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polizei anzeigen

  • reddi
  • 18. Oktober 2006 um 19:21
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • reddi
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    111
    • 18. Oktober 2006 um 19:21
    • #1

    hallo, ich habe heute einen polizisten ohne freisprecheinrichtung autofahren gesehen. da ich ein derartiges verhalten absolut nicht einsehe (ICH muss mich daran halten), ziehe ich eine anzeige in erwägung. wie gehe ich hier vor?

  • mdk
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    • 18. Oktober 2006 um 19:30
    • #2

    anzeigen und dann für 2 jahre wegen widerstand gegen die staatsgewalt eingesperrt werden ;).

    ernsthaft: vergiß es. so eine anzeige geht NIE durch. wenn schon, spiele es über die medien.

  • reddi
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    • 18. Oktober 2006 um 19:36
    • #3
    Zitat von mdk

    anzeigen und dann für 2 jahre wegen widerstand gegen die staatsgewalt eingesperrt werden ;).

    ernsthaft: vergiß es. so eine anzeige geht NIE durch. wenn schon, spiele es über die medien.

    nö aufwand mag ich auf keinen fall haben, das tu ich mir wegen dem nicht an. mir ist auch bewusst, dass die anzeige mit hoher wahrscheinlichkeit nicht durchgehen würde, aber ... wie wäre der formele vorgang und welcher aufwand wäre das tatsächlich? wie würde ich einen zivilbürger anzeigen?

  • mdk
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    • 18. Oktober 2006 um 19:40
    • #4
    Zitat von reddi

    nö aufwand mag ich auf keinen fall haben, das tu ich mir wegen dem nicht an. mir ist auch bewusst, dass die anzeige mit hoher wahrscheinlichkeit nicht durchgehen würde, aber ... wie wäre der formele vorgang und welcher aufwand wäre das tatsächlich? wie würde ich einen zivilbürger anzeigen?

    zur polizei gehen und deine anzeige aufgeben. allerdings ist fahren ohne freisprecheinrichtung nur eine ordnungswidrigkeit, ich weiß nicht, ob da überhaupt anzeigen möglich sind.

  • reddi
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    • 18. Oktober 2006 um 19:42
    • #5
    Zitat von mdk

    zur polizei gehen und deine anzeige aufgeben. allerdings ist fahren ohne freisprecheinrichtung nur eine ordnungswidrigkeit, ich weiß nicht, ob da überhaupt anzeigen möglich sind.

    aja, also per telefon oder email geht nichts? schade, da bin ich wohl zu feige ;)

  • mdk
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    • 18. Oktober 2006 um 19:49
    • #6

    brief geht auch ;)
    anzeigen gegen polizisten ohne absender landen aber wahrscheinlich nach 2 sekunden im papierkorb (mit absender in 10 sek ;))

  • pchris
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    • 18. Oktober 2006 um 20:39
    • #7

    Also ich hab gehört, daß keine Anzeige möglich ist. Auch die Polizei kann dir nur Geld abknöpfen, wenn sie dich unmittelbar deswegen stoppen.

  • JohannesBuchner
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    • 18. Oktober 2006 um 22:09
    • #8
    Zitat

    hallo, ich habe heute einen polizisten ohne freisprecheinrichtung autofahren gesehen. da ich ein derartiges verhalten absolut nicht einsehe (ICH muss mich daran halten), ziehe ich eine anzeige in erwägung. wie gehe ich hier vor?

    Frag bei der Polizei ;)

  • Green Mamba
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    116
    • 19. Oktober 2006 um 00:02
    • #9

    ich wohn direkt neben der polizei. du wirst dich wundern, wennst mal vorbeischaust und die NICHT während der fahrt telefonieren siehst ;)

  • Ivy
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    • 19. Oktober 2006 um 07:27
    • #10

    anscheinend dürfen aber einsatzfahrzeug-fahrer im auto telefonieren! also auch die rettung und die feuerwehr!

  • Wolfibolfi
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    • 19. Oktober 2006 um 08:46
    • #11

    Rettungsfahrer dürfen afaik funken, wobei das bei uns der Beifahrer (meist Zivi) gemacht hat, wenn er vorn gesessen ist.

