Beiträge von Gianna

NetzUnity und Informatik-forum wurden zusammengelegt. Eine entsprechende Ankündigung wird demnächst noch folgen. Für 2025 ist hier einiges geplant! Bei Fragen bitte per DM an Maximilian Rupp wenden.

    [FONT=&quot]Das Geschäftsfeld PICME der Austrian Research Centers GmbH - ARC sucht eine(n)[/FONT]

    [FONT=&quot]IT-Systemadministrator(in)[/FONT]




    [FONT=&quot]Tätigkeiten[/FONT]

    • [FONT=&quot]Fileserver- und Applikationsserver-Administration unter Debian Linux (Samba, Apache, PHP, JSP, JBoss, PostgreSQL, MySQL)[/FONT]
    • [FONT=&quot]Administration, Betrieb und Weiterentwicklung eines High Performance Computing Clusters (IBM unter Debian Linux)[/FONT]
      • [FONT=&quot]Scheduling und Queue-Management[/FONT]
      • [FONT=&quot]Automatische Systemüberwachung mit Verständigungsfunktion[/FONT]
      • [FONT=&quot]Applikationsinstallation und -administration[/FONT]
    • [FONT=&quot]Administration der Arbeitsplatz-PCs (Microsoft Windows 2000 und XP)[/FONT]

    [FONT=&quot]Qualifikation[/FONT]

    • [FONT=&quot]Sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Linux, Microsoft Windows und Netzwerktechnologien[/FONT]
    • [FONT=&quot]Strukturierte und genaue Arbeitsweise, Einsatzbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit[/FONT]
    • [FONT=&quot]Idealerweise einschlägige Berufserfahrung in der Systemadministration[/FONT]

    [FONT=&quot]Umfeld[/FONT]

    • [FONT=&quot]Dienstort Seibersdorf[/FONT]
    • [FONT=&quot]Eine junge Arbeitsgruppe in einem interessanten und aufstrebenden Forschungsumfeld[/FONT]
    • [FONT=&quot]Teilzeitbeschäftigung auf Basis Selbständigkeit[/FONT]

    [FONT=&quot]Wenn dieses Tätigkeitsfeld für Sie eine Herausforderung darstellt und Sie die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, so richten Sie bitte Ihre Bewerbung an[/FONT]

    [FONT=&quot]Austrian Research Centers GmbH – ARC[/FONT]
    [FONT=&quot]Bereich Biogenetics/Natural Resources[/FONT]
    [FONT=&quot]zH DI Dieter Kopecky[/FONT]
    [FONT=&quot]2444 Seibersdorf[/FONT]
    [FONT=&quot]dieter.kopecky@arcs.ac.at[/FONT]

    Der AK-Test war der lustigste. Jeder, der ein Handy hat, weiß, dass mobiles Internet bei weitem nicht so schnell ist, wie in der Werbung erwähnt wird.

    "jeder" "weiß das"? also das bezweifle ich. darum macht der test schon sinn, die leute glauben ja schnell einmal alles, was in der werbung erzählt wird. und dort wird schon suggeriert, dass das genauso wenn nicht schneller als normales internet ist.

    mit Angina würde ich eher vorsichtig sein, wenn man die nicht gscheit auskuriert kann sich das auf das Herz schlagen. ich kenn Leute die haben deswegen eine schlecht schließende Herzklappe. ist jetzt nicht so dramatisch, muss aber auch nicht unbedingt sein. Sport ist für die nächste Zeit keine gute Idee! gib noch ein bissl Ruh, zumindest bis du die Antibiotika fertig genommen hast. dass du momentan nichts mehr spürst ist klar, bei Antibiotika ist das immer so. aber vorbei ist es trotzdem noch nicht, daher auch immer die Packung ganz ausnehmen auch wenn man nichts mehr spürt!

    das dürfte dann eh das sein in dem gif das oben gepostet wurde. Da ist man mit der S-Bahn Strebersdorf wohl schneller.


    nein, das am Gif liegt weiter westlich als das, das ich meine. aber du hast recht, bei dem bist du mit der Schnellbahn sicher besser dran.

