Beiträge von ascot

NetzUnity und Informatik-forum wurden zusammengelegt. Eine entsprechende Ankündigung wird demnächst noch folgen. Für 2025 ist hier einiges geplant! Bei Fragen bitte per DM an Maximilian Rupp wenden.

    Das ist auch mein Wissensstand, Hermann Maier.
    Hab ich auch weiter oben so geschrieben, dass die KV-Beiträge nicht nachbemessen werden bei Jungunternehmern. Dass die PV-Beiträge sehr wohl nachbemessen werden, habe ich in der Deutlichkeit nicht geschrieben, war mir aber bewusst.

    Habe übrigens vorgestern die Studiengebühren sehr prompt (eine Woche nach Antragstellung schon am Konto) rückerstattet bekommen und freue mich. :)

    War bei mir dasselbe. Ich hab dann irgendwas umgestellt (hab leider vergessen was, aber lang hab ich nicht gesucht - ah, ich glaub, ich hab's: Eingaben - Anträge - Erklärungswechsel) und konnte dann sofort beginnen, die Einkommensteuererklärung online einzugeben.

    Ihr kennt wahrscheinlich die Million Dollar Homepage - ein englischer Student hat vor drei Jahren eine Million Pixel um je einen Dollar verkauft.

    http://www.milliondollarhomepage.com/

    Aber ich frage mich jetzt, wie viel bleibt von der Million über?
    Wenn man mal die Einkommensteuer außer Acht lässt, müssen da ja ziemliche Serverkosten entstehen, wenn man eine solche Homepage betreibt.
    Denn nur wenn sehr, sehr viele Leute darauf aufmerksam werden und die Page besuchen, wird auch jemand dort Werbung kaufen wollen. Und den Traffic von Hausnummer einer Million Besucher pro Monat muss ja der Betreiber bezahlen, oder? Und das sind schwer kalkulierbare Kosten ...

    Die Definition von "Jungunternehmer" habe ich aus einer ÖH-Broschüre.

    Kurz für mich zusammengefasst:

    Vorteil von Jungunternehmern: Die Krankenversicherungsbeiträge der ersten zwei Jahre werden nicht nachbemessen, sondern bleiben so, wie sie nach der MBG berehnet wurden.

    Vorteil von Neuen Selbständigen: Es gilt in allen Jahren jene geringere MBG, die Gewerbescheininhaber nur in den ersten drei Jahren genießen.

    Andere Frage: Es gibt ja die 10.000-Euro-Grenze für Selbständige, unter der man keine Einkommensteuer zahlen muss.
    Ungerechterweise ist es doch so: wenn man (als Selbständiger) auch nur 1 Euro über diese 10.000 Euro kommt, wird der gesamte Betrag versteuert, nicht nur der Teil, der über den 10.000 Euro liegt. Es ist also kein Freibetrag! (Richtig?)
    Mit dem Resultat, dass man sich überlegen muss: Entweder ich verdiene knapp unter 10.000 oder deutlich drüber.
    Jetzt habe ich vor Wochen mit einem halben Ohr in den Nachrichten gehört, dass sich da etwas ändern könnte, sodass die 10.000 Euro ein Freibetrag werden. Habe ich das richtig gehört?

    Zusatzfrage: Was kann ich alles von meinen Einkünften abziehen, was nicht für die Einkommensteuer herangezogen wird? Ich denke, das sind SV-Beiträge und die absetzbaren Ausgaben bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. 12 % Betriebsausgabenpauschale.

    Danke für die Antwort! Deine Beispiele verstehe ich ja. Aber mein Punkt ist, dass du behauptet hast, nach 3 Jahren würden die SVA-Beiträge auf jeden Fall so berechnet, als ob man 20.000 Euro Einnahmen (oder Einkünfte?) gemacht hätte. Auch wenn man also nur 8000 Euro verdient hätte, müsste man demnach 5000 Euro als SVA-Beiträge abführen. Und das sehe ich nicht so. Die MBG ist meinem Verstehen nach immer höchstens knapp 900 pro Monat.
    Wenn die Einkommensteuererklärung vorliegt, wird das dann natürlich nach dem wahren Einkommen nachberechnet, wenn es höher als die MBG ist (außer Krankenversicherung für Jungunternehmer in den ersten zwei Jahren -Jungunternehmer ist, wer zum ersten Mal einen Gewerbeschein löst. Neue Selbständige gelten nicht als Jungunternehmer, weil die sowieso immer die günstigere MBG haben - siehe Link in meinem Vorpost).

    Andere Frage: Ich war bisher der Meinung, die SVA-Beiträge würden vom Bruttoeinkommen berechnet (also dem, was ich als Werkvertragsnehmer auf meinen Honorarnote schreibe). Stimmt das? Oder darf man vom Bruttoeinkommen noch die Ausgaben abziehen (laut Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. 12 % pauschalisierte Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung)?
    Zu dieser Frage habe ich auf der SVA-Homepage keine klare Antwort gefunden.

    Und das mit den leidigen 20 % Arzt-Selbstbehalt - das gilt nicht für Krankenhausaufenthalte, oder? Das wäre dann ja arg existenzgefährdend.

    Tja, wie Du schon sagtest, der Teufel steckt im Detail.
    Die 430,- pro Quartal spielt's nur im Rahmen der "Schonfrist" für Jungunternehmer (die ersten 3 Jahre).
    Danach wirds recht "oarsch" ähh brutal ...
    Sprung der Mindestbeitragsgrundlage von ca 6k auf ca 20k.
    25% (ca 10% KV+15% PV) von 20k sind die besagten 5k/Jahr minimum.

    Hallo,
    ich hab mich jetzt extra registriert, weil mich dein Posting so geschreckt hat.
    Ich hab ein wenig gegoogelt und glaube, dass dein Horrorposting mit Verlaub ein Blödsinn ist.

    1. Die Mindestbeitragsgrundlage ist bei Neuen Selbständigen in jedem Jahr gleich, nämlich zurzeit 537,78 Euro pro Monat.

    2. Auch bei Gewerbescheininhabern kommt man nie und nimmer auf 20.000 Euro MBG pro Jahr, sondern auf ebenselbe 537,78 pro Monat in den ersten 3 Jahren und danach 887,38 p.M. ab dem 4. Jahr, das mal 12 sind 10.648,56 pro Jahr.

    Diese Zahlen entnehme ich der Website der SVA:

    http://esv-sva.sozvers.at/portal/index.h…d=9139#pd716879


    Ich wüsste gerne, wo du die Zahl von den 20.000 Euro MBG herhast, die 5000 Euro Beiträge pro Jahr mit sich bringen würden.