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impressum - wo nötig?

  • _Mad_Max_
  • 29. März 2006 um 16:36
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • _Mad_Max_
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    53
    • 29. März 2006 um 16:36
    • #1

    ist ein impressum auf allen hompages vorgeschrieben?
    wenn nicht - auf welchen muss man eins haben - bei welchen nicht?


    und was muss da jetzt eigentlich alles drinstehen?


    und wie siehts mit dem disclamer aus?

    ist sowas nötig, anzuraten, unnötig?
    und was gehört da alles rein?

  • java-girl
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    • 29. März 2006 um 17:56
    • #2

    Ein Impressum muss auf jeder Seite, egal welcher Art, zu finden sein. Es muss Namen, Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer enthalten.
    Disclaimer sind nicht zwingend notwendig und in den meisten Fällen gar nicht rechtskräftig.

  • mdk
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    • 29. März 2006 um 20:43
    • #3
    Zitat von java-girl

    Ein Impressum muss auf jeder Seite, egal welcher Art, zu finden sein. Es muss Namen, Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer enthalten.
    Disclaimer sind nicht zwingend notwendig und in den meisten Fällen gar nicht rechtskräftig.



    meines wissens reicht e-mail (ohne telefonnummer) und verkürzte adresse, also nicht "blablastraße 5, 1110 wien" sondern "1110 wien". aber eigentlich kannst du das impressum weglassen. das gesetz kann nicht und wird nicht exekutiert werden. der sinn ist auch eher schleierhaft: "ernsthafte" firmenseiten haben sowieso ein impressum, und ich glaube nicht, dass man jemanden, der eine kinderporno-seite ohne impressum hat, dann auch noch wegen "vergehen gegen das mediengesetz" bestrafen wird.
    wegen dem disclaimer hast du recht. ein disclaimer bringt ungefähr so viel wie ein zettel "ich hafte nicht bei unfällen" auf dem auto.

  • java-girl
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    • 29. März 2006 um 20:53
    • #4

    Ich habs trotzdem drinnen ist mir nämlich schon mal passiert das mir so ein Schweinepriester eine "Mahnung" ins GB geschrieben hat :rolleyes:...

  • Paulchen
    Gast
    • 29. März 2006 um 21:35
    • #5
    Zitat von java-girl

    Ich habs trotzdem drinnen ist mir nämlich schon mal passiert das mir so ein Schweinepriester eine "Mahnung" ins GB geschrieben hat :rolleyes:...

    meldungen im gästebuch sind aber genauso rechtskräftig wie die erwähnten disclaimer (datenbankausfall mit datenverlust, uiuiui, tut mir dann der gästebucheintrag aber leid :distur: )

  • java-girl
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    • 29. März 2006 um 21:39
    • #6

    Also das heißt im Klartext ich kann mein Impressum löschen?

  • Paulchen
    Gast
    • 29. März 2006 um 21:48
    • #7
    Zitat von java-girl

    Also das heißt im Klartext ich kann mein Impressum löschen?

    nein, nur dass es völlig wurscht ist, wenn dir jemand sowas ins gästebuch reinschreibt

  • java-girl
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    • 29. März 2006 um 21:49
    • #8

    Ich verstehe dieses Gesetz sowieso nicht. Kann man das irgendwo nachlesen?

  • mdk
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    • 29. März 2006 um 22:01
    • #9

    http://www.ris.bka.at

  • java-girl
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    • 29. März 2006 um 22:05
    • #10

    Der Link funkt. nicht

  • pamela
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    • 29. März 2006 um 22:14
    • #11

    http://www.ris.bka.gv.at

  • Paulchen
    Gast
    • 29. März 2006 um 22:20
    • #12

    http://www.i4j.at/gesetze/bg_medien1a.htm

    relevant ist hier §24 (impressum)

  • java-girl
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    • 29. März 2006 um 22:35
    • #13

    Danke ;)
    Wirklich schlau wird man aus dem Ganzen trotzdem nicht ;)
    Aber ich warte wirklich schon drauf dass einer einmal angezeigt wird wegen eines fehlenden Impressums, lol

  • _Mad_Max_
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    • 30. März 2006 um 10:37
    • #14
    Zitat von Paulchen

    http://www.i4j.at/gesetze/bg_medien1a.htm

    relevant ist hier §24 (impressum)



    verständlich wie fast alle gesetzestexte *gg*

  • java-girl
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    • 30. März 2006 um 20:50
    • #15

    Agreed...
    Falls es irgendjemanden gibt, der einen Link hätte, wo man das ganze in Klartext nochmal lesen kann, wäre ich sehr dankbar:D ;)

  • Wings-of-Glory
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    • 30. März 2006 um 23:50
    • #16

    ich war jetzt zu faul alles durchzulesen, aber auf i4j.at findet man bemerkungen und interpretationen des mediengesetzes in mehr oder weniger verständlicher sprache:
    http://www.i4j.at/intern28.htm
    @impressumspflicht
    @offenlegungsplicht

    have fun!

  • java-girl
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    • 31. März 2006 um 19:34
    • #17

    Ist schon ein bisschen besser ;)
    Und wie schaut das aus mit Strafen usw.?

  • Wings-of-Glory
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    • 31. März 2006 um 20:34
    • #18

    da steht eh ein kleiner kommentar mit wieviel du rechnen mußt.

  • java-girl
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    • 31. März 2006 um 20:44
    • #19

    Hab ich übersehen...:( wo?

  • Wings-of-Glory
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    • 31. März 2006 um 20:47
    • #20

    http://www.i4j.at/medien/offenlegung.htm#Name

    Zitat

    Unabhängig davon, ob ein Künstler-, Deck- oder Spitzname tatsächlich von der Verwaltungsbehörde als ausreichend anerkannt würde, ist die Gefahr deswegen verfolgt zu werden, relativ gering. Und selbst wenn es zu einer Verurteilung käme, wäre die Geldstrafe bei einem maximalen Rahmen von EUR 2.180 eher eine Bagatelle. Es muss hier jeder für sich beurteilen, ob er dieses Risiko eingehen will. Es wäre jedenfalls schade, wenn wegen der Namensnennung wertvolle Internetauftritte verschwänden.

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