    ich kenne auch eines in Strebersdorf (das ist sicher noch Wien :) ), da würde man mit U6 bis Floridsdorf und dann mit der 31er Straßenbahn und dem 32er Bus hinkommen. liegt auf der Strebersdorfer Straße (mit dem 32A bei Mühlweg aussteigen und zurück gehen)

    aber auch nicht gerade im Zentrum der Stadt, ich weiß. Döbling und Hernals verdienen ihr Geld mit Wein und Heurigen, die brauchen kein Erdbeerland :)

    das ist sicher keine schlechte Idee. aber ich denke wenn es in deinem Mietvertrag nicht drinnen steht hast du nichts zu befürchten, musst es daher auch nicht machen. Probleme haben die Mieter, wo das mit dem Ausmalen und Warten im Mietvertrag drinnen ist.

    wenn du die wohnung übern makler bekommen hast gilt das ogh-urteil


    also das kann ich mir nicht vorstellen. gibts dazu quellen? mit welcher juristischen begründung? ist doch egal wie es zustande gekommen ist, dass der vetrag unterzeichnet wurde. ob jetzt makler, direkte suche, nachmiete, ...

    aber das:

    bei privat zu privat wird alles so behandelt wie es im vertrag festgelegt wird


    stimmt, weil:
    Das Urteil gilt im Verbraucher-Unternehmer-Geschäft, damit also für Mietvertragsformulare von kommerziellen Vermietern, die sie gegenüber Konsumenten (= privaten Mietern) verwenden

    was aber noch nicht geklärt ist, ist das verhältnis, wenn ein privater Vermieter über eine Hausverwaltung eine Wohnung an privat vermietet.

    es sollte reichen die verantwortlichen darauf hinzuweisen dass vieles sich mit dem urteil geändert hat


    du hattest noch nie mit hausverwaltungen zu tun :)

    also bei uns steht im vertrag drinnen, dass wir bei auszug die wohnung professionel ausmalen lassen müssen


    dieses "professionell ausmalen lassen" kommt mir bekannt vor, ist das ein IMV Vertrag?

    wenn nur diese Formulierung drinnen steht wirds leider schwer. vom OGH ist die Ausmal-Klausel deshalb angefochten worden, weil die Formulierung "wie bei Mietbeginn übernommen" (das ist übrigens die Klausel 32) drinnen steht. und das ist Schwachsinn, weil ich miete eine Wohnung um sie zu gebrauchen, ich kann nicht beim Ausziehen den Anfangszustand wieder herstellen. bei anderen Formulierungen ist das aber leider nicht so eindeutig, bräuchte daher ein neues Urteil (ich weiß schon warum ich nicht Jus studieren wollte :) )

    dieses Wissen habe ich übrigens daher, da von der IMV genau wegen diesem blöden Ausmalen meine halbe Kaution verloren habe, daher hatte ich ein ausführliches Gespräch mit einem Konsument-Rechtsberater

    Matheuebung 1. semester beim urbanek: um die 35 studis..meine wenigkeit die einzige frau...DAS ist auch nicht angenehm..


    sorry, aber dann bist du auf der falschen uni! :) mit sowas muss man rechnen, wenn man technik studiert. das wird einfach noch ein bissl dauern bis sich das ändert. dauert einfach bis die "frauen-in-die-technik"-aktionen greifen, das geht nicht von heute auf morgen. und es ist schon viel besser als noch vor 10 Jahren.

    hier der Link:
    http://www.verbraucherrecht.at/development/ty…Hash=60f855a1f3

    ich würde aber da ein bissl aufpassen. es handelt sich dabei um einen Musterprozess, nicht um eine Änderung des Mietrechtsgesetztes. das Urteil gilt momentan sicher nur für Verträge der IMV Hausverwaltung, da diese in dem Urteil verklagt wurde. theoretisch sollte das Urteil auch für andere Verträge anwendbar sein, ist aber durchaus möglich, dass es andere Hausverwaltungen auf eine Klage ankommen lassen.

    das mit dem Ausmalen gilt auch nur, wenn im Vertrag ausdrücklich die Formulierung drinnen steht, dass die Wohnung in den Zustand "wie bei Mietbeginn über-nommen" gebracht werden muss - das ist nämlich nicht möglich. steht nur so etwas wie "weiß ausmalen", ist das Urteil nicht anwendbar.

    daher: einfach aufgrund dieses Urteils zu sagen "jetzt muß ich nie wieder eine Wohnung ausmalen" spielts leider nicht...

    unter der Annahme, dass du einen Werkvertrag / Gewerbeschein hast, kannst du einiges vom Umsatz abziehen (bei freier Dienstnehmer bin ich mir nicht sicher):

