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  3. rul0r

Beiträge von rul0r

  • Kubuntu 6.10 / Windows XP Parallel installieren

    • rul0r
    • 8. Januar 2007 um 11:48

    ich hab mal versucht einen treiber für eine mobillity raden 9700 zu installieren. ein ding der unmöglichkeit(zumindest für mich)...
    how tos funktionieren nicht, treiber meint er will sich nicht installieren lassen, wenn mans doch irgendwie schafft is das system hin bzw konnte ich die auflösung auf dem desktop nicht höher als 800*600 einstellen.
    schrecklich...

  • WinXp als Internetserver?

    • rul0r
    • 3. Januar 2007 um 23:31

    ich glaub du kannst irgendwie 2 verbindungen überbrücken, vll reichts einfach wlan und lan zu überbrücken

  • Kubuntu 6.10 / Windows XP Parallel installieren

    • rul0r
    • 3. Januar 2007 um 23:27

    das is nicht weiters schwierig, du brauchst für linux aber 2 partitionen
    die erste wo / sein wird(mind 2GB fürs Ubuntu) und eine swap partition(mind 500 mb).
    wenn das geschafft ist legst du einfach die ubuntu dvd ein und bootest davon, mit dem asistenten is dann alles ganz einfach. du musst nur beim installieren die richtige partition auswählen :)

  • Telekinese oder physikalisch erklärbar???

    • rul0r
    • 30. Dezember 2006 um 12:43
    Zitat von markust

    Ok, danke an alle!!

    Ich habs rausbekommen warum das so ist, es war die Jogginghose. Anscheinend ist die irgendwie statisch aufgeladen, wenn ich sie ausgezogen davor hin und herschwenke tanzt das ding wie wild herum. Wenn ich ohne der Hose vorbeigehe passiert nix.
    Wieder was dazugelernt.


    Jetzt ist das :omg: hinfällig!!! :thumb:

    jetzt aber bitte kein video ohne hose posten :winking_face:

  • WinRAR

    • rul0r
    • 17. Dezember 2006 um 15:09

    ich glaub nicht dass das geht

  • Software zum mitloggen aktiver Fenster

    • rul0r
    • 14. Dezember 2006 um 14:27
    Zitat von zwutschkerl

    Ich hab im Sommer während eines Praktikums sowas geschrieben. Da loggt zwar noch viel mehr, aber das kannst ja heraus nehmen. Braucht aber eine SQL Server Instanz.

    haben haben haben :winking_face:

  • p2p und die Illegalität

    • rul0r
    • 6. Dezember 2006 um 13:05
    Zitat von hal


    Allein die Idee, dass etwas x Jahre über den Tod des Urhebers hinaus geschützt ist, ist total absurd, nur leider sehen das heutzutage (fast) alle als völlig normal an.

    70 jahre sinds genau

  • unlöschbar - was tun??

    • rul0r
    • 2. Dezember 2006 um 18:48
    Zitat von mtintel


    Habe mir dann Sysinternals Process-Explorer ( http://www.wintotal.de/softw/index.php?id=533 ) herunter geladen, mit dem sieht man, auf was wie zugegriffen wird, und kann man dann die Prozesse killen, vor allem auch genial da man da nicht nur wie beim Task manager einiges sieht, sondern alles, und vor allem auch die unterprozesse der eigentlichen prozesse sieht..

    von dem ding gibts eine neuere/erweiterte version die sich process Monitor nennt, is auch sehr praktisch da man auch registry zugriffe sieht

  • p2p und die Illegalität

    • rul0r
    • 2. Dezember 2006 um 18:42

    90c und 91 als text:

