ich hab das
ZitatEin GIS-Kontrolleur kann nur dann in den Räumen Nachschau halten, wenn ihm vom Wohnungsinhaber der Zutritt in die Wohnung gewährt wird. Wird dieser verweigert, besteht die Möglichkeit, dass die GIS die Bezirksverwaltungsbehörde vom Verdacht des Kontrolleurs verständigt. Diese muss dann ihrerseits den Inhaber der Wohnung zur Stellungnahme auffordern. Nur wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Angaben in der Stellungnahme falsch sind, kann von der Bezirksverwaltungsbehörde – gegebenenfalls auch mit einem Schlosser – Nachschau in den Räumen gehalten werden!
Quelle: „Mein großer Rechts-Berater“ von Peter Kolba und Peter Resetarits, ISBN 3-7093-0429-6, vorletzte Auflage, Linde Verlag Wien. So etwas gehört in jeden Haushalt!"
grade in so einem rechtsforum gefunden (link hab ich deswegen nicht gepostet, weil das im wesentlichen eh nur ein "die gis und der orf ist so scheiße"-thread war.)
kann das jemand bestätigen?