wenn ich mich nicht sehr täusche ist selbst gegen das vor garnicht allzu langer zeit mindestens einmal erfolgreich geklagt worden...
aber für das neue orf-gesetz hat die gis ja schon den tollen vorschlag eingebracht, dass nichtmehr der besitz eines empfangsgerätes,
sondern die reine theoretische möglichkeit, dass man orf empfangen könnte (also unabhängig davon, ob man überhaupt tv, radio oder pc besitzt) als grund für die gebühr zählen soll...
da habe ich letztens etwas gelesen (standard iirc), dass gebrauchsunabhängige abgaben (steuern) im gegensatz zu gebrauchsabhängigen (gebühren) nicht zweckgebunden sein dürfen, dieses orf-wunschdenken daher nicht möglich ist.
lg