Wichtig ist bei allen Gründern zu unterscheiden, welche Leistungen seitens der SVS, also gesetztliche KV (Sozialversicherung der Selbsständigen) und der privaten Krankenversicherung (wenn man eine abschließt) leistet.
Bei der SVS müsst ihr aufpassen, ob Ihr SVS-Sachleister oder SVS-Geldleister seid:
Hier der Unterschied:
Sachleister: Vertragsärzte behandeln dich gegen Vorlage der e-card. Den Selbstbehalt von 20 % zahlst du erst nach Abrechnung des Arztes.
Geldleister: Die größten Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Leistungen bestehen darin, dass der Geldleistungsberechtigte grundsätzlich als Privatpatient auftritt und im Nachhinein die Kosten gemäß Vergütungstarif laut Satzung erhält.
Sofern due
Das einmal zum Unterschied. Viele Gründer möchten hier aber auch langfristig vorsorgen mittels einer privaten KV. Dazu hilft euch hoffentlich diese Darstellung:
Wenn ihr mehr zum thema private Krankenversicherung wissen wollte, könnte ihr den Link nutzen, der umfasst das Thema wirklich in aller tiefe und hilft hoffentlich weiter.