kann.

    Als Nachweis wird ein Einkommenssteuerbescheid verlangt. Gut!

    Problem: Da ich allerdings nach Abzug der Soz.vers.beträge unter 11.000€ liege, hat mir das Finanzamt gesagt, dass ich keinen Einkommenssteuererklärung bekomme ... irgendwie bin ich da in einer Zwickmühle (Grauzone?)!

    Hat evtl. irgendjmd. einen Tipp für mich, wie ich das anstellen kann? Wäre für etwaige Hilfe sehr sehr dankbar!

    lG Bgood

  • mexx
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    mexx
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    • 2. Februar 2010 um 20:19
    • #2
    Zitat von johnnyBgood

    Hallo,

    folgendes schwebt mir vor: Da ich im Kalenderjahr 2009 als freier Dienstnehmer mehr als 5008,36€ verdient habe, ist es möglich, dass ich die Studiengebühren (Toleranzsemester leider schon verbraucht) zurückfordern kann.

    Als Nachweis wird ein Einkommenssteuerbescheid verlangt. Gut!

    Problem: Da ich allerdings nach Abzug der Soz.vers.beträge unter 11.000€ liege, hat mir das Finanzamt gesagt, dass ich keinen Einkommenssteuererklärung bekomme ... irgendwie bin ich da in einer Zwickmühle (Grauzone?)!

    Hat evtl. irgendjmd. einen Tipp für mich, wie ich das anstellen kann? Wäre für etwaige Hilfe sehr sehr dankbar!

    lG Bgood

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    das ist kein problem...
    anmelden bei finanzonline,
    einkommensteuererklärung abgeben (die is unter 11000 nur nicht verpflichtend)
    dann bekommst du einen einkommensteuerbescheid wo drinsteht dass du keine einkommensteuer zahlen musst...
    da steht dann aber auch drin wieviel du verdient hast und mit dem gehst du zurückfordern...

    [edit]
    theoretisch müsste sogar eine eidesstattliche erklärung reichen...
    bei mir wars so dass der typ beim einreichen gesagt hat die brauchen sie zusätzlich, weil die gesetzeslage so verworren ist, dass sie es sicherheitshalber nur so akzeptieren...
    [/edit]

    mfg
    mexx :devil:

    w.b.f.z.a.r.

    Einmal editiert, zuletzt von mexx (2. Februar 2010 um 20:22)

  • shingo
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    • 8. Februar 2010 um 16:35
    • #3

    Hallo,

    letztes Semester musste man ein Formular mitabgeben mit der Begründung für den Erlass der Studiengebühren(also Krankheit, Einkommen, etc.) gibt es das jetzt nicht mehr oder find ich es einfach nicht :frowning_face:

  • mexx
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    • 8. Februar 2010 um 20:21
    • #4
    Zitat von shingo

    Hallo,

    letztes Semester musste man ein Formular mitabgeben mit der Begründung für den Erlass der Studiengebühren(also Krankheit, Einkommen, etc.) gibt es das jetzt nicht mehr oder find ich es einfach nicht :frowning_face:


    nicht allzu öffentlich angebracht, und ausserdem mit 2009 betitelt, aber trotzdem das richtige:
    Formular Erlass der Studiengebühren 2010
    und gleich noch ne Draufgabe:
    Eidesstattliche Erklärung Einkommen

    mfg
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  • mexx
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    • 8. Februar 2010 um 20:24
    • #5
    Zitat von Luk@s

    Das Formular ist offenbar aber von diesem Jahr, immerhin steht 04.02.2010 drinnen.


    ja so war das von mir auch gemeint, dass es das richtige ist, auch wenn die datei "xxx 2009" heisst, weil sie das anscheinend nicht geändert haben...

    [edit]
    @ luk@s:
    na da kennt sich gleich keiner mehr aus, wenn du deine postings wieder löscht :shiner:
    [/edit]

    mfg
    mexx :devil:

    w.b.f.z.a.r.

  • gLava
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    gLava
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    • 17. Mai 2010 um 19:30
    • #6

    hallo!

    ich bin student as kroatien, und kroatien ist auf der liste der länder die das recht auf rückerstattung der studiengebühren haben.
    Jetzt interessiert mich was ich als begründung dieses antrags angeben kann.

    Es steht dass die finanzielle situation keinen einfluss hat auf die entscheidung ob ich das geld zurück bekomme, sondern nur dass aus welchem land ich komme.

    Also, was angeben unter begründung des antrags.

    Falls sich jemand auskennt oder in der gleichen situation wie miener war/ist dann bitte um feedback.

    Danke!

  • davide
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    • 18. Mai 2010 um 12:16
    • #7
    Zitat von mexx


    einkommensteuererklärung abgeben (die is unter 11000 nur nicht verpflichtend)

    ist aber verpflichtent sobald man mehr als einen job hat!

    wusste das selbst nicht, drum wollten sie beim finanzamt bei meiner ersten erklärung die ich wegen dem studiengebührenerlass gemacht hatte, dann auch noch die von den vorjahren nachgereicht haben

    Sich berühren ist wie Afrika, fremd und kalt.

    http://www.penisland.net

    http://runtastic.com/

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:19

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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