Das hab ich zwar auch schon öfter gelesen, aber hat schon mal jemand eine klare Bestimmung dazu gesehen? Oder schreibt das einfach einer vom anderen ab?
Laut diesem Posting auf derstandard.at muss man nur StVO § 68 Abs. 4 (Verhalten der Radfahrer) und § 89a (Entfernung von Hindernissen) einhalten.