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Urheberrechtsabgabe auf PCs

    • Frage
  • Christoph R.
  • 12. März 2006 um 20:41
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • Christoph R.
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    • 12. März 2006 um 20:41
    • #1

    Hallo!

    Wie ich gerade feststellen musste wurde Ende letzten Jahres auch auf PCs eine pauschale Urheberrechtsabgabe von 21,60 Euro eingeführt.

    Da ich mir im Sommer einen neuen PC kaufen will wüsste ich gerne: weiß jemand welche Komponente(n) die Abgabe betrifft, wenn man diese einzeln kauft? Habe wo gelesen dass CPU und Mainboard betroffen sind, aber es kann doch nicht sein dass ich 2 Mal zahlen muss - zusätzlich zu den ohnehin schon bestehenden Abgaben auf Brenner und Rohlinge. (ist ja bei einem Mal schon unfair, nachdem ich sowieso nichts kopieren darf und selbiges auch nicht vor habe)

    mfg

  • Swoncen
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    993
    • 12. März 2006 um 20:45
    • #2

    Egal ob du's machst, oder nicht vorhast, es ist ein Ausgleich zu denen die's machen. Mich ärgert so etwas genauso.

  • Christoph R.
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    • 12. März 2006 um 20:55
    • #3
    Zitat von Swoncen

    Egal ob du's machst, oder nicht vorhast, es ist ein Ausgleich zu denen die's machen.

    Ist mir schon klar, ich wüsste nur gerne wie oft ich "ausgleichen" darf.

    mfg

  • _Mad_Max_
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    • 29. März 2006 um 10:27
    • #4

    am heftigsten ist ja die abgabe die sie bei druckern geplant haben....

  • Wolfibolfi
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    • 29. März 2006 um 11:19
    • #5

    Die Urheberrechtsabgabe dient als Entschädigung für die Privatkopie. Du darfst dir z.B. ne CD fürs Auto kopiern, sofern du dabei keinen Kopierschutz umgehst. Möcht die Gebühr nicht verteidigen, aber die deckt halt wirklich nur Privatkopien.

  • _Mad_Max_
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    • 29. März 2006 um 15:54
    • #6
    Zitat von Wolfibolfi

    Die Urheberrechtsabgabe dient als Entschädigung für die Privatkopie. Du darfst dir z.B. ne CD fürs Auto kopiern, sofern du dabei keinen Kopierschutz umgehst. Möcht die Gebühr nicht verteidigen, aber die deckt halt wirklich nur Privatkopien.


    was deckt sie bei druckern ab?

  • Wolfibolfi
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    • 29. März 2006 um 20:16
    • #7

    Tja, da wirds schon langsam etwas esoterisch. Theoretisch kannst den ja als Kopierer nutzen, wobei ich da eher den Scanner besteuern würd.

  • RolandU
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    • 30. März 2006 um 16:32
    • #8

    Was für eine Art Künstler müsste man denn werden, um von dieser Abgabe zu profitieren? oder wird die nur als "Strafe" and die Finanz abgeführt?

  • Wolfibolfi
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    • 30. März 2006 um 19:05
    • #9

    Die Austro Mechana kann dir da sicher weiterhelfen:

    http://www.aume.at

  • RolandU
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    174
    • 30. März 2006 um 20:12
    • #10

    Wir könnten eine Organisation gründen, die Urheberrechtsabgaben für Softwareprogramme verteilt. Ich stelle mir das so vor:

    - Wir sammeln eine Million Mitglieder Weltweit, die jeweils 10 Euro Mitgliedsbeitrag zahlen.
    - Wir überzeugen die EU, dass Softwareprodukte genauso schützenswert sind, wie Musikprodukte. Wir verlangen somit eine Abgabe von zusätzlichen 10% auf alle digitalen Speicher wie Festplatten, CDs, USB-Sticks, Speicherkarten, Papier, T-Shirts, Eiweißansammlungen, DNA-Stränge und Lichtschalter.

    Die 10 Millionen Euro Mitgliedsbeiträge und die Produktabgaben teilen wir dann 50:50 auf. 50% bekommen die Mitglieder, 50% behalten wir.

    Ich brauche jetzt nur noch drei Gesellschafter, die diese Organisation betreiben, das Risiko tragen und mir dann die Gewinne überweisen.

    (dieser Beitrag könnte Ironie enthalten)

  • mtintel
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    • 31. März 2006 um 16:47
    • #11
    Zitat von RolandU

    Papier, T-Shirts

    Das erinnert mich an die Geschichte des "Hackers" der den Kopierschutz der DVD knackte, und dann das Gericht sagte, dass der Code nicht veröffentlicht werden darf, und der dann her ging, ein T-shirt machte, wo sein Code als "Kunst" dargestellt wurde, und dann so seinen "bösen" Code als T-Shirt Kunst weitergeben konnte :D

  • vertigo
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    • 13. April 2006 um 02:08
    • #12

    nicht nur t-shirt, da gibts noch viel mehr... :ausheck:

  • Wolfibolfi
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    • 13. April 2006 um 12:10
    • #13

    Die Idee mit den Abgaben auf Computerkrempel wär eigentlich gut. Man würde so z.B. der austro mechana das Geld wegnehmen, das sie für reinen Computerkrempel ausgibt, und könnte das dann z.B. Sourceforge.net übergeben.

  • Shine
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    • 13. April 2006 um 12:46
    • #14

    is der kopierschutz eignetlich auch auf das cover, text ja vielleicht auch, also text könnte man ja abschreiben und das dann kopieren, hm ob man wohl selbst geschriebenen text kopieren darf, wenn der inhalt nicht von mir stammt? oder das cover abpausen?
    Jedenfalls stellt sich mir die frage, ob man dann nicht auf pauspapier, bleistifte, buntstifte und sonstiges schreibmaterial nicht auf urheberrechtsschutz-abgaben einheben sollte.

    mfg Shine

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 11:58

    Hat das Thema aus dem Forum Peripherie- und Endgerät nach Hardware verschoben.

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