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Display defekt - Garantie

    • Problem
  • lEn00x
  • 28. Januar 2005 um 08:28
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

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  • lEn00x
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    • 28. Januar 2005 um 08:28
    • #1

    Hallo!

    Bei meinem Acer NB ist das LCD wahrscheinlich kaput. Das NB ist schon über ein Jahr alt, und hat daher keine Garantie mehr.
    Meiner Meinung nach ist es ein Mangel, wenn das Display schon nach ca. 1,5 Jahren defekt wird - also sollte dies auf Gewährleistung repariert werden...

    Wie sieht eure Meinung dazu aus? Ist eine Reperatur auf Gewährleistung angebracht (der Servicehändler verneint dies natürlich!)?

    Grüße,

  • Alex_K
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    • 28. Januar 2005 um 08:47
    • #2

    bei der gewährleistung liegt die beweislast nach einem hablen jahr bei dir.

    kannst du also beweisen dass der defekt durch einen produktionsfehler ausgelöst wurde dann wird dir das display erstetzt.
    da es aber wohl nicht möglich ist das zu beweisen hast du keine große chance.

  • Heavy
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    • 28. Januar 2005 um 09:05
    • #3
    Zitat von lEn00x

    Hallo!

    Bei meinem Acer NB ist das LCD wahrscheinlich kaput. Das NB ist schon über ein Jahr alt, und hat daher keine Garantie mehr.



    Acer bietet doch laenger als 1 Jahr oder? :confused:

  • J.Petso
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    • 28. Januar 2005 um 09:22
    • #4
    Zitat von Heavy

    Acer bietet doch laenger als 1 Jahr oder? :confused:


    Ja, mit Aufpreis von 150 oder 200 Euro...

  • lEn00x
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    • 28. Januar 2005 um 11:30
    • #5

    als ich es gekauft habe gab es 1 jahr garantie. gewährleistung kann man vergessen, da es unmöglich ist zu beweisen (zumindest ohne gutachter), dass der mangel schon beim kauf bestanden hat.

    werde da nb mal aufschrauben (zusammen mit einem experten) und schauen was jetzt wirklich kaputt ist. habe so das gefühl, dass der acer-service das nb garnicht genau angeschaut hat.

  • eltschul
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    • 28. Januar 2005 um 13:16
    • #6

    Meiner Erfahrung nach (etwa bei Sony und Siemens) ist es gar nicht so schwer, eine Kulanzlösung herauszuschlagen. Gewährleistung ist sowieso immer juristische Grauzone und bedeutet ja grundsätzlich nur, dass sie das Teil reparieren KÖNNEN MÜSSEN (strange, oder?). Über die Bezahlung des Dienstes steht da ja meist nix drinnen.

    Wenn man sich selbst mit dem Service rumschlagen muss, ist ein guter Satz:

    "Haben Sie die Befugnis, ein Kulanzlösung zu erwirken? Wenn nein, geben Sie mir ihren Namen und Durchwahl und verbinden mich mit jemanden, der dies bewerkstelligen kann.":devil:

    Genervte Vorgesetzte oder ängstliche Sachbearbeiter lenken da gerne ein.

    Viel angenehmer ist es, wenn man das Teil bei einem kleineren Geschäft gekauft hat, das das für einen erledigt. Die haben als größerer Abnehmer meist ein paar bessere Telefonnummern bereit.
    Persönlicher Kundenservice ist ja der Grund, warum man nicht alles von Elektronikmärkten oder dubiosen Internetvertrieben kauft.

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 11:58

    Hat das Thema aus dem Forum Peripherie- und Endgerät nach Hardware verschoben.

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