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das ist DER thread für alles

  • Rageboom
  • 8. Juni 2006 um 20:17
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  • Rageboom
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    Rageboom
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    • 2. März 2007 um 12:30
    • #501

    geh... das österreichische strafsystem ist eines der schlechtesten unter den "entwickelten" staaten. verbrechen gegen leib und leben werden fast belohnt und gefördert, aber kaum klaut wer 200 euro, wird die justiz hell wach.
    es muss doch einen grund geben, und sei er noch so mies, aber es muss eine erklärung geben warum politiker geld schützen aber keinesfalls vergewaltigung, missbrauch etc. entsprechend ahnden will. traurig eigentlich.

    heut in der zeitung: einer hat für versuchten mord an zwei frauen und mordabsicht an seinem eigenen kind 20 jahre bekommen. es wäre interessant herauszufinden, wieviel geld man klauen müsste um auch 20 jahre zu bekommen. ich würd wetten es ist weniger als 25.000.-

    NightHaG 06.08.2007
    ich hab das gefühl, wenn man in diesem forum sagt, man sei eine erstsemestrige, ist das so als würde man mit einem stück rohen fleisch in der hand in einen tigerkäfig gehen...

    Gelbasack 16.08.2007
    wir haben am Papier Verluste und real gar nix

  • Jensi
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    • 2. März 2007 um 13:23
    • #502

    http://www.sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/stgb125_168b.htm#128

  • sauzachn
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    • 2. März 2007 um 15:00
    • #503
    Zitat von Rageboom

    geh... das österreichische strafsystem ist eines der schlechtesten unter den "entwickelten" staaten. verbrechen gegen leib und leben werden fast belohnt und gefördert, aber kaum klaut wer 200 euro, wird die justiz hell wach.
    es muss doch einen grund geben, und sei er noch so mies, aber es muss eine erklärung geben warum politiker geld schützen aber keinesfalls vergewaltigung, missbrauch etc. entsprechend ahnden will. traurig eigentlich.


    Hast du einen Vorschlag, wie die Strafverteilung anders aussehen sollte? Wie viele Jahre sollte man für Vergewaltigung bekommen und wie viele Jahre für den Diebstahl von 25.000 Euro?

    Dipper dipper dii dipper dii dipper dii duuu

  • mdk
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    • 2. März 2007 um 15:04
    • #504
    Zitat von sauzachn

    Hast du einen Vorschlag, wie die Strafverteilung anders aussehen sollte? Wie viele Jahre sollte man für Vergewaltigung bekommen und wie viele Jahre für den Diebstahl von 25.000 Euro?

    sinnvoll wäre, straftaten am eigentum (wenn keine straftaten an leib und leben damit zusammenhängen) lediglich mit verfall des diebsguts + (wenn nötig, hohen) geldstrafen zu sanktionieren. kann die geldstrafe nicht eingebracht werden, dann sollte stattdessen sozialarbeit verhängt werden.

  • mnemetz
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    • 2. März 2007 um 15:04
    • #505
    Zitat von sauzachn

    Hast du einen Vorschlag, wie die Strafverteilung anders aussehen sollte? Wie viele Jahre sollte man für Vergewaltigung bekommen und wie viele Jahre für den Diebstahl von 25.000 Euro?

    Also wenn man 25.000 EUR stiehlt dann wird man auf jeden Fall ins Häfen wandern, während das bei einer Vergewaltigung leider nicht so sicher ist.

    http://www.wikiserver.at
    http://www.1000schoen.at/mnemetz/wiki/Hauptseite
    http://www.informatik-forum.at/showpost.php?p=503070&postcount=55

  • Rageboom
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    Rageboom
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    • 2. März 2007 um 16:23
    • #506

    ich habe sehr wohl vorstellungen wie die relation hingebracht werden könnte.

