Mein iPhone hat heute den Geist aufgegeben. Ich habe es vor 5 Monaten gekauft und habe den Händler informiert, dass ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen werde. Der Händler weigert sich allerdings das Gerät anzunehmen und hat mich an Apple verwiesen. Der Händler ist dazu verpflichtet den Gewährleistungsfall abzuwickeln, aber ich überlege nun ob ich statt mit dem Händler zu streiten einfach die Apple Garantie in Anspruch nehme. Allerdings frage ich mich ob mir dadurch Nachteile entstehen könnten. So weit ich weiß liegt in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung die Beweislast dafür ob ein Schaden bereits bei der Auslieferung vorhanden war nicht beim Verbraucher. Gilt das nun auch wenn ich die Herstellergarantie von Apple einfordere statt die gesetzlichen Gewährleistung vom Händler?
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