ich finde die fotos ziemlich gelungen!!
vor allem das foto mit der straßenbahn(fahrn, fahrn....)
thumbs up!
ich finde die fotos ziemlich gelungen!!
vor allem das foto mit der straßenbahn(fahrn, fahrn....)
thumbs up!
es ist schwer dir eine allgemeine regel zu geben, wann geschwungene klammern zu setzen sind(bein manchen fällen kann man, muss man aber nicht)..
ich probiers...
geschwungene klammern setzt man, wenn ein neuer bereich/block anfängt...das kann jetzt sein:
eine klasse:
public class Klasse1{
...
}
eine methode:
public int getSumme(...){
...
}
eine schleife(egal ob for, while, do...while)
bei ifs muss du aufpassen!...grundsätzlich kannst du bei ifs immer klammerns setzen, zb:
if (..)
{
}
else
{
}
du musst aber keine klammern setzen, wenn du NUR EINE operation durchführen willst (bei deinem bsp die ausgabe)
habe ich was vergessen....??
achja, bei dir ist die klammer über EssenAuswahl zu viel (und die dazugehörige unten)
das mit den klammern bekommst du schon noch hin...ist nicht sooo kompliziert!
nur am rande....es ist sicher kein fehler, jedoch ist es schöner die string-fkt equals zu benutzen...
also:
if (auswahl.equals("name1")) ...
wann bzw. wo im programm wird variable gesetzt?
weiß wer, was damit gemeint ist:
Achten Sie darauf, dass Ihre Teilaufgaben aufeinander aufbauen.
?
Laut chelle hat man 1 gb und über den Proxie der Tu unbegrenzt.(glaub aber dass der Tu Verkehr 8 gigs betragen darf..)
ich glaub um das transfervolumen brauchst du dir keine gedanken machen... die frau, bei der ich den vertrag unterschrieben hab, hat sogar dazu gesagt, dass die es bei chello nicht so genau nehmen....
gibt irgendwo einen langen thread zum thema chello und downloadlimits...
hast du die header-datei includiert?
soweit ich weiß, ja.
bin auch in wien als hauptwohnsitz gemeldet und das finanzamt will auch nur die bestätigung, dass du studierst....wo ist denen, glaub ich, egal!
i hab mal gehört, dass man keine familienbeihilfe mehr kriegt, wenn man den hauptwohnsitz dort hat wo die eltern ihn haben, sondern halt in wien.
meintest du: ...NICHT dort hat, wo die eltern ihn haben...
versteh den satz nämlich nicht
Ein Tip also: Möglichst bald Wohnbeihilfe beantragen (für Sept ists aber nicht mehr möglich weil heute() > 16) und die Unterlagen einfach nachschicken. Erst wenn alles komplett ist bekommt man die erste(n) Beihilfe(n) ausbezahlt, dann halt 2 oder 3 auf einmal (je nach Verzögerung)
also, folgendes...ich bin am überlegen, ob ich nun den antrag wegschicken soll...jedoch habe ich die stip-bestätigung noch nicht!
diese macht aber einen großen teil des einkommens aus und darum weiß ich nicht, ob es sich auszahlt bzw was ich dazu schreiben soll??
ich könnte ihnen einen kontoauszug schicken, wo ich taschengeld überwiesen bekommen habe und dann halt einen zettel, auf dem steht, dass die stip noch fehlt, ist das gut?
noch ne frage zum taschengeld: es reicht doch, wenn ich es ihnen von september und wenn sie wollen von okt,.... schicke, sprich sie wollen es nicht für vorherige monate sehen, oder?
eine geht noch(;)): was wollen die, wenn drauf steht: "personaldokumente"?? kopie vom pass?
danke
du brauchst eigentlich nicht viel dafür:
wie du das herbekommst, was du brauchst und wie man es installiert steht auf:
http://tosca.inflab.tuwien.ac.at (unter faq)
viel spaß/erfolg beim progn
ich hab auch ein modem von chello (arris)...
da sind hinten eh beide anschlussarten vorhanden...soweit ich es mitbekommen habe, muss man bei chello anrufen, und die schalten einem die netzwerkkarte anhand der mac-adresse frei...
gib bescheid, falls/wie das mit chello geklappt hat....will in nächster zeit auch auf ethernet-anschluss umsteigen...
wäre übrigens auch leichter gegangen:
Lesezeichen->Lesezeichenmanager und dann exportieren
avast ist auch nicht so schlecht...
auf jeden fall nicht den norton benutzen!! frisst ressourcen!
viell liegts ja am netzteil? schon mal getestet?? ansonsten würd ich auch eher motherboard sagen...
Frag den guten Mann weiter wie es aussieht als Student. Wenn man es nicht erreicht, wird die Familienbeihilfe + Kinderabsetzbetrag hinzugerechnet (bei 2 Personen +400 Euro). Das sollte reichen, denn wenn man zu zweit weniger hat, braucht man erst gar nicht versuchen zu leben.
Außerdem darf die Wohnung bei 2 Personen nicht größer als 70 m² sein.
ich muss sowiso noch warten bis ich den bescheid von der studienbeihilfe bekomme aber probieren kann ichs ja! habe bei der frage zwar schon erwähnt, dass ich student bin, aber viell. hat SIE es ja überlesen (es hat nicht der herr mahr geantwortet, sondern eine frau tanzer)
hast du den antrag samt den unterlagen persönlich vorbeigebracht oder eingeschickt?? ist es viell besser, man geht hin, weil dann ev fragen gleich beantwortet werden können??
hab gestern ein mail an den herrn mahr geschrieben und unter anderem gefragt, ob es so einen standardrichtsatz gibt. die antwort darauf:
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 ist u.a. ein Grunderfordernis für die Erlangung einer Wohnbeihilfe ein erfoderliches Mindesteinkommen. Dies beträgt für 2 Personen derzeit EUR 1003,72. Können Sie das Mindesteinkommen nicht vorweisen, ist der Antrag abzuweisen.
weiß wer, ob man die wohnbeihilfe auch rückwirkend beantragen kann?
wenn ich den antrag zb erst im oktober oder später einreiche und ich wohn da schon seit semptember??
thx für die antworten
ich hab in der wohnung ein kabel + dose wo daraufsteht UPC Telekabel - allerdings hab ich keine Ahnung ob das reicht - ich nehme mal an die Vormieterin hat Kabelfernsehen gehabt oder so
würde auf jeden fall fragen, ob du dir die installation sparen kanst...sind immerhin auch 50 euro!
bin wieder mal auf euer wissen angewiesen
da ich in zukunft die wohnbeihilfe beantragen möchte, habe ich schon im vorhinein im netz ein bisschen gesurft um mich zu erkundigen (kriterien, formulare....)
nun bin ich auf folgendes gestoßen:
es gibt bei der wohnbeihilfe ja ein mindeseinkommen(habe ich bis vor einer halben stunde noch nicht gewusst;))..nun die frage:
das mindesteinkommen beträgt bei 2 personen ja um die 900-1000 euro...genau brauch ich das jetzt auch nicht...mich interessiert nur, ob beim einkommen die familienbeihilfe zählt oder nicht.
hab in einem anderen forum gelesen, dass diese beim mindesteinkommen gezählt wird....
auf einer anderen website lese ich jedoch, dass diese nicht zählt!!
wer weiß, wie das genau ist?