    JEDES verbrechen, dem kinder zum opfer fallen --> lebenslänglich. (eine gesellschaft, die ihre kinder nicht schützt hat meiner meinung nach das recht ihrer existenz verwirkt. ) wie schon angedeutet, sollte bei verbrechen gegen kinder kein unterschied zwischen der schwere der tat gemacht werden.

    ansonsten: verbrechen gegen leib und seele verzehnfachen. ich lese mir immer die berichte in den nachrichten durch, die sich mit bestrafung von mißbrauch etc. beschäftigen. meiner beobachtung nach wird im durchschnitt für eine vergewaltigung zwischen 8 und 12 monaten verhängt, aber NICHT immer unbedingt. das ist eine ungerechtigkeit die zum himmel schreit. mindestens das zehnfache eben, also bis 10 jahren in JEDEM fall, grenze nach oben offen, würde hier annähernd eine relation herstellen zu dem klauen.

    es ist ein unterschied ob man das leben eines menschen zerstört und ihn für immer schädigt, oder ob man eine blöde imageuhr klaut. das eine ist unersetzbar und nicht wieder gut zu machen (vor allem nicht durch das absitzen in luxusgefängnissen auf unseren kosten), das andere könnte vom täter bis auf den letzten cent abgearbeitet werden. (es fehlen doch regelmäßig erntearbeiter oder????? nachdem er da die uhr abgearbeitet hat, kann er sie haben von mir aus)

    NightHaG 06.08.2007
    ich hab das gefühl, wenn man in diesem forum sagt, man sei eine erstsemestrige, ist das so als würde man mit einem stück rohen fleisch in der hand in einen tigerkäfig gehen...

    Gelbasack 16.08.2007
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  • Trux
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    • 2. März 2007 um 16:35
    • #507
    Zitat von Rageboom

    JEDES verbrechen, dem kinder zum opfer fallen --> lebenslänglich.


    :rofl:

  • mdk
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    • 2. März 2007 um 16:36
    • #508
    Zitat von Rageboom


    JEDES verbrechen, dem kinder zum opfer fallen --> lebenslänglich.

    wenn ein zwölfjähriger seinem zehnjährigen bruder ein eis stiehlt: lebenslänglich?

  • jeuneS2
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    • 2. März 2007 um 16:46
    • #509
    Zitat von Rageboom

    JEDES verbrechen, dem kinder zum opfer fallen --> lebenslänglich. (eine gesellschaft, die ihre kinder nicht schützt hat meiner meinung nach das recht ihrer existenz verwirkt. ) wie schon angedeutet, sollte bei verbrechen gegen kinder kein unterschied zwischen der schwere der tat gemacht werden.

    Aha. Wenn dann ein 14-Jähriger einem 10-Jährigen sein Taschengeld fladert, geht er lebenslänglich in den Häfen? Ich weiß worauf du hinauswillst, aber lebenslänglich ist nicht für alles eine Lösung.

    Zitat von Rageboom

    ansonsten: verbrechen gegen leib und seele verzehnfachen. ich lese mir immer die berichte in den nachrichten durch, die sich mit bestrafung von mißbrauch etc. beschäftigen. meiner beobachtung nach wird im durchschnitt für eine vergewaltigung zwischen 8 und 12 monaten verhängt, aber NICHT immer unbedingt. das ist eine ungerechtigkeit die zum himmel schreit. mindestens das zehnfache eben, also bis 10 jahren in JEDEM fall, grenze nach oben offen, würde hier annähernd eine relation herstellen zu dem klauen.

    Erstens ist Höchststrafe und verhängte Strafe ein Unterschied; die Erhöhung von ersterem bewirkt nicht unbedingt die Erhöhung von letzterem. Bei Vergewaltigung wären schon jetzt bis zu 10 Jahre möglich. Zweitens verlangst du da gerade - als Beispiel - 30 Jahre Haft für einen Nasenbeinbruch, den man jemandem vielleicht beim Fußballspielen ungewollt zufügt.

    Zitat von Rageboom

    es ist ein unterschied ob man das leben eines menschen zerstört und ihn für immer schädigt, oder ob man eine blöde imageuhr klaut. das eine ist unersetzbar und nicht wieder gut zu machen (vor allem nicht durch das absitzen in luxusgefängnissen auf unseren kosten), das andere könnte vom täter bis auf den letzten cent abgearbeitet werden. (es fehlen doch regelmäßig erntearbeiter oder????? nachdem er da die uhr abgearbeitet hat, kann er sie haben von mir aus)

    Zwangsarbeit ist menschenunwürdig. Punkt. Die Haftstrafe an sich gilt - imho zurecht - als Ersatz für nicht erbringbare Geldstrafen.

