haftung bei unfällen

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  • hi, folgendes ist mir heute beim frisbee spielen im prater passiert:

    auf einer großen wiese im prater haben ein paar freunde und ich frisbee gespielt, so wie viele andere auf der wiese.

    ein ungeschickter pass eines freundes traf einen passanten an der lippe. nach kurzem schreck stellte sich heraus das es ansch. keiner verletzung gibt. jedoch wollte der passant namen und adresse des freundes, falls "irendetwas beim zahn" sein sollte.

    ein unfall wie es jedem passieren kann oder? besonders im park wo einfach viele leute sind, auch auf den wiesen wo gespielt werden darf.

    meine frage wäre ob man für soetwas haftbar sein kann? mein gerechtigkeitsempfinden sagt nein, denn in parks wo gespielt werden darf müssen auch passanten mit soetwas rechnen, die sich auf der wiese aufhalten oder? der pass war weder unverhältnismäßig scharf noch ungerichtet, es war einfach pech.

    wie es rechtlich aussieht weis ich nicht. mmn war das nicht mal leicht fahrlässig.

    was meint ihr dazu?

  • dunno, habt's keine haftpflichtversicherung?
    bezüglich gerechtigkeit: klar kann es passieren, dass jemandem im park was zustößt, damit kann man rechnen. nur, wenn mich jemand veletzt, absichtlich oder nicht, warum muss ich den schaden tragen? der verursacher war ja nicht ich, sondern der, der mich verletzt hat.

    @fahrlässig: ohne die situation zu kennen... beim spielen müßt ihr darauf achten, dass ihr genügend abstand zu passanten hält, damit denen nicht schnell mal im vorbeigehen was passieren kann. wenn der richter meint, ihr hättet dies nicht getan, könnte euch durchaus die schuld zugewiesen werden.

    ich wünsch euch jedenfalls, dass dem passanten nix passiert und ihr auch keinem gauner untergekommen seid, der sich mal schnell nen kaputten zahn auf eure kosten reparieren läßt. ^^

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  • dunno, habt's keine haftpflichtversicherung?
    bezüglich gerechtigkeit: klar kann es passieren, dass jemandem im park was zustößt, damit kann man rechnen. nur, wenn mich jemand veletzt, absichtlich oder nicht, warum muss ich den schaden tragen?


    also wenn ich im winter am gehsteig ausrutsche weil der hausmeister net geräumt hat würde mir trotzdem net einfallen ihn zu verklagen.

    haben wir auch diskutiert nachher sowas eine versicherung übernimmt. ka, ich glaub aber kaum das die haushaltsversicherung einspringt, besonders bei sportunfällen.

  • Ich bin mir ziemlich sicher dass man für sowas haftbar ist. Nicht umsonst ist bei Versicherungen oft die Haftpflicht bei Personenschäden einschlossen. Der Fall ist ziemlich ähnlich wie wenn der Briefträge im Winter auf meiner Stiege ausrutscht weil ich vergessen hab zu streuen.

    Natürlich ist es dumm wenn sowas passiert. Vor allem wenn es ohne wirkliches Verschulden oder böse Absichten passiert. Andererseits hat auch der Passant nicht fahrlässig gehadelt. Wäre das Spielen auf der Wiese verboten, dann wäre das noch ein Erschwernisgrund, aber ich denke dass man auch so für Schäden aufkommen muss (die wohl in dem Fall eh nicht eingetreten sein werden). Mein Gefühl sagt mir, sogar in dem Fall, dass man daheim im Garten einen der Mitspieler verletzt, würde man haften.

  • Mein Gefühl sagt mir, sogar in dem Fall, dass man daheim im Garten einen der Mitspieler verletzt, würde man haften.

    Denke nicht, da unterstellt man eigentlich "konkludente" Einverständniserklärung zur bestehenden Gefahr. Denn beim Fußball passierts ja auch in jeder Spielklasse und an jedem Wochenende, dass sich wer was durch Fremdeinwirkung bricht/reißt. Da muss der Gegenspieler aber nicht für einstehen (die Grenzen liegen recht hoch soweit ich weiß).