    - Fahrtkosten: pro Kilometer 0,38 Euro mit dem PKW, dazu muss man dann ein Fahrtenbuch führen, um das nachweisen zu können. öffentlicher Verkehr weiß ich leider nicht.
    - Ausbildungskosten: Studiengebühren, Bücher, Skripten, ...
    - alle Arbeitsressourcen: PC (auf drei Jahre absetzbar), Drucker, Druckerpatronen, Büromaterial, ...
    - Internet
    - Handy denke ich auch, weiß ich aber die genauen Regelungen nicht
    - Pensionsversicherungen
    - Honorarnoten, die einem von anderen Personen ausgestellt wurden

    alle diese Sachen werden vom Umsatz abgezogen, dann wird erst die Steuer berechnet

    die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, falls jemandem noch etwas einfällt bitte ergänzen :)

    Das behauptest du nicht zum erstenmal, aber kannst du es auch irgendwie belegen?


    ich gebe zu, diese Annahme beruht auf der Aussage meiner Mutter (die einen Gewerbeschein hat), die zu mir gesagt hat bei dem Einkommen muss ich damit rechnen, dass die Hälfte an Steuer und Sozialversicherung weg geht.

    aber rechnen wirs durch. danke an Lord Binary für die Prozentsätze, es ist nur ein kleiner Schönheitsfehler drinnen: die Steuer wird erst nach Abzug der Sozialversicherung berechnet. daher:

    Jahreseinkommen: 26.400,-
    nach Abzug der Sozialversicherung: 19.815,84
    davon sind Steuer zu zahlen (33,5%): 6.638,31
    bleiben über netto: 13.177,53
    sind monatlich netto: 1.098,13

    hoffe ich habe mich nicht verrechnet, sonst bitte korrigieren!

    2200 Euro


    das würde ich nur ok finden, wenn es sich um eine fixe Anstellung handelt. denn da trägt das Unternehmen das Risiko für meine Arbeit, ich bin voll versichert (auch gegen Arbeitslosigkeit), kriege Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bezahlten Urlaub und bezahlten Krankenstand.

    bei einem freien Dienstnehmervertrag trage ich das volle Risiko, muss mich selbst versichern, selbst meine Steuererklärung machen, muss eventuell sogar meine eigenen Ressourcen (PC, Arbeitsplatz) verwenden, krieg ich kein Geld bei Urlaub und Krankheit und bin nicht arbeitslosenversichert - da sind etwa 1100 Euro (weil ca. die Hälfte von 2200 sind Steuern) etwas dürftig

    Zitat von Kornuun

    ca. 20 Euro die Stunde bei freiem Dienstvertrag, bzw. festanstellung ca. 15 oda so.


    wenn 20 Euro im Vertrag drinnen stehen, entspricht das bei einem freien Dienstnehmervertrag etwa 7-8 Euro netto (Hälfte geht weg an Steuern, anderer Teil an Sozialversicherung). und das ist meiner Meinung nach viel zu wenig für einen Programmierer, das ist der Kollektivgehalt für einen Kellner (bitte, ohne diese Berufsgruppe diskriminieren zu wollen!)

    Zitat von Necrowizzard

    welches Vorwissen braucht man für diese 10 Euro netto


    ich würde sagen eine technische Ausbildung (htl, fh, uni) und ein bissl Erfahrung, also schon praktisch wo gearbeitet. ich habe z.B. einen Bakk und habe während meinem Studium immer gearbeitet und nehme mehr als 10 Euro die Stunde.

    Zitat von Necrowizzard

    welche firma fragt da nicht nochmal nach ob das versteuert wird oder nicht


    das geht die Dienstgeberfirma nichts an. als freier Dienstnehmer bist du dein eigenes kleines Unternehmen und machst daher Geschäfte von Unternehmen zu Unternehmen. warum sollte man also seine Buchhaltung offen legen?

    bei unter 10.000€ jährlich: 0.
    (Ist jetzt wieder für Ferialarbeit interessant)


    natürlich, aber das interessiert ja den dienstgeber nicht. mit einem freien dienstnehmervertrag (werkvertrag) tu ich immer so, als würde ich auch steuern zahlen müssen und verlange dementsprechend viel. wenn ich dann im jahr so wenig verdient habe, dass ich unter diese grenze falle, schön für mich, kann ich das ganze geld behalten. aber deswegen muss ich nicht von haus aus keine steuern verlangen - gerade bei einem ferialjob kann man dann schön kassieren :)