1. Weiterleitung zu NetzLiving.de
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
  3. zum neuen Forum
  • Anmelden
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Informatik Forum
  2. Allgemeine Informatik
  3. Karriere

Software-TesterIn

    • Geringfügig
  • hans222
  • 3. Februar 2012 um 12:15
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • hans222
    Punkte
    26
    Beiträge
    3
    • 3. Februar 2012 um 12:15
    • #1

    Hallo,

    wir suchen eine/n Software-Tester/in (geringfügige Beschäftigung).

    Aufgabengebiet: Strukturiertes Testen unserer kaufmännischen Applikation
    Dauer: bis auf weiteres
    Ort: 2340 Mödling, super Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln

    Kontakt: http://www.cp-immo.at, jobs@cp-immo.at

  • serprime
    Punkte
    629
    Beiträge
    122
    • 11. Februar 2012 um 14:24
    • #2

    Bundesgesetz über die Gleichbehandlung, §9 Abs. 2

    Zitat

    (2) Der/die Arbeitgeber/in oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.

  • hans222
    Punkte
    26
    Beiträge
    3
    • 11. Februar 2012 um 14:29
    • #3
    Zitat von serprime

    Bundesgesetz über die Gleichbehandlung, §9 Abs. 2

    wie oben erwähnt: geringfügige Beschäftigung, € 376,26 brutto monatlich

  • Apfelsaft
    Punkte
    2.049
    Beiträge
    365
    • 11. Februar 2012 um 20:16
    • #4
    Zitat von hans222

    wie oben erwähnt: geringfügige Beschäftigung, € 376,26 brutto monatlich


    Das war eben nicht oben erwähnt. Geringfügige Beschäftigung heißt nicht 376€ monatlich, sondern maximal 376€ monatlich. 10€ monatlich wäre auch eine geringfügige Beschäftigung.

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum