Hallo. Ja, Sie haben grundsätzlich Recht. Ich wollte allerdings nicht formal diese „Für diese Position gilt ein KV-Mindestgrundgehalt von EUR XXXX,XX,- brutto pro Monat, Bereitschaft zur KV-Überzahlung vorhanden“ erwähnen, da diese aus meiner Sicht überhaupt keine Aussagekraft hat (da ja bei diesen Positionen so gut wie niemand das Mindestgehalt verdient).
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