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Gesetzliche Gewährleistung vs. Apple Garantie

  • Apfelsaft
  • 28. September 2015 um 16:29
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

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  • Apfelsaft
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    Beiträge
    365
    • 28. September 2015 um 16:29
    • #1

    Mein iPhone hat heute den Geist aufgegeben. Ich habe es vor 5 Monaten gekauft und habe den Händler informiert, dass ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen werde. Der Händler weigert sich allerdings das Gerät anzunehmen und hat mich an Apple verwiesen. Der Händler ist dazu verpflichtet den Gewährleistungsfall abzuwickeln, aber ich überlege nun ob ich statt mit dem Händler zu streiten einfach die Apple Garantie in Anspruch nehme. Allerdings frage ich mich ob mir dadurch Nachteile entstehen könnten. So weit ich weiß liegt in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung die Beweislast dafür ob ein Schaden bereits bei der Auslieferung vorhanden war nicht beim Verbraucher. Gilt das nun auch wenn ich die Herstellergarantie von Apple einfordere statt die gesetzlichen Gewährleistung vom Händler?

  • Wings-of-Glory
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    Beiträge
    1.573
    • 28. September 2015 um 17:17
    • #2

    Ich würde die Gewährleistung in Anspruch nehmen. Dadurch verlängert sich auch dein Gewährleistungsanspruch, wenn der selbe Mangel wieder auftritt.

  • Christoph R.
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    428
    • 28. September 2015 um 17:45
    • #3

    Gewährleistung gilt nur, wenn der Mangel bereit bei Lieferung vorlag. Das ist in dem Fall halt nicht eindeutig und Ansichtssache: wenn das Gerät bisher funktioniert hat kann man einerseits sagen dass der Mangel eben bei Auslieferung nicht vorlag, man kann aber genauso gut vermuten dass ein versteckter Mangel von Anfang an vorlag und halt jetzt sichtbar geworden ist.

    Nachweisen lässt sich das nicht. Und da es stimmt dass in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt, würde ich ihm das einfach so sagen und ein bisschen Druck machen. Ich würde sowas sagen wie "Das Gerät hat offensichtlich von Anfang an was gehabt weil es sonst nicht einfach so plötzlich eingeht" (auch wenn es in Wahrheit durchaus passieren kann). Soll er das intern mit Apple ausmachen, er hat keinen finanziellen Nachteil sondern lediglich den Verwaltungsaufwand. Kann mir nicht vorstellen dass es ihm das wert ist deshalb eine schlechte Mundpropaganda zu haben.

  • Wolfibolfi
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    • 28. September 2015 um 21:34
    • #4

    Wenn der im Geizhals gelistet ist, einfach mal den Sachverhalt dort posten, und natürlich den Händler nennen.

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:15

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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