Jugendgetränke müssen billiger sein? Was sind denn Jugendgetränke?
Zitat von Paragraph 112 Gewebeordnung 1994Alles anzeigen(4) Gastgewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken,
sind verpflichtet, auf Verlangen auch kalte nichtalkoholische
Getränke auszuschenken. Weiters sind sie verpflichtet, mindestens
zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem nicht
höheren Preis auszuschenken als das am billigsten angebotene kalte
alkoholische Getränk (ausgenommen Obstwein) und diese besonders zu
kennzeichnen. Der Preisvergleich hat jeweils auf der Grundlage des
hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke zu
erfolgen.
Die "besondere Kennzeichnung" findet auf sehr vielen Speisekarten statt, indem "Jugendgetränk" zum Soda Himbeer dazugeschrieben wird. (Das mit dem Obstwein hab ich übrigens nicht gewußt.)
Zitat von gelbasackLetztens ein Apfelsaft gespritzt hat ca. ein Euro mehr gekostet als n Bier (beides 0.5l). Und eigentlich ist das immer so?
Der Wirt kann sichs eben aussuchen, welche alkoholfreien Getränke er billiger anbietet. Jedes alkoholfreie billiger als jedes alkoholische Getränk wirds sowieso nicht spielen -- und wenn man das doch dem Wirten vorschreibt, macht er 10 Cent Unterschied, und die Antialks werden die Alkoholika genau wie jetzt quersubventionieren. Steuerungseffekt gleich Null.
@plantschkuh: 3,30 soll a maßnahme gewesen sein? (ich glaub 3,30 wars oder?)
*seufz* Wenn Maßnahmen für dich mit konkreten Zahlen verbunden sein müssen, dann poste die konkreten Zahlen gleich, statt hinterher Einwände zu suchen. Aber ich weiß, daß das zu viel verlangt ist.
Zitatweiters: das gesetz zu den jugendgetränken - schön für das gesetz, es ist nicht mal das papier wert auf dem es steht. billiger als alkoholika sind wohl nur mineral und sodazitron... (in der scs kostet das mineral nur 10 cent weniger als das bier)
Zitatwirte per gesetz dazu zwingen alkoholika teurer anzubieten als nichtalkoholika
Wenn dir die Forderung nicht passt, stell sie nicht auf.