    Im oberen Fall würd ich aber auch ganz klar sagen: Ja, da würde der Freund wohl haften. (Der Vergleich mit dem Ausrutschen hinkt ein wenig - das man in dem Fall Skrupel hat kann ich verstehen, aber im oberen Fall kann man nun wirklich nichts für eine Verletzung.)
    Aber es wird schon nichts passiert sein.

  • also wenn ich im winter am gehsteig ausrutsche weil der hausmeister net geräumt hat würde mir trotzdem net einfallen ihn zu verklagen.

    Aber die Versicherung, die Deine Behandlungskosten zahlen muß, wird wahrscheinlich versuchen, sich zu regressieren. (IMHO ist sie dazu sogar - zur eigenen Schadensminimierung - verpflichtet, aber IANAL)

    I used to be an owl...

    881 :rock:

  • Ich kann euch aus eigener Erfahrung sagen, dass im Allgemeinen die Haftpflichtversicherung zahlt. Wenn die Schadenssumme (=Schmerzensgeld, Behandlungskosten, eventuell Anwaltskosten des Verletzen) nicht zu hoch ist (bei mir waren es 4000€) und sowas noch nie passiert ist, und die Sachlage ziemlich klar ist (so wie hier), dann zahlt die Versicherung. Gleich nach dem Vorfall sollte man der Versicherung mitteilen, dass es zu einem Vorfall gekommen ist (formloses schreiben), und das eventuell eine Forderung kommen könnte. Forderungen auf Schmerzensgeld und andere Kosten leitet man direkt zur Versicherung weiter.
    Wenn der Vorfall angezeigt wird (z.B. ein Arzt muss das tun), dann geht die Sache zum Gericht (ohne Verhandlung). Auch hier gilt, wenn die Sache klar ist (d.h. vielleicht fahrlässig, aber irgendwie doch was "alltägliches") und noch kein Vergehen (Vorstrafe) vorliegt, dann bekommt man für ca. 2 Jahre (je nach Art der Verletzung) eine Art Bewährung (keine Vorstrafe). Wenn in dieser Zeit wieder etwas passiert, dann ist die Chance hoch, dass es vor Gericht mit Verhandlung geht (+Vorstrafe je nach Schwere des Vergehens).

  • Ich kann euch aus eigener Erfahrung sagen, dass im Allgemeinen die Haftpflichtversicherung zahlt. Wenn die Schadenssumme (=Schmerzensgeld, Behandlungskosten, eventuell Anwaltskosten des Verletzen) nicht zu hoch ist (bei mir waren es 4000€) und sowas noch nie passiert ist, und die Sachlage ziemlich klar ist (so wie hier), dann zahlt die Versicherung. Gleich nach dem Vorfall sollte man der Versicherung mitteilen, dass es zu einem Vorfall gekommen ist (formloses schreiben), und das eventuell eine Forderung kommen könnte. Forderungen auf Schmerzensgeld und andere Kosten leitet man direkt zur Versicherung weiter.
    Wenn der Vorfall angezeigt wird (z.B. ein Arzt muss das tun), dann geht die Sache zum Gericht (ohne Verhandlung). Auch hier gilt, wenn die Sache klar ist (d.h. vielleicht fahrlässig, aber irgendwie doch was "alltägliches") und noch kein Vergehen (Vorstrafe) vorliegt, dann bekommt man für ca. 2 Jahre (je nach Art der Verletzung) eine Art Bewährung (keine Vorstrafe). Wenn in dieser Zeit wieder etwas passiert, dann ist die Chance hoch, dass es vor Gericht mit Verhandlung geht (+Vorstrafe je nach Schwere des Vergehens).

    aha, danke für die info. aber ich kann mir nicht vorstellen das dieser vorfall angezeigt wird. was wäre da das vergehen?

    ich mein wenn man jemand beim schiefahren dreinfährt und irgendeine regel missachtet hat und der hat einen bruch dann kann ich mir vorstellen das man angezeigt wird.

    wie gsagt, das ist ja alles nicht passiert. würd mich auch schockieren das der freund wegen so an schas angezeigt wird.

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