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Honorarrechnung mit MvSt?

  • Vici12
  • 22. Februar 2012 um 13:43
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  • Vici12
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    Vici12
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    • 22. Februar 2012 um 13:43
    • #1

    Hey,
    hab dieses Jahr was auf freiberuflicher Basis gemacht und muss jetzt eine Honorarrechnung ausstellen bzw. hab ich das schon gemacht. Als ich das dem Kunden gezeigt hab, hat er gemeint, dass ich noch einen Satz bezüglich der Mehrwertsteuer reinschreiben muss....ich hab schon oft solche Honorarnoten ausgestellt, aber noch nie so einen Satz schreiben musste. Jetzt mach ich mir halt Gedanken, ob das keine Falle für mich ist oder so....es geht halt nur darum, dass ich nicht Mvst -pflichtig bin, weil man das anscheinend erst ab 30.000 Euro ist oder so. Kennt ihr euch damit aus? LG

  • Loreley
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    Loreley
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    • 22. Februar 2012 um 22:33
    • #2

    Sicher, dass du Mehrwertsteuer meinst?

    Ich bin freiberuflich als quasi-Angestellter tätig, auf meinen Rechnungen steht: "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung." Das ist nötig, um die Rechnung nicht inklusive Umsatzsteuer ausstellen zu müssen - was es nur für dich mühseliger machen würde.
    Siehe dazu zB auch http://portal.wko.at/wk/format_deta…=452956&DstID=0.

  • mexx
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    mexx
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    • 23. Februar 2012 um 00:37
    • #3

    so soll das aussehen:
    "Dieser Betrag ist umsatzsteuerfrei gem. §6 Abs. 1 Z 27 UStG"
    (am besten direkt unter den Betrag der Honorarnote schreiben)
    dann ist alles klar...

    mfg
    mexx :devil:

    w.b.f.z.a.r.

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    cronjob
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    • 23. Februar 2012 um 09:13
    • #4

    Kann ich nur bestätigen. Ich hab in meinen HNs zb folgenden Satz drinnen stehn:

    Zitat

    *Kleinunternehmer, daher keine MwSt


    Bin mir allerdings auch nicht sicher, ob es korrekterweise eigentlich statt Mehrwertsteuer nicht Umsatzsteuer heißen sollte...

  • mexx
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    mexx
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    • 23. Februar 2012 um 22:02
    • #5

    korrekterweise auf jeden fall umsatzsteuer...
    und mein satz ist doch eh so schööön :winking_face:

    mfg
    mexx :devil:

    w.b.f.z.a.r.

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    • 24. Februar 2012 um 08:27
    • #6

    Unter 30k€ Umsatz / Jahr kann man freiwillig auf USt-Brutto wechseln. Dadurch können sich steuerliche Vorteile ergeben (Vorsteuerabzug). Bei niedrigen Betriebsausgaben kann die Pauschalierung[1] helfen.

    [1] http://bmf.gv.at/Steuern/Tippsf…schalierung.htm

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:16

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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