    PS: http://www.deadmantalking.com/

    Why bother spending time reading up on things? Everybody's an authority, in a free land.

  • Venefica
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    • 2. März 2007 um 16:52
    • #510

    Grundsätzlich zur Vergewaltigung:
    (1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
    (quelle: Strafgesetzbuch §201).
    Natürlich beurteilt jeder richter anders..

    Kindesmissbrauch:
    (1)Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

    das gilt auch, wenn man eine unmündigen Person zwingt sich selbst zu befriedigen

    (3)Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der unmündigen Person zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod der unmündigen Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

    ... § 206

    es wird aber auch zwischen schwerem sexuellen Missbrauch und "nur" sexuellen Missbrauch unterschieden.

    Grundsätzlich geb ich Ragy aber recht. 10 Jahre für Kindesmissbrauch? Viel zu wenig!
    Und ich schätze Ragy meinte mit Verbrechen an Kindern: Kindesmissbrauch, körperliche Verletzungen..

    und mdk! Wenn ein 12 jähriger einem 10 jährigem das Eis klaut, sind die Eltern zur verantwortung zu ziehen... Narrenfreiheit gibt es in Österreich für Kinder. Ich glaub bis 14 od 16.. (eines von beiden, bin mir jetz nicht sicher)

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

  • mdk
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    • 2. März 2007 um 16:55
    • #511
    Zitat von Venefica


    und mdk! Wenn ein 12 jähriger einem 10 jährigem das Eis klaut, sind die Eltern zur verantwortung zu ziehen... Es gibt ein Mindestalter von Narrenfreiheit (14 oder 16 Jahre..)

    fast richtig - die "narrenfreiheit" aka strafundmündigkeit geht bis 14. davor sind die jeweiligen aufsichtspersonen verantwortlich (eltern, lehrer, ...)

    aber offenbar wird ja lebenslänglich für jeden gefordert, der eine straftat mit kindern als opfer begeht - also müsste dieser idee nach auch der 12-jährige lebenslang hinter gittern wandern.

  • Venefica
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    • 2. März 2007 um 16:58
    • #512
    Zitat von mdk

    fast richtig - die "narrenfreiheit" aka strafundmündigkeit geht bis 14. davor sind die jeweiligen aufsichtspersonen verantwortlich (eltern, lehrer, ...)

    aber offenbar wird ja lebenslänglich für jeden gefordert, der eine straftat mit kindern als opfer begeht - also müsste dieser idee nach auch der 12-jährige lebenslang hinter gittern wandern.

    wie gesagt denke ich, dass rageboom Kindesmissbrauch und körperliche Verletzungen an Kindern gemeint hat. Wenn jemand sein Kind prügelt und der andere sein Kind sexuell Missbraucht sind meiner Meinung nach 10 Jahre auch viel zu wenig..

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

  • mdk
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    • 2. März 2007 um 16:59
    • #513
    Zitat von Venefica

    wie gesagt denke ich, dass rageboom Kindesmissbrauch und körperliche Verletzungen an Kindern gemeint hat. Wenn jemand sein Kind prügelt und der andere sein Kind sexuell Missbraucht sind meiner Meinung nach 10 Jahre auch viel zu wenig..

    da geht es allerdings auch wieder um das alter des täters und die schwere der verletzung - pauschal lebenslänglich für so etwas zu fordern finde ich übertrieben.

  • Trux
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    • 2. März 2007 um 17:01
    • #514
    Zitat von Venefica


    Und ich schätze Ragy meinte mit Verbrechen an Kindern: Kindesmissbrauch, körperliche Verletzungen..


    dann ist der vorschlag natürlich gleich viel besser

    einem kind den arm gebrochen? lebenslang!
    damit wär dann endlich ein rechtsystem geschaffen in dem die relationen stimmen :face_with_rolling_eyes:

    ich fänds auch bedenklich wenn ein kinderschänder besser dran ist, wenn er sein opfer auch gleich tötet. die strafe is eh beide male lebenslang und so kann zumindest das opfer keine aussage mehr machen.