    Zitat

    Schutz technischer Maßnahmen

    § 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten
    Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen
    bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder
    einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz
    widerstreitenden Zustandes klagen,
    1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der
    bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie
    dieses Ziel verfolgt,
    2. wenn Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet,
    verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen
    werden,
    3. wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln
    geworben wird oder
    4. wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden.
    (2) Unter wirksamen technischen Maßnahmen sind alle Technologien,
    Vorrichtungen und Bestandteile zu verstehen, die im normalen Betrieb
    dazu bestimmt sind, die in Abs. 1 bezeichneten Rechtsverletzungen zu
    verhindern oder einzuschränken, und die die Erreichung dieses
    Schutzziels sicherstellen. Diese Voraussetzungen sind nur erfüllt,
    soweit die Nutzung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstandes
    kontrolliert wird
    1. durch eine Zugangskontrolle,
    2. einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder
    sonstige Umwandlung des Werks oder sonstigen Schutzgegenstands
    oder
    3. durch einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung.
    (3) Unter Umgehungsmitteln beziehungsweise
    Umgehungsdienstleistungen sind Vorrichtungen, Erzeugnisse oder
    Bestandteile beziehungsweise Dienstleistungen zu verstehen,
    1. die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder
    Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer
    Maßnahmen sind,
    2. die, abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer
    Maßnahmen, nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder
    Nutzen haben oder
    3. die hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder
    erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer
    Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
    (4) Die §§ 81, 82 Abs. 2 bis 6, §§ 85, 87 Abs. 1 und 2, § 87a
    Abs. 1, § 88 Abs. 2, §§ 89 und 90 gelten entsprechend.
    (5) Die Abs. 1 bis 4 gelten nicht mit Beziehung auf Rechte an
    Computerprogrammen.

    Alles anzeigen
    Zitat

    Strafrechtliche Vorschriften.

    Eingriff.

    § 91. (1) Wer einen Eingriff der im § 86 Abs. 1, § 90b, § 90c
    Abs. 1 oder § 90d Abs. 1 bezeichneten Art begeht, ist mit
    Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360
    Tagessätzen zu bestrafen. Der Eingriff ist jedoch dann nicht
    strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung oder
    um ein unbefugtes Festhalten eines Vortrags oder einer Aufführung
    jeweils zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum
    eigenen Gebrauch eines anderen handelt.
    (1a) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 32/2003)
    (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer als Inhaber oder Leiter eines
    Unternehmens einen im Betrieb des Unternehmens von einem Bediensteten
    oder Beauftragten begangenen Eingriff dieser Art (Abs. 1 und 1a)
    nicht verhindert.
    (2a) Wer eine nach den Abs. 1, 1a oder 2 strafbare Handlung
    gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
    bestrafen.
    (3) Der Täter ist nur auf Verlangen des in seinem Recht Verletzten
    zu verfolgen.
    (4) § 85 Abs. 1, 3 und 4 über die Urteilsveröffentlichung gilt
    entsprechend.
    (5) Das Strafverfahren obliegt dem Einzelrichter des Gerichtshofes
    erster Instanz.

    Alles anzeigen
  • p2p und die Illegalität

    • rul0r
    • 1. Dezember 2006 um 23:12
    Zitat von Almlieschen

    heißt das, wenn sie jemanden erwischen, blecht der nur für den getätigten upload? :)

    und nicht für alles, was er/sie heruntergeladen hat (was ja meistens verhältnismäßig mehr ist)?


    ja, das meiste blecht ma laut prof. proksch für anwaltskosten und so, die lieder sind garnicht so teuer.

    Zitat von malibu

    naja, aber gibts nicht im urheberrecht einen paragraphen der besagt, dass kopien nur legal sind, wenn die quelle auch legal ist?
    wenn jetzt aber das uploaden an sich illegal ist, dann ist ja die quelle (das upgeloadete file) auch schon nimmer legal (und damit auch das downloaden), oder?


    dazu kann ich nix sagen, hab das ganze nicht gelesen

    Zitat von Mr.Radar

    @For3st: nu ja, aber AFAIK shared man ja während des downloads den schon downgeloadeten teil. Wobei da wieder die Frage ist, ob das dann illegal ist?


    ja. du darfst nichts verbreiten, ob du das ganze lied oder nur 5 kb davon anbietest is egal.

    zitat aus dem urheberrecht:

    Zitat

    Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch

    § 42. (1) Jedermann darf von einem Werk einzelne
    Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum
    eigenen Gebrauch herstellen.
    (2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke
    auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch
    zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung
    nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
    (3) Jedermann darf von Werken, die im Rahmen der Berichterstattung
    über Tagesereignisse veröffentlicht werden, einzelne
    Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen, sofern es
    sich nur um eine analoge Nutzung handelt.
    (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne
    Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten
    Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch
    mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.
    (5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt
    vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck
    vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes
    der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen oder privaten
    Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu
    verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu
    machen.

