Edit:
Dauer der Befristung: 1 Jahr/e
Beschäftigungsausmaß: 20 Stunden/Woche.
Einstufung gemäß Kollektivvertrag: §54 VwGr. IIIa
Darüber hinaus können anrechenbare Berufserfahrungen die Einstufung und damit das Entgelt bestimmen.
auch das ist rechtlich nicht korrekt.
https://www.wko.at/service/arbeit…leninserat.html