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[Vollzeit Stelle] Compliance Automation and WebApp Pentesting - Kapsch BusinessCom AG

  • Robert J.
  • 15. März 2012 um 16:35
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • Robert J.
    Punkte
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    Beiträge
    2
    • 15. März 2012 um 16:35
    • #1

    Stellenausschreibung Vollzeit
    IT-System Engineer (m/w) – Compliance Automation and WebApp Pentesting
    Kapsch BusinessCom AG


    Tätigkeitsprofil:

    Projektumsetzung in den Bereichen Compliance Management und Security Auditing.

    Der Bereich Compliance Automation beschäftigt sich mit Software Lösungen um den Umsetzungsgrad der Anforderungen, resultierend aus GRC (Governance, Risk Management und Compliance) und Information Security Best Practices Vorgaben, automatisiert zu erfassen.

    Zusätzlich suchen wir Verstärkung für das Information Security Audit & Assessment Team um bei Sicherheitsüberprüfungen zu unterstützen. Insbesondere stehen hier Webapplikationen im Fokus.


    Anforderungen:

    • Gute technische Grundkenntnisse (OS, DBs, Netzwerk)
    • Vorkenntnisse im Bereich Security und GRC von Vorteil
    • Programmierkenntnisse in gängigen Sprachen
    • Security Vorwissen (idealer Weise Besuch entspr. VUs)
    • Englisch in Wort und Schrift
    • Reisebereitschaft


    Kontakt:

    Schriftliche Bewerbungen bitte an robert.jankovics@kapsch.net

    Wir bieten Ihnen für diese Position ein marktkonformes Bruttogehalt nach dem
    IT-KV mit Bereitschaft zur Überzahlung des kollektivvertraglichen Mindestgrundgehalts (€ 2.650,- p.m.).

    Einmal editiert, zuletzt von Robert J. (15. März 2012 um 16:46) aus folgendem Grund: Angaben zur Entlohnung

  • Paulchen
    Gast
    • 15. März 2012 um 16:40
    • #2

    Bitte das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung, §9 Abs. 2, beachten:

    Zitat

    (2) Der/die Arbeitgeber/in oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.

  • Robert J.
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    2
    • 15. März 2012 um 16:47
    • #3

    gerne. Ist erledigt. Danke für den Hinweis!

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