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wohnbeihilfe

    • Frage
  • Homer
  • 10. September 2006 um 22:51
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • obsolet
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    • 10. Dezember 2009 um 10:47
    • #61

    Familienbeihilfe (also die 200 EUR) zählt definitiv NICHT zum Einkommen.

    Studienbeihilfe oder Alimente allerdings schon (hier wiederum nur die Beihilfe, nicht der Fahrkostenzuschuss von 10-15 EUR/Monat).
    Weiters musst du einen Kaszettel unterschreiben mit "hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich von meinen Eltern als Unterstützung pro Monat xyz EUR überwiesen bekomme". Kontoauszug brauchst du hier NICHT! (also kann mans so hin drehen dass man gemeinsam unter d. Grenze liegt :) ).

  • Tic
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    • 10. Dezember 2009 um 11:08
    • #62
    Zitat von obsolet

    Familienbeihilfe (also die 200 EUR) zählt definitiv NICHT zum Einkommen.

    Studienbeihilfe oder Alimente allerdings schon (hier wiederum nur die Beihilfe, nicht der Fahrkostenzuschuss von 10-15 EUR/Monat).
    Weiters musst du einen Kaszettel unterschreiben mit "hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich von meinen Eltern als Unterstützung pro Monat xyz EUR überwiesen bekomme". Kontoauszug brauchst du hier NICHT! (also kann mans so hin drehen dass man gemeinsam unter d. Grenze liegt :) ).

    Interessant, habe gerade mit einer recht freundlichen Dame telefoniert, die meinte, es zählt dazu... Auf meine Frage, da ja eigentlich bei der Förderung nach 1989 die Fam.Beihilfe nicht dazu zählt, meinte diese, ja trotzdem... weil ich ja das Geld von meinen Eltern bekomme und nicht vom Staat.

    Kenn mich jetzt nimma aus :P

    Bzw muss ich jetzt die €200 als Einkommen angeben? Bzw wird es dann mitberechnet?

  • wescht
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    236
    • 10. Dezember 2009 um 11:39
    • #63

    im Zweifelsfall lass die Fam-Beihilfe an deine Eltern auszahlen; dann lass sie dir von ihnen überweisen.
    Somit bekommst du das Geld von deinen Eltern. Sobalds am Konto ist, kann man ja nicht mehr sagen, was welches Geld ist...

  • Tic
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    13
    • 10. Dezember 2009 um 11:43
    • #64
    Zitat von wescht

    im Zweifelsfall lass die Fam-Beihilfe an deine Eltern auszahlen; dann lass sie dir von ihnen überweisen.
    Somit bekommst du das Geld von deinen Eltern. Sobalds am Konto ist, kann man ja nicht mehr sagen, was welches Geld ist...

    mir gehts eher darum, dass ich so wenig die möglich angeben will (natürlich im erlaubten) da meine freundin alleine schon über die mindestgrenze kommt. Somit wäre alles mehr nur eine Reduktion der Wohnbeihilfe.

    Und nur weil ich es "falsch" angebe, will ich nicht auf eine Beihilfe verzichten (Da ja eigentlich die Fam.Beihilfe nicht dazu zählt, zumindest habe ich es so verstanden) Dennoch sagte die Dame am Telefon ich brauche eine die Bestätigung der Fambehilfe (die meine Mutter bezieht) und muss es Angeben...
    Steht doch irgendwie im Widerspruch!?

  • obsolet
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    90
    • 10. Dezember 2009 um 16:12
    • #65

    Sorry aber die Auskunft der Dame ist somit Unsinn. Die Fam.beihilfe ist definitiv KEIN Einkommen, auch wenn sie von deinen Eltern an dich bezahlt wird. Nötigenfalls würde ich einfach sagen, lass sie an dich auszahlen und nicht an deine Eltern. Dann unterstützen dich deine Eltern halt (offiziell) gar nicht.

  • kira
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    88
    • 10. Dezember 2009 um 17:45
    • #66
    Zitat von Saruman

    Woher weisst du, dass deine Wohnung nach WWFSG 89 gefördert wurde? Ich hab keine Ahnung ob das bei mir der Fall ist...


    Vom Vermieter zu erfragen.

  • Saruman
    Punkte
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    Beiträge
    423
    • 10. Dezember 2009 um 19:52
    • #67
    Zitat von kira

    Vom Vermieter zu erfragen.

    Hahaha, danke! Jetzt hab ich 3 Jahre auf die Antwort gewartet, und endlich wurde meine Frage beantwortet! :devil:

  • mtintel
    Punkte
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    Beiträge
    2.654
    • 10. Dezember 2009 um 22:29
    • #68
    Zitat von Saruman

    Hahaha, danke! Jetzt hab ich 3 Jahre auf die Antwort gewartet, und endlich wurde meine Frage beantwortet! :devil:

    Siehst, aufs Forum ist verlass ;) Man weiß nie wann man ne Antwort bekommt und ob sie zu gebrauchen ist, aber man bekommt in der Regel irgendwann Mal eine :p

  • Roman
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    Beiträge
    8
    • 15. Dezember 2009 um 12:33
    • #69
    Zitat von obsolet

    Sorry aber die Auskunft der Dame ist somit Unsinn. Die Fam.beihilfe ist definitiv KEIN Einkommen, auch wenn sie von deinen Eltern an dich bezahlt wird. Nötigenfalls würde ich einfach sagen, lass sie an dich auszahlen und nicht an deine Eltern. Dann unterstützen dich deine Eltern halt (offiziell) gar nicht.

    Ich beziehe Wohnbeihilfe und bei mir zählt die Familienbeihilfe zum Einkommen, sonst hätte ich auch nicht das notwendige Mindesteinkommen. Der offizielle Bezieher der Familienbeihilfe ist mein Vater, jedoch wird sie direkt auf mein Konto überwiesen. Unterstützungen der Eltern zählen übrigens auch zum Einkommen. Diese Dinge sind wenn man nicht will natürlich nicht wirklich nachweisbar, man kann den Geldfluss aber nachweisen um das Mindesteinkommen zu erreichen....

    Wäre ich der offizielle Bezieher der Familienbeihilfe würde sie nicht zum Einkommen zählen, ich könnte sie aber offizielle nur selbst beziehen wenn mein Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen würde. In meinem Fall wird die Familienbeihilfe aber nur als weiter Unterstützung der Eltern gewertet und nicht als Familienbeihilfe, obwohl sie direkt vom Finanzamt auf mein Konto kommt. Ist ziemlch kompliziert das ganze.

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:19

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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