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Konkurrenzklausel üblich?

  • mkdigital
  • 26. August 2013 um 20:07
  • Unerledigt
  • mkdigital
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    mkdigital
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    • 26. August 2013 um 20:07
    • #1

    hallo,

    wie üblich sind "Konkurrenzklauseln" in arbeitsverträgen für softwareentwicklern?

    ich habe gerade ein angebot wo eine 12 monatige Konkurrenzklausel drinnen ist (dh man darf 12 monate nach z.b. kündigung im selben geschäftszweig nicht arbeiten), was mich etwas stutzig macht. gesetzlich scheint es aber ok sein, auch wenn 12 monate das maximum ist.

    * ist so etwas üblich?
    * ich habe bis jetzt nicht herausfinden können was genau unter geschäftszweig gemeint ist, aber im internet findet man immer wieder, dass z.b. "handel" zu allgemein ist, aber "handel mit landmaschinen" zulässig wäre. was würde das umgelegt auf programierfirmen bedeuten?

    http://twoday.tuwien.ac.at/mkdigitalhttps://twitter.com/sigsegvat

    Einmal editiert, zuletzt von mkdigital (26. August 2013 um 20:31)

  • Alex_K
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    Alex_K
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    • 26. August 2013 um 22:37
    • #2

    Ich hatte bis jetzt 3 Arbeitsverträge und in allen war eine Konkurrenzklausel drinnen.

    Rechlicht ist die OK (AFAIK gibt es nur ein Einkommenlimit über dem man liegen muss, das ist aber recht niedrig angesetzt). Wenn man gekündigt wird gilt diese Klausel nicht. Bei einvernehmlicher Kündigung kann man versuchen die Klausel weg zu verhandeln.
    Der Geschäftszweig ist dabei recht eingeschränkt zu sehen, im Streitfall versucht das Arbeitsgericht zwischen verursachten Schaden beim Arbeitgeber (z.B. Hat er dadurch Kunden an den Konkurrenten verloren?) und Konsequenzen für den Arbeitnehmer (Hat er durch die Klausel Probleme einen angemessenen Job zu finden?) abzuwägen. Beginnst du bei einem direkten Konkurrenten zu arbeiten, kann das zum Problem werden wenn Knowhow über Kunden, Preise, interne Geschäftsabläufe u.ä. hast. Im Gegensatz dazu ist es aber kein Problem als Web-Entwickler von einer Branche zu einer Anderen zu welchseln.

    Total world domination is proceeding as planned.

  • LordNecro
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    • 27. August 2013 um 12:16
    • #3
    Zitat von mkdigital


    * ist so etwas üblich?
    * ich habe bis jetzt nicht herausfinden können was genau unter geschäftszweig gemeint ist, aber im internet findet man immer wieder, dass z.b. "handel" zu allgemein ist, aber "handel mit landmaschinen" zulässig wäre. was würde das umgelegt auf programierfirmen bedeuten?

    Üblich ja, allerdings formulieren es die Firmen meist so wie sies gern hätten und nicht wie es vor Gericht standhalten würde.

    Ansonsten ist dem was Alex_K sagt nichts mehr hinzuzufügen. Erfahrungsgemäß weiß ich dass es für Firmen eher schwer ist den direkten Schaden vor Gericht zu belegen, und die Interessen des Arbeitgebers (muss Familie ernähren, Miete bezahlen,....) meist schwerer wiegen. Solange man keine Kunden oder Insiderinformationen mitnimmt oder weitergibt wirds auch ziemlich schwer zu belegen, dass man dem alten Unternehmen geschadet hätte.
    Damit so eine Klausel Aussicht auf Erfolg hat muss eine Stelle mit gewissem Rang gegeben sein. Dann hat man das Geld eine Zeit lang durchzuhalten und auch wirklich relevante Infos. Ansonsten ist die Klausel bei nem Codemonkey eher sinnlos.

    Konventionalstrafe bei Verstoß steht eh keine drin? Das würde vor Gericht die Notwendigkeit der Erhebung der Schadenshöhe aushebeln(Mäßigungrecht gilt, dh man würds vermutlich trotzdem machen). In dem Fall käme man vermutlich nicht raus ohne zumindest einen Teil der Konventionalstrafe zu bezahlen.

