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  3. training42

Beiträge von training42

  • Vertretung für EDV Trainings

    • training42
    • 8. Februar 2010 um 09:48

    ...ich lade Leute ein sich bei mir zu melden, ich spreche dann mit ihnen und dann entscheide ich wer sich dafür eignet; wie das halt so ist mit Job Ausschreibungen.

  • Vertretung für EDV Trainings

    • training42
    • 8. Februar 2010 um 08:44
    Zitat von Arturo

    Nur gibt es auch eine qualitative Verantwortung den Kursteilnehmer bzw. den Auftraggebern gegenüber. Aber ok, eventuell gibt es für 12,50 € eine adäquate Vertretung, wobei halt "Willst Du erste Erfahrungen im Trainingsbereich (EDV) machen?" das Ganze doch eher ausschließt. :thumb:


    Es handelt sich um einen Anfängerkurs und ich inseriere auf einer Plattform für Informatiker!!!

  • Vertretung für EDV Trainings

    • training42
    • 8. Februar 2010 um 08:42
    Zitat von gelbasack

    Bei einem Werkvertrag wird ein Werk gezahlt und keine Stunde. Werkvertrag und nach Stunden zahlen gibt's nicht (also seriös nicht).
    SV-rechtliche Bedenken entfallen bei einem Werkvertrag? Ja, vielleicht bis zu einem gewissen Einkommen. Aber wie schon gesagt, nach Stunden zahlen ist kein Werkvertrag und somit ist man bald über der Geringfügigkeitsgrenze und muss SV-Abgaben zahlen.
    Ich weiß nicht wirklich, was du mit SV-Abgaben und Steuer vorrechnest. Auf jeden Fall ist es eine sehr seltsame Rechnung, vom eigenen Stundensatz den Nettobetrag auszurechnen und den dann brutto weiterzugeben.


    Ich überles jetzt einfach mal den Vorwurf der Unseriosität und antwort dir trotzdem: Ich arbeite seit Jahren als Trainer auf Werkvertragsbasis und das weiß meine SV und das Finanzamt. Wie unseriös kann das also sein?
    Ja auf die Geringfügigkeitsgrenze muss man aufpassen; aber das leg ich vertrauenvoll in die Hände dessen der mich vertritt! Die Rechnung, die du seltsam nennst, stellt sicher, dass ich keine zusätzlichen Kosten habe wenn mich jemand vertritt (wär ja blöd!) und sie ist üblich.

  • Vertretung für EDV Trainings

    • training42
    • 7. Februar 2010 um 17:38

    d.h. wenn ich angestellt bin darf ich nicht studieren?:) Kleiner Nachtrag...oder sobald ich zu studieren anfange, brauch ich keine Lohnsteuer mehr zu zahlen?

  • Vertretung für EDV Trainings

    • training42
    • 7. Februar 2010 um 17:16

    [...]

    Zitat von Arturo

    zu überprüfen, ob nicht durch Kalkulationen unter Verletzung arbeits- und sozialversi-
    cherungsrechtlicher Bestimmungen ein unlauterer Wettbewerbsvorteil erzielt wird.

    Die 30,90 sind nicht - wie fälschlicherweise von dir suggeriert- eine Art "Mindeststundensatz", sondern eine Prüfschwelle. Also prüfen wir...Arbeitsrechtlich ist mein Angebot ein Werkvertrag, was genau der Natur einer Vertretung entspricht; SV-rechtliche Bedenken entfallen bei einem Werkvertrag. Überprüfung abgeschlossen!
    By the way: Ich krieg keine 30,90 (weil eben kein Mindeststundesatz!) und ziehe von meinem Stundensatz 40% ab (eben mein SV und Steuer-Overhead) und das ergibt...12,50,-

  • Vertretung für EDV Trainings

    • training42
    • 7. Februar 2010 um 13:04

    So what?

  • Vertretung für EDV Trainings

    • training42
    • 2. Februar 2010 um 12:41

    Willst Du erste Erfahrungen im Trainingsbereich (EDV) machen?
    Ich halte EDV Kurse für unterschiedliche Zielgruppen und suche jemanden, der tageweise Kurse übernimmt bzw. mich vertreten kann.
    Stundenlohn: 12,50€
    Kontakt: training42@gmx.at

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