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Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

    • Geringfügig
  • ink
  • 22. Juni 2015 um 15:08
  • Unerledigt
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    ink
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    • 22. Juni 2015 um 15:08
    • #1

    Gesucht: Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

    Hallo liebe Leute, wir möchten unser Team erweitern,

    und suchen zur Unterstützung eines sehr sympathischen, körper- und sprechbehinderten Studenten der Medizinischen Informatik eine/n persönliche/n Assistentin/en am Arbeitsplatz. Der Student arbeitet mit "Autonom", eine an der TU Wien entwickelten Software zur externen Steuerung von Tastatur und Maus eines PCs.

    Konkret möchte der Student im kommenden Wintersemester die LVA Algorithmen und Datenstrukturen 2 absolvieren.

    Voraussetzungen
    * Algorithmen und Datenstrukturen 2 bereits abgeschlossen
    * Gute Deutschkenntnisse

    Tätigkeiten
    * Die Autonom-Software muss immer wieder mit neuen Befehlen ausgestattet und angepasst werden
    * Gemeinsames Bearbeiten der Übungsbeispiele
    * Unterstützung des Studenten beim Erlernen des Stoffes für die Endprüfung
    * Kreativ Bilder für die Masken erstellen
    * Autonom laufend konfigurieren
    * Prüfungsvorbereitung
    * Besprechungen mit dem jeweiligen Professoren über den Prüfungsmodus und den Prüfungsablauf
    * Anwesenheit bei Prüfungen
    * Kommunikation zwischen Professoren und Studenten
    * Eine Einschulung erfolgt vor Ort

    Arbeitszeit
    Mindestens einmal wöchentlich 3 Stunden wobei der Tag mit dem Studenten vereinbart wird/ Verhandlungen mit den Prof. und Anwesenheit bei Prüfungen etc werden. sep. bezahlt.

    Arbeitsort
    Beim Studenten zuhause im 22. Bezirk, Donaustadt

    Anstellungsdauer
    Mindestens 2 Semester, Verlängerung ist möglich

    Arbeitsverhältnis und Bezahlung
    Freier Dienstvertrag, Bezahlung nach Vereinbarung

    Kontakt
    Christian Detamble
    christian.detamble@hotmail.com
    0677 61266904

    6 Mal editiert, zuletzt von ink (3. Oktober 2015 um 23:21) aus folgendem Grund: Aktualisierung des Inserates

  • ink
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    • 27. Juli 2015 um 18:09
    • #2

    Stelle ist noch zu haben.

  • peszi_forum
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    peszi_forum
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    • 29. Juli 2015 um 21:11
    • #3

    Hallo!
    Zwischenzeitlich wurde der Stundensatz für Geringfügigkeitsgrenze angehoben auf beinahe 400 Euro pro Monat? Wird es hier auch angehoben?

  • ink
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    ink
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    • 30. Juli 2015 um 09:23
    • #4

    Du hast Recht, der Stundensatz wurde tatsächlich angehoben auf 47,44 €. Das ergibt bei 7 Wochenstunden ein Gehalt von 332,08 € Netto im Monat. Die detaillierte Aufschlüsselung des Stundensatzes findet man hier: https://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tu…_01.01.2015.pdf

  • peszi_forum
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    peszi_forum
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    • 30. Juli 2015 um 10:03
    • #5

    Hallo!

    Zitat von ink

    Du hast Recht, der Stundensatz wurde tatsächlich angehoben auf 47,44 €. Das ergibt bei 7 Wochenstunden ein Gehalt von 332,08 € Netto im Monat. Die detaillierte Aufschlüsselung des Stundensatzes findet man hier: https://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tu…_01.01.2015.pdf


    https://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/tu…_01.01.2015.pdf

    Als ich gestern den Post geschrieben habe, habe ich informative Links zur geringfügige Beschäftigung nicht dazugepostet. Dies hole ich jetzt nach......

    Die Links sind:
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hl…te.2070006.html

    https://www.wko.at/Content.Node/S…chtlich%29.html

    undhttp://www.tgkk.at/portal27/porta…749367&action=2


    http://www.tgkk.at/portal27/porta…749367&action=2

    Um nicht in die "Falle" zu tappen, das wegen überschreitens des Tagessatzes von aktuell 31.17 Euro extra Steuern, Versicherungsbeiträge usw (nachträglich) zu zahlen, würde ich vorschlagen, die Stellenausschreibung dahingehend zu ändern dass die erwähnten Punkte auch berücksichtigt werden...

  • Paulchen
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    Paulchen
    Gast
    • 30. Juli 2015 um 15:48
    • #6
    Zitat von peszi_forum

    Um nicht in die "Falle" zu tappen, das wegen überschreitens des Tagessatzes von aktuell 31.17 Euro extra Steuern, Versicherungsbeiträge usw (nachträglich) zu zahlen, würde ich vorschlagen, die Stellenausschreibung dahingehend zu ändern dass die erwähnten Punkte auch berücksichtigt werden...

    Wenn du die Informationen aus deinen Links aufmerksam liest, wirst du feststellen, dass für eine Beschäftigung, die über die Dauer eines Kalendermonats hinausgeht, der Tagessatz irrelevant ist. Hier wird eine Stelle für die Dauer von fünf Monaten ausgeschrieben, daher ist nur der Monatsbetrag von 405,98 € relevant, welcher auch nicht überschritten wird.

  • peszi_forum
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    peszi_forum
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    • 30. Juli 2015 um 16:33
    • #7

    Hallo!

