Wegen dem Abzug habe ich jetzt folgendes unter http://root.riskommunal.net/gemeinde/stvei…ohnbeihilfe.htm gefunden:
ZitatBei der Berechnung des zumutbaren Wohnungsaufwandes wird bei Ansuchen durch unterhaltsberechtigte Kinder (Schüler, Studenten, Lehrlinge usw.), die nicht im elterlichen Haushalt wohnen, jedenfalls ein pauschaler Selbstbehalt zugrunde gelegt, der den durchschnittlichen Kosten eines Heimplatzes entspricht. Der Selbstbehalt gilt auch bei Antragstellern, die die Bestreitung des Lebensunterhaltes weder durch ein eigenes Einkommen, Unterhalt, Beihilfen oder sonstige über öffentliche Einrichtungen gewährte Unterstützungen nachweisen können und/oder die Wohnungsaufwandsbelastung über einen längeren Zeitraum hinweg das nachgewiesene Einkommen übersteigt.
Dieser Selbstbehalt beträgt bei:
- 1 Person80,00 Euro
- 2 Personen120,00 Euro
- 3 Personen160,00 Euro
- 4 Personen210,00 Euro
- 5 oder mehr Personen270,00 Euro
Als Wohnungsaufwand gilt nur jener Teil der monatlichen Wohnungsaufwandskosten, der der Rückzahlung des Wohnbauförderungsdarlehens und der sonstigen zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen dient, zuzüglich der Kosten der ordnungsgemäßen Erhaltung (Heiz-, Betriebs-, Verwaltungskosten, erhöhte Erhaltungskosten und Ust. zählen nicht zum Wohnungsaufwand). Der anrechenbare Wohnungsaufwand ist der um sonstige Zuschüsse verminderte Wohnungsaufwand gemäß den Bestimmungen für die Berechnung einer geförderten Wohnbeihilfe.
Habe ich das so richtig verstanden, dass wenn man Student ist, automatisch 80 Euro in dem Fall weniger bekommt (ich bekomme 77 Euro weniger, eine Freundin von mir auch, wohnen beide in Wien und nicht in St. Veit wie im Link angegeben. Konnte aber leider nichts für Wien finden.) warum auch immer?