  • Venefica
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    • 2. März 2007 um 17:03
    • #515
    Zitat von mdk

    da geht es allerdings auch wieder um das alter des täters und die schwere der verletzung - pauschal lebenslänglich für so etwas zu fordern finde ich übertrieben.

    schwere der verletzung bei missbrauch? Wie misst du den?
    Schwere bei körperlicher Verletzung? Klar muss man die Familie natürlich beobachten, aber die meisten, die prügeln, haben das so im griff, dass man von außen nicht viel sieht..

    Alter des Täters? Auf was kommts da an? Im Strafgesetzbuch is ein Rahmen von 3 Lebensjahren erlaubt..

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

  • mdk
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    • 2. März 2007 um 17:05
    • #516
    Zitat von Venefica

    schwere der verletzung bei missbrauch? Wie misst du den?

    ich meinte eigentlich die körperliche verletzung.

    Zitat

    Schwere bei körperlicher Verletzung? Klar muss man die Familie natürlich beobachten, aber die meisten, die prügeln, haben das so im griff, dass man von außen nicht viel sieht..

    Alter des Täters? Auf was kommts da an? Im Strafgesetzbuch is ein Rahmen von 3 Lebensjahren erlaubt..

    da geht es zB darum, wie es bei einer schulhofrauferei rechtlich aussieht...

  • Homer
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    • 2. März 2007 um 17:06
    • #517
    Zitat von mdk

    fast richtig - die "narrenfreiheit" aka strafundmündigkeit geht bis 14. davor sind die jeweiligen aufsichtspersonen verantwortlich (eltern, lehrer, ...)

    afiak gilt folgendes: die eltern haften nur, wenn diese ihre aufsichtspflicht vernachlässigen!
    das hat uns unser prof (ein jurist) gesagt und nebenbei auch, dass die schilder "betreten der baustelle verboten. eltern haften für ihre kinder" rechtlich eben genau aus diesem grund nicht korrekt sind!

    "ich bin so kluk. K-L-U-K"
    (Homer Jay Simpson)

  • Venefica
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    • 2. März 2007 um 17:07
    • #518
    Zitat von mdk


    da geht es zB darum, wie es bei einer schulhofrauferei rechtlich aussieht...

    dafür is dann der richter zuständig.
    aber ich hab auch von (schwerem) sexuellem missbrauch und permanente körperverletzungen an Kindern gesprochen.

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  • mdk
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    • 2. März 2007 um 17:11
    • #519
    Zitat von Homer

    afiak gilt folgendes: die eltern haften nur, wenn diese ihre aufsichtspflicht vernachlässigen!
    das hat uns unser prof (ein jurist) gesagt und nebenbei auch, dass die schilder "betreten der baustelle verboten. eltern haften für ihre kinder" rechtlich eben genau aus diesem grund nicht korrekt sind!

    ich wollte damit nur sagen, dass nicht die eltern, sondern die jeweiligen aufsichtspersonen verantwortlich sind, und aufsichtsperson kann != elternteil sein.

    Zitat von Venefica

    dafür is dann der richter zuständig.
    aber ich hab auch von (schwerem) sexuellem missbrauch und permanente körperverletzungen an Kindern gesprochen.

    eine narbe, die schnell einmal bei einer schulhofrauferei entstehen kann und nicht wieder verschwindet (ich kenne einige mit so einer narbe) ist auch eine "permanente körperverletzung".

  • Homer
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    Homer
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    • 2. März 2007 um 17:16
    • #520
    Zitat von mdk

    ich wollte damit nur sagen, dass nicht die eltern, sondern die jeweiligen aufsichtspersonen verantwortlich sind, und aufsichtsperson kann != elternteil sein.


    womit du auch vollkommen recht hast!
    ich wollte damit nur sagen, dass eben nicht immer die aufsichtsperson herhalten muss :winking_face:

    "ich bin so kluk. K-L-U-K"
    (Homer Jay Simpson)

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