    Zitat von Paulchen

    Wenn du die Informationen aus deinen Links aufmerksam liest, wirst du feststellen, dass für eine Beschäftigung, die über die Dauer eines Kalendermonats hinausgeht, der Tagessatz irrelevant ist. Hier wird eine Stelle für die Dauer von fünf Monaten ausgeschrieben, daher ist nur der Monatsbetrag von 405,98 € relevant, welcher auch nicht überschritten wird.

    Was ist dann wenn z.B. der bzw. die, wer diese Stelle Annimmt, innerhalb von einen Monat kündigt oder gekündigt wird? Dann sollte der Tagessatz zum tragen kommen..... Was ist dan, wenn der bzw. die nicht dauerhaft für den gesammten Zeitraum ohne Unterbrechung beschäftigt wird, sondern jeweils nur Tageweise.....

  • Paulchen
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    Paulchen
    Gast
    • 30. Juli 2015 um 16:39
    • #8
    Zitat von peszi_forum

    Was ist dann wenn z.B. der bzw. die, wer diese Stelle Annimmt, innerhalb von einen Monat kündigt oder gekündigt wird? Dann sollte der Tagessatz zum tragen kommen.....

    Das denke ich nicht. Das Dienstverhältnis war ja grundsätzlich für mehr als einen Monat vereinbart.

    (Zugegeben, ich bin kein Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das so ein Graubereich ist.)

    Zitat von peszi_forum

    wenn der bzw. die nicht dauerhaft für den gesammten Zeitraum ohne Unterbrechung beschäftigt wird, sondern jeweils nur Tageweise.....

    Das ist doch hier irrelevant. Hier geht es um ein durchgehendes Dienstverhältnis über fünf Monate.

  • peszi_forum
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    peszi_forum
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    • 30. Juli 2015 um 18:07
    • #9
    Zitat von Paulchen

    Das denke ich nicht. Das Dienstverhältnis war ja grundsätzlich für mehr als einen Monat vereinbart.

    (Zugegeben, ich bin kein Jurist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das so ein Graubereich ist.)

    Vereinbart kann vieles werden wenn der Tag lang ist. Als ArbeitnehmerIn bzw. ArbeitgeberIn kannst Du den Arbeitsvertrag jederzeit kündigen (aus welchen Gründen auch immer) ohne jetzt ins Detail zu gehen wieso es gekündigt worden ist. Es hat nichts mit Graubereich zu tun, sondern mit Tatsachen. Habe schon im Arbeitsleben genügend leute getroffen, die Geringfügig für einen längeren Zeitraum beschäftigt waren und die durften vom Arbeitgeber nicht länger als eine gewisse Stundenanzahl pro Tag arbeiten weil sonst sie Ihre Entlohnung für den Tag höher gewesen wäre als der Tagessatz. Falls die ArbeitnehmerInnen zuviel in einem Monat gearbeitet haben, wurden die Überstunden auf den Folgemonat übertragen und haben nicht mehr bezahlt bekommen als der Geringfügigkeitshöchstwert. Aber jetzt ohne zu sehr abzuschweifen vom eigentlichen Thema, wenn jemand auf Geringfügigkeitsbasis arbeitet, müsste es sich genau überlegen und sich auch Informieren was sache ist, bevor im Nachhinein irgendwelche böse Überraschungen erlebt werden (wie z.B. Steuern oder Versicherungsbeiträge nachzuzahlen).

    Zitat von Paulchen

    Das ist doch hier irrelevant. Hier geht es um ein durchgehendes Dienstverhältnis über fünf Monate.

    Oder Deine Dienste werden über einen längeren Zeitraum benötigt aber nur Tageweise. Für die Tage die Du benötigt wirst, wirst du auf Geringfügigkritsbasis angestellt. Normalerweise Arbeitest Du jede Woche an den gleichen Tagen in der Woche, aber hier kann möglicherweise sein, das Du in der ersten Woche z.b. Mo & Di arbeitest, in der zweiten Woche Mi & Do usw. arbeiten musst.

  • ink
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    ink
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    • 6. September 2015 um 10:50
    • #10

    Die Stelle ist noch zu haben!

  • KeMushi
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    • 7. September 2015 um 13:49
    • #11

    Frag lieber mal in der Facebook Group von AlgoDat2, dann erhöhst die Chance, dass sich jemand meldet.
    https://www.facebook.com/groups/279369395561276/

  • t-t
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    • 7. September 2015 um 15:05
    • #12

    Auf die Gefahr hin eine dumme Frage zu stellen, findet AlgoDat im Wintersemester überhaupt statt? :confused:

  • 1student
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    • 7. September 2015 um 15:24
    • #13
    Zitat von t-t

    Auf die Gefahr hin eine dumme Frage zu stellen, findet AlgoDat im Wintersemester überhaupt statt? :confused:

    Der Student hat einen besonderen Modus und kann somit die LVA auch außerhalb vom Semester, in dem sie normalerweise stattfindet, ablegen.

    "If you can dream it, you can do it."

    -- Walt Disney
    ʘ‿ʘ

  • KeMushi
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    • 8. September 2015 um 00:33
    • #14

    Uh wenn er normal studieren will: nö, es gibt das nur in den Sommersemester.

    Ansonsten das vom 1student.

    Das INF Forum kommt einem teilweise schon eher wie ein Anwaltsforum vor :grinning_squinting_face:

  • ink
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    • 23. September 2015 um 08:09
    • #15

    Anstellungsart hat sich geändert

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    • 3. Oktober 2015 um 23:22
    • #16

    Aktualisierung des Inserates

  • ink
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    • 14. Oktober 2015 um 08:41
    • #17

    Job ist vergeben.

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