    2 Mal editiert, zuletzt von LordNecro (27. August 2013 um 13:08)

  • mkdigital
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    • 27. August 2013 um 17:44
    • #4

    eine sache noch: es ist bei verstoss keine unterlassung sondern eine geldstrafe vorgesehen. ändert das irgendwas?

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  • LordNecro
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    • 27. August 2013 um 22:24
    • #5
    Zitat von mkdigital

    eine sache noch: es ist bei verstoss keine unterlassung sondern eine geldstrafe vorgesehen. ändert das irgendwas?

    Das ist die Konventionalstrafe die ich gemeint habe. Das macht das ganze für den Arbeitgeber leichter einbringbar. Es wäre immer noch zu prüfen ob die Klausel überhaupt zutreffend und rechtens ist, wie z.B. ob man dem Arbeitgeber wirklich schadet.

    Gibts nen Grund warum die so auf dieser Klausel bestehen? Soweit ich das gelesen hab willst du dort nur programmieren. Klingt mir nach der typischen Firma die die grundsätzlich in alles reinhaut. Ich würd da nochmal nachfragen und zur Not net unterschreiben.

  • Juggl3r
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    • 27. August 2013 um 23:17
    • #6

    Steht bei mir im Arbeitsvertrag auch drinnen. Wobei ich es ein bisschen lächerlich dumm finde, da ich das Knowhow das ich habe, schon mit in die Firma genommen habe (bin im Security Bereich tätig)

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    • 27. August 2013 um 23:58
    • #7

    Die Konventionalstrafe hat den Sinn, dass der Schaden nicht erst nachgewiesen werden muss. Ein Schaden ist auch nicht immer so leicht zu beziffern.

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
    «Signanz braucht keine Worte.» | «Signanz gibts nur im Traum.» 

    Das neue MTB-Projekt (PO, Wiki, Mitschriften, Ausarbeitungen, Folien, ...) ist online
    http://mtb-projekt.at

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    • 28. August 2013 um 00:37
    • #8

    Trotzdem muss die nur bezahlt werden, wenn das Gericht der Auffassung ist dass man noch immer im gleichen Geschäftszweig arbeitet und man anders quasi ein Berufsverbot hätte.

    Allerdings macht die definierte Strafe das ganze wesentlich wahrscheinlicher. Ich würd mir das 2 mal überlegen.

  • mkdigital
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    • 31. August 2013 um 09:17
    • #9
    Zitat von LordNecro

    Gibts nen Grund warum die so auf dieser Klausel bestehen? Soweit ich das gelesen hab willst du dort nur programmieren. Klingt mir nach der typischen Firma die die grundsätzlich in alles reinhaut. Ich würd da nochmal nachfragen und zur Not net unterschreiben.

    ich hab nochmal nachgefragt und es wurden mir einige firmen aufgezählt bei denen ich dann nicht arbeiten dürfte. es sind alles direkte Konkurrenten. ich arbeite dort zwar als programmierer, aber die firma ist keine software-dienstleister sondern bietet hald eigene produkte auf einen bestimmten gebiet an (will jetzt nicht ins detail gehen).

    an und für sich wär es aber für mich ok, denn wenn man den geschäftszweig eh so eng sieht dann hab ich nachher (wann immer das ist) eh keine probleme.

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    Einmal editiert, zuletzt von mkdigital (31. August 2013 um 09:21)

  • LordNecro
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    • 31. August 2013 um 12:09
    • #10

    Lass da das eventuell schriftlich geben.

  • mkdigital
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    • 13. September 2013 um 17:57
    • #11

    hey nochmal. also schriftlich hätte ich es (per mail), und hab auch drauf bestanden das der geschäftzweig auf den es sich bezieht im vertrag definiert wird. hoffe das passt so, was meint ihr?

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  • ernstlaut456
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    ernstlaut456
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    • 12. Oktober 2013 um 19:31
    • #12

    Oha interessanter Thread! mkdigital: ich denke es passt so!

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:16

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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