jeder, die 15 oder älter ist, hat das recht, auf einer beliebigen uni - auch ohne matura/studienberechtigungsprüfung/berufsreifeprüfung o.ä. als außerordentlicher hörer zu inskribieren. unter 15 muss der vizerektor für lehre eine sondergenehmigung ausstellen - aber theoretisch kann jeder nach der volksschule zu studieren beginnen.
Darf er als außerordentlicher Hörer auch Prüfungen ablegen und einen akademischen Grad erwerben?
ist sie auch nicht. du kannst jederzeit eine studienberechtigungsprüfung in mathematik und informatik ablegen und kannst damit informatik studieren. für ein studium aus anderen bereichen brauchst du eben andere studienberechtigungsprüfungen. die matura ist nichts anderes als eine sammlung vieler studienberechtigungsprüfungen.
Dass die Studienberechtigungsprüfung eingeführt wurde, ist eine gute Sache.