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Steuerfragen Freier Mitarbeiter / Honorarnoten

  • tridex
  • 30. Oktober 2013 um 20:24
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  • tridex
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    tridex
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    • 30. Oktober 2013 um 20:24
    • #1

    Hallo,

    ich arbeite seit einem Jahr bei einer Firma als freier Mitarbeiter und verdiene da rund 720 € brutto (60 Stunden a 12 €). Die Firma zahlt für mich die SV-Gebühren und somit kommt brutto ca 100€ weniger raus. Nebenbei arbeite ich für 2 andere Firmen auf Stundenbasis wo ich ca 1-2 mal pro Jahr eine Honorarnote ausstelle jeweils im Rahmen von ~400 €. Meine Fragen:

    • Muss ich für die zusätzlichen Honorarnoten ebenfalls SV-Gebühren zahlen? Wenn ja wie und wo...? Im Internet findet sich dazu meiner Meinung nach gar nichts für normalsterbliche Informatiker verständliches...
    • Muss ich die Honorarnoten melden und eventuell Lohnsteuer/Einkommensteuer/UST zahlen?
    • Laut dem hier darf man als Bezieher von Familienbeihilfe 10.000 € / Jahr zusätzlich verdienen. Verstehe ich das richtig, und ich muss dafür die brutto Beträge heranziehen (sprich die 720€ und nicht die 720€ - Abzug von SV-Beiträgen)
    • Muss ich einen Lohnsteuerausgleich machen / bringt der was?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    lg

  • srecno
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    srecno
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    • 30. Oktober 2013 um 23:50
    • #2

    ich würde mal sagen es kommt auf die art deiner beschäftigung an.

    wenn es sich um einen werkvertrag handelt, zählt es als selbstständiges einkommen und du hast selbst dafür sorge zu tragen dass es korrekt versteuert wird und die sv beträge bezahlt werden. ein freier dienstvertrag zählt ebenfalls als selbstständiges einkommen, aber du musst dich "nur" um die korrekte versteuerung kümmern – die firma überweist zumindest deine (und ihre) beiträge an die sv.

    einen lohnsteuerausgleich (aka arbeitnehmer/innen-veranlagung) macht man eigntlich wenn man nur unselbstständiges einkommen hat. wenn man so wie du auch selbstständiges einkommen hat, ist die einkommenssteuererklärung zu machen.
    unter bestimmten grenzen muss man afaik nicht nur nicht einkommenssteuer zahlen, sondern auch keine erklärung abgeben. selbstständige tätigkeit in form von werkverträgen muss man, glaube ich, dem finanzamt auch dann melden, wenn man nicht steuerpflichtig ist.

    ich würde einfach mal bei der arbeiterkammer anrufen. die können dir wahrscheinlich auch die genauen grenzen sagen (bzw. wo du sie findest)

    EDIT: nachtrag zu "was bringt der lohnsteuerausgleich": wenn du nicht lohnsteuerpflichtig/einkommenssteuerpflicht bist, bringt dir das ganze nicht viel. man kriegt einen fixen betrag für die sv-beiträge zurück, wenn ich mich richtig erinnere sind das um die 70 euro.

    Amazing how factories can be so much cooler when they're burning.
    yes, i do the twitter.

    Einmal editiert, zuletzt von srecno (30. Oktober 2013 um 23:52)

  • Wings-of-Glory
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    • 31. Oktober 2013 um 00:29
    • #3

    Die HTU bietet Steuerberatung an, dieses Semester jeweils Dienstags und Donnerstags. Genaue Termine siehe hier: https://htu.at/Sozial

    Schau mal in der entsprechenden Sprechstunde vorbei und nimm deine Honorarnoten, etc. mit. Der Steuerberater kann dir sicher ne genauere Antwort geben.

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
    «Signanz braucht keine Worte.» | «Signanz gibts nur im Traum.» 

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  • mexx
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    • 31. Oktober 2013 um 19:49
    • #4
    Zitat von tridex
    • Muss ich für die zusätzlichen Honorarnoten ebenfalls SV-Gebühren zahlen? Wenn ja wie und wo...? Im Internet findet sich dazu meiner Meinung nach gar nichts für normalsterbliche Informatiker verständliches..


    wenn es sich wirklich nur um (je nachdem wie das gemeint ist) 400-1600€ im jahr handelt, die du zusätzlich verdienst, dann bist du nicht sva-pflichtig...


    Zitat von tridex
    • Laut dem hier darf man als Bezieher von Familienbeihilfe 10.000 € / Jahr zusätzlich verdienen. Verstehe ich das richtig, und ich muss dafür die brutto Beträge heranziehen (sprich die 720€ und nicht die 720€ - Abzug von SV-Beiträgen)


    da du (steuerrechtlich) selbständig bist, gilt hierbei das einkommen laut einkommensteuererklärung... (d.h. einnahmen-ausgaben-sva oder einnahmen-sva-pauschalierungsbetrag)


    Zitat von tridex
    • Muss ich einen Lohnsteuerausgleich machen / bringt der was?


    Du musst (sofern du mehr als 11000€ GEWINN machst) eine EINKOMMENSTEUERERKÄRUNG machen... du bist bei deinem hauptjob, sowie bei deinen zwei nebenjobs selbständig für die steuer...
    für die sozialversicherung bist du einmal unselbständig (freier dv) und zweimal selbständig(die zwei anderen jobs)...
    mit einem Lohnsteuerausgleich hast du garnichts zu tun...

    mfg
    mexx :devil:

    w.b.f.z.a.r.

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:16

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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