(TINLA)
Das ist in Österreich genauso wie in Deutschland: bei einer Vorladung zur Polizei musst du nicht hingehen, zum Gericht schon.
Allgemein lässt sich praktisch alles Gesagte auch auf Österreich anwenden.
Zwei kleine Anmerkungen:
Ad Kopie des Beschlusses: normalerweise bekommst du einfach das Original. Der Beschluss wird dir sozusagen vor Ort zugestellt. Kopie haben sie selber eh noch zumindest eine im Amt.
Ad Freiheitsberaubung: Da hab ichs schon erlebt, dass man mit einer Strafanzeige wegen Nötigung drohen musste, damit man sich entfernen konnte. Sprich: du hast zwar das Recht, zu gehen, aber man muss manchmal schon insistieren, damit sie einen auch wirklich gehen lassen. Und wenn du nicht selber weißt, dass du das darfst, bist du der Dumme.