  • Plantschkuh!
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    • 19. Oktober 2006 um 09:08
    • #12
    Zitat von Ivy

    anscheinend dürfen aber einsatzfahrzeug-fahrer im auto telefonieren! also auch die rettung und die feuerwehr!


    Ein Einsatzfahrzeug ist es aber erst mit Blaulicht oder Sirene, äh, Folgetonhorn. Weiß nicht, wie es in reddis konkretem Fall war, aber ich seh fast nie Polizeiautos mit Blaulicht, also würde ich tippen, daß es bei ihm auch ohne unterwegs war (insbesondere, weil er das nicht dazugesagt hat).

  • blackie
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    • 19. Oktober 2006 um 09:20
    • #13

    bist du dir da sicher das ein Polizeifahrzug erst ein Einsatzfahrzeug ist wenn es Blaulicht oder Sirene benuzt?

  • Superwinki
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    • 19. Oktober 2006 um 09:59
    • #14

    Ich würd hier den Weg über die Dienstaufsicht gehen - wenn du dich über eine Amtsperson beschweren möchtest kann man dir vermutlich direkt beim Magistrat Auskunft geben. Auf diese Art ersparst du dir auch den Weg zur Polizei...

  • Green Mamba
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    • 19. Oktober 2006 um 10:45
    • #15
    Zitat von blackie

    bist du dir da sicher das ein Polizeifahrzug erst ein Einsatzfahrzeug ist wenn es Blaulicht oder Sirene benuzt?

    ja, das lernt man in der grundausbildung für zivis :)
    ist genauso wie mit dem zu schnell fahren. das dürfen auch nur einsatzfahrzeuge - also wenns BERECHTIGT "blau" fahren.

  • W.E.
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    • 19. Oktober 2006 um 10:49
    • #16
    Zitat von pchris

    Also ich hab gehört, daß keine Anzeige möglich ist. Auch die Polizei kann dir nur Geld abknöpfen, wenn sie dich unmittelbar deswegen stoppen.

    Das ist richtig. Hab ich gestern zufällig im Fernsehen gehört. :thumb:

  • blackie
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    • 19. Oktober 2006 um 11:06
    • #17
    Zitat von Green Mamba

    ja, das lernt man in der grundausbildung für zivis :)
    ist genauso wie mit dem zu schnell fahren. das dürfen auch nur einsatzfahrzeuge - also wenns BERECHTIGT "blau" fahren.



    ah danke war nur neugierig obs wirklich so ist
    ich würd aber trotzdem sagen so eine Beschwerde is eher ein Fall fürs Salzamt

  • Baby
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    • 19. Oktober 2006 um 11:08
    • #18

    auch _wenn_ eine anzeige möglich wäre, die beweispflicht liegt bei dir. der polizist kann sagen, du hast dir das nur ausgesponnen und wennst ihn nicht fotografiert hast oder sonst was, hast wohl wenig chancen.

    und wie die anderen schon gemeint haben, ich glaub auch nicht, dass da eine anzeige möglich ist. wenns dich gleich erwischen, zahlst wohl (ka ahnung, 30 euro? mehr weniger). eben weils dich gleich sehen, und wenns dich ohne foto anzeigen wäre die beweispflicht bei denen und das ginge nie durch.

  • Green Mamba
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    • 19. Oktober 2006 um 11:36
    • #19
    Zitat von blackie

    ah danke war nur neugierig obs wirklich so ist
    ich würd aber trotzdem sagen so eine Beschwerde is eher ein Fall fürs Salzamt

    da kann ich nur beipflichten!
    ist vermutlich auch noch nie geschehen, dass ein kiwara fürs falschparken oder schnellfahren was zahlt hätt ;) warum dann für sowas ;)

  • mnemetz
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    • 19. Oktober 2006 um 11:39
    • #20
    Zitat von Green Mamba

    da kann ich nur beipflichten!
    ist vermutlich auch noch nie geschehen, dass ein kiwara fürs falschparken oder schnellfahren was zahlt hätt ;) warum dann für sowas ;)

    weil manche eben gleicher sind ;)

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