Beiträge von scredg
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Vielleicht sagen dir ja die Styles auf dieser Seite zu:
http://www.haw-hamburg.de/pers/Lorenzen/bibtex/ -
Zitat von Sensei
Ich hatte mal den Fall mit einem Netgear-Router von Saturn. Da hatte mich der Verkäufer noch gefragt welchen Anschluss ich denn hätte und hat mir ann explizit dieses Modell empfohlen.
Gut: gekauft, angeschlossen, NICHTS GEHT
Wie angesprochen ist die Situation bei dir eigentlich klar. Durch §3a KSchG steht dir ein Rücktritt eindeutig zu (auch ohne Kulanz). Die von dir geschilderte Arroganz ist mir bei diesem Geschäft allerdings wohlbekannt. -
Zitat von Kuschelmaus
auf umtausch hat man nie ein recht, das ist immer kulanz vom händler. was anderes isses natürlich bei defekten (das ist auch dann kein umtausch sondern garantie), aber so etwas liegt ja hier nicht vor.
Bei defekten Geräten ist es Gewährleistung, keine Garantie; und dann hast du entweder Anspruch auf Reperatur oder Austausch.
Und natürlich hast du unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Rücktritt; unter anderem unter den von mir genannten. -
Rücktritt unter §5e KSchG (bei Fernabsatzgeschäften) ist nur binnen 7 (nicht 14) Werktagen nach Erhalt der Ware möglich; trifft in deinem Fall aber sowieso nicht zu, da kein Fernabsatzgeschäft.
Hast du allerdings vorher mit dem Verkäufer geredet und er dir gesagt, daß es das und das kann (oder wenn es so beworben wurde), so kannst du dich binnen einer Woche nach Erkennbarkeit des Mangels auf §3a KSchG (Nichteintritt vom Unternehmen als wahrscheinlich dargestellter, maßgeblicher Umstände) berufen. (Natürlich könnte in der Praxis die Beweisbarkeit ein Problem darstellen.)
Wenn keine Belehrung über diese Rechte erfolgt ist, so verlängern sich die Fristen - diese steht aber wahrscheinlich auf der Rechnung (ich war so lang nicht mehr im MM einkaufen, kA wie die dort ausschaut).Soviel zu deinen rechtlichen Möglichkeiten; ich würde es trotzdem vorher auf Kulanz probieren.