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Entlohnung: TU

  • Quintilian
  • 27. Juni 2013 um 23:40
  • Unerledigt
  • Quintilian
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    Quintilian
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    • 27. Juni 2013 um 23:40
    • #1

    Hallo,

    habe eine Frage und hoffe, dass es hier dazupasst.
    Thematisch berifft es alle Topics von 2D, 3D, Video Produktion, Scripting
    also Multimedia Produktion bzw. Medieninformatik.
    Und die Frage ist: Verlangen Medieninformatiker die an der TU studiert haben mehr
    Gehalt deshalb. Ist das an sich bzw. alleine (abgesehen von der Erfahrung) ein Argument?
    Oder muss man froh sein über das Mindestgehalt des einen oder anderen Kollektivvertrages?
    Viele Ausschreibungen adressieren ja nicht mehr Grafiker, einen Video-Audio Produzeten, oder Animations Produzenten,
    sondern Multimedia Entwickler und Listen noch Scripting dazu. Ich denke es gibt auch nicht sehr viele die alles beherrschen, es
    sein den sie sind Medieninformatiker und finden sich in allem zurecht und sind auch kreativ dazu.
    Aber ich denke das ist gerade unser qualitativer Unterschied als Mitarbeiter da oder dort. Oder wie seht Ihr das?
    Würdet Ihr euch zu all dem (Angestelltenvertraglich) verpflichten, bei einem Gehalt von 1990 Brutto/Monat und 38 Stunden/Woche?
    Danke für die Info!
    Best,
    ST

    4 Mal editiert, zuletzt von Quintilian (27. Juni 2013 um 23:52) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Plantschkuh!
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    Plantschkuh!
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    • 28. Juni 2013 um 09:58
    • #2
    Zitat von Softwaretechniker

    Verlangen Medieninformatiker die an der TU studiert haben mehr
    Gehalt deshalb.


    Dieser Satz enhält das Wort "mehr", aber er enthält nicht das Wort "als". Wie soll man da antworten?

    Zitat

    Oder muss man froh sein über das Mindestgehalt des einen oder anderen Kollektivvertrages?


    Welcher würde bei dir überhaupt gelten? Wenns der IT-KV sein soll, liegen die von dir erwähnten 1990 Euro jedenfalls unter ST1.

    *plantsch*

  • Quintilian
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    • 28. Juni 2013 um 13:18
    • #3
    Zitat von Plantschkuh!

    Dieser Satz enhält das Wort "mehr", aber er enthält nicht das Wort "als". Wie soll man da antworten?

    Welcher würde bei dir überhaupt gelten? Wenns der IT-KV sein soll, liegen die von dir erwähnten 1990 Euro jedenfalls unter ST1.

    ..... mehr" "als" nicht TU Studenten (FH, Autodidakten, Graphische Schulen) bzw. Personen, die nicht alles Aufgezählte beherrschen und noch viel mehr, wie TU-Medieninformatiker eben...

    IT-KV, kenne soweit, dass ich weiß dass es darunter liegt. Was mich im Kern interessiert hat auch nichts mit dem einen oder anderen KV zu tun, sondern sozusagen der "(Arbeits-)Marktwert".

    3 Mal editiert, zuletzt von Quintilian (28. Juni 2013 um 13:31) aus folgendem Grund: fehler

  • Quintilian
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    • 28. Juni 2013 um 13:19
    • #4

    ... deine Antworten/ Fragen lassen nebenbei gesagt ein wenig an Freundlichkeit etc. zu wünschen übrig.

    3 Mal editiert, zuletzt von Quintilian (28. Juni 2013 um 13:34) aus folgendem Grund: fehler

  • 2#4u
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    2#4u
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    • 29. Juni 2013 um 01:02
    • #5
    Zitat von Softwaretechniker

    ... deine Antworten/ Fragen lassen nebenbei gesagt ein wenig an Freundlichkeit etc. zu wünschen übrig.


    Sehe ich nicht so.

    Angesichts des gelieferten Rohmaterials, fand ich den Beitrag von Plantschkuh sogar äußerst konstruktiv.

    Stefan Spelitz
    [Computergraphik UE Tutor 2017SS]

  • SmallSouldier
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    • 8. Juli 2013 um 13:20
    • #6
    Zitat von Softwaretechniker


    Würdet Ihr euch zu all dem (Angestelltenvertraglich) verpflichten, bei einem Gehalt von 1990 Brutto/Monat und 38 Stunden/Woche?


    Für 1990€ Brutto/Monat VZ würde ich garnix eingehen. :winking_face:

    Mit Freundlichkeite und etc muss ich sagen: :puke:

    Computers are like Submarines, they stop working if you open Windows...

  • Quintilian
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    • 11. Juli 2013 um 14:23
    • #7

    HiHo! Also laut AK, ist Ausbildung an der TU kein Argument für ein höheres Gehalt. Es kommt alleine auf die Tätigkeit an also egal ob von einem TU-Studenten/Absolventen oder Sonstiges (auf niedrigerem Niveau) ausgeführt wird. Etwas enttäuschend.:wein:Das Gehalt von ca. 1990 Brutto ist bei BABE VB4 Stufe1, was laut AK auch "etwas" niedrig war für die Anwendungsbereiche im Angestelltenvertrag. Blah, blah blah... Im Nachhinein würde man vieles nicht posten :)

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:12

    Hat das Thema aus dem Forum Grafik/Video nach Web-/Grafikdesign verschoben.

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