http://www.i4j.at/medien/offenlegung.htm#Name
ZitatUnabhängig davon, ob ein Künstler-, Deck- oder Spitzname tatsächlich von der Verwaltungsbehörde als ausreichend anerkannt würde, ist die Gefahr deswegen verfolgt zu werden, relativ gering. Und selbst wenn es zu einer Verurteilung käme, wäre die Geldstrafe bei einem maximalen Rahmen von EUR 2.180 eher eine Bagatelle. Es muss hier jeder für sich beurteilen, ob er dieses Risiko eingehen will. Es wäre jedenfalls schade, wenn wegen der Namensnennung wertvolle Internetauftritte verschwänden.