    Alles anzeigen


    was auch ganz interessant is:

    Zitat

    § 42a. Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne
    Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen
    hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch
    entgeltlich zulässig,
    1. wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder
    ähnlicher Verfahren vorgenommen wird;
    2. wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben
    vervielfältigt wird;
    3. wenn es sich um eine Vervielfältigung nach § 42 Abs. 3 handelt.

    Alles anzeigen
  • p2p und die Illegalität

    • rul0r
    • 1. Dezember 2006 um 17:52

    das runterladen is nie illegal :winking_face:
    wenn man bittorrent verwenden will muss man sich halt einen "asozialen" client suchen wo man den upload abdrehn kann.

  • p2p und die Illegalität

    • rul0r
    • 1. Dezember 2006 um 17:06

    laut prof. proksch(jurist) fällt der download unter die freie werksnutzung und ist somit legal(in österreich). vervielfältigen darf man aber nicht(upload)

  • Powerline adapter

    • rul0r
    • 23. November 2006 um 12:35

    i a net *g*

    was für klemmen verwendet sind siehst nur wennst die verteilerkastln aufmachst.

  • Powerline adapter

    • rul0r
    • 23. November 2006 um 11:53

    soweit ich weiß sind die problematisch wenn in deiner wohnung noch alte kabeln verlegt sind bzw wenn steckklemmen statt blockklemmen verwendet wurden.
    ich würd bei wlan bleiben

  • Enemy Territory - clan

    • rul0r
    • 26. Oktober 2006 um 11:26

    wcm-clan.com:27960 (85.25.129.225:27960)

    da sind keine 30 drauf

  • Der "Wie seht ihr aus?" - Thread

    • rul0r
    • 4. Juli 2006 um 11:40
    Zitat von Swoncen

    ´
    Dann probiers mal mit diesen Dingern:
    Damit erschlag ich nicht nur die Gelsen, sondern ab und zu schneid ich auch die Wurst und den Käse damit. Ist Superleise und schneidet wie Hölle!


    also bitte die darstelllung der lichtschwerter is schon unrealistisch, die würden sich ja sofort durch die wand schneiden :face_with_tongue:

  • TU WLAN: VPN Client

    • rul0r
    • 3. Juli 2006 um 18:14

    ich kann mich auch grad net einloggen

  • Festplatte - Partitionen

    • rul0r
    • 1. Juli 2006 um 12:19

    also ich hab für meine win xp partition 8 gb eingestellt, 2 gb sind atm frei(1 gb geht für meinen mail ordner drauf -> win hat 5 gb).
    ich glaub win xp hat nach dem installieren ca 2 gb verbraucht, daber die partition wird immer voller obwohl ich dorthin nix installier....

    Zitat

    Das Partitionieren kann man eh direkt beim Formatieren machen, oder?


    jo direkt davor im windows installer :)

  • foreign key ODER NULL

    • rul0r
    • 20. Juni 2006 um 19:14

    nein das geht nicht

    die key verweise dürfen net null sein soweit ich weiß

  • Vista (Beta) und office 2007 (Beta) kostenlos für jederman verfügbar

    • rul0r
    • 26. Mai 2006 um 22:18
    Zitat

    Für eine Registrierung benötigen Sie eine Windows Live™ ID. Die Windows Live™ ID schützt Ihre persönlichen Daten.


    das bezweifle ich *g*


    genial bei dem formular steht:

    Zitat

    Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, dieses Onlineformular auszufüllen.
    Wenn Sie Ihre Informationen nicht senden möchten, klicken Sie auf Abbrechen.


    klickt man auf abbrechen kommt ein 404 error :grinning_squinting_face:

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