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"Sie haben das Recht zu schweigen" - Interessanter Vortrag zu Hausdurchsuchungen

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  • AntiBit
  • 8. Januar 2007 um 09:24
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  • AntiBit
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    AntiBit
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    • 8. Januar 2007 um 09:24
    • #1

    Hoi!

    Wen's interessiert, ein wie ich finde spannender und informativer Vortrag bei einem CCC-Treffen von einem Juristen (Udo Vetter) zum Thema Hausdurchsuchungen und wie verhalte ich mich dabei.

    Sollte man mal gesehen haben :)
    http://blog.mellenthin.de/archives/2006/…t-zu-schweigen/

    mfg
    AntiBit

    Hätten uns Spiele wie Pac-Man in unserer Jugend beeinflusst, würden wir heute durch dunkle Räume irren, elektronische Musik hören und Pillen fressen.

  • Ivy
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    Ivy
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    • 8. Januar 2007 um 09:57
    • #2

    super vortrag. bin eh noch immer am schauen. super vortrag zum kaffee trinken! gg

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • obsolet
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    obsolet
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    • 8. Januar 2007 um 11:00
    • #3

    sehr interessanter Vortrag.

    Der Typ der zwischenzeitlich eine Frage gestellt hat, hat gesagt, sie hätten seine HD mitgenommen weil er die Tauschbörse laufen hatte über Nacht.

    Ist das in Ö auch verboten???? Ich dachte, herunterladen ist noch erlaubt, aber Anbieten nicht?

    Aus Blut und Schutt und nach jedem Krieg
    Die Wirtschaft wie Phönix aus der Asche stieg.
    Humanismus und menschliche Ethik
    bringen keine Kohle, darum hammas auch nicht nötig.
    Sokrates, Plato, Hegel und Kant
    waren an der Börse nie genannt.
    (EAV - Neandertal, 1991)

  • Ivy
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    • 8. Januar 2007 um 11:09
    • #4

    ich finds geil, wie er erzählt hat, dass man passwörter nicht verraten muss. und dass er mal einen fall hatte, wo die anschuldigungen fallen gelassen worden sind, weil sie das passwort net geknackt haben bei seinem pc und deshalb net gwusst ham was drauf is. hrhrhr

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Venefica
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    Venefica
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    • 8. Januar 2007 um 11:20
    • #5
    Zitat von obsolet

    sehr interessanter Vortrag.

    Der Typ der zwischenzeitlich eine Frage gestellt hat, hat gesagt, sie hätten seine HD mitgenommen weil er die Tauschbörse laufen hatte über Nacht.

    Ist das in Ö auch verboten???? Ich dachte, herunterladen ist noch erlaubt, aber Anbieten nicht?

    Richtig, herunterladen ist nicht verboten, aber meist geht der download ohne upload nicht (zumindest bei torrent, mule, donkey..)

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

  • hal
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    hal
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    • 8. Januar 2007 um 11:41
    • #6

    Sehr guter Vortrag, nur leider ist der für Österreicher nicht relevant...

    [font=verdana,sans-serif]"An über-programmer is likely to be someone who stares quietly into space and then says 'Hmm. I think I've seen something like this before.'" -- John D. Cock[/font]

    opentu.net - freier, unzensierter Informationsaustausch via IRC-Channel!
    Hilfe und Support in Studienangelegenheiten, gemütliches Beisammensein, von und mit Leuten aus dem Informatik-Forum!

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    • 8. Januar 2007 um 11:42
    • #7

    Stimmt, aber ist mein Provider, also Chello, gezwungen denen zu sagen ob ich uploade? Wohl kaum

    Oder bei Gefahr im Verzug.... ? Diese Gefahr möcht ich mal sehen.

    Aus Blut und Schutt und nach jedem Krieg
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  • rul0r
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    rul0r
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    • 8. Januar 2007 um 11:53
    • #8

    nur mit richterlichem beschluss.
    bzw müssen sie dich selbst anzeigen wenn sie tatsächlich kenntnis davon haben (wir erinnern uns an den D&IR test? *g*)

    {WcM} http://www.wcm-clan.com
    ClanManagerPro CMPro http://www.cmpro.org

    Der genetische Code des Menschen und der des Schimpansen unterscheiden sich zu 1,6%.
    Bei machen Menschen merkt man das mehr, bei anderen weniger *g*

  • obsolet
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    • 8. Januar 2007 um 11:59
    • #9

    das kam wirklich beim Proksch vor? Meine Herren, ich hab echt kein Gedächtnis. Werd halt auch schon alt :winking_face:

    Na bestens, dann mal weiter eMule saugen lassen (natürlich nur Filme und Musik die ich schon auf DVD/CD habe!!!)

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  • Venefica
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    • 8. Januar 2007 um 16:03
    • #10

    das haben wir sogar heute nochmal durchgemacht :)

    wenn der provider draufkommt, dass du illegale sachen herumliegen hast und / oder verschickst, löscht hoffentlich die mails oder sperrt deinen webspace und meldet es den behörden. er muss zwar nicht aktiv suchen, wenn er aber (durch Zufall) mitkriegt, dass da was rennt und er sagt nix, ist er auch haftbar.

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

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    • 8. Januar 2007 um 17:47
    • #11
    Zitat von hal

    Sehr guter Vortrag, nur leider ist der für Österreicher nicht relevant...


    Komplett irrelevant ist er aber auch nicht, ich denke da gibts nur wenige Unterschiede zum österreichischen Recht.
    Solche Vorträge hätte ich mir auch in Daten- und Informatikrecht gewünscht! (was nicht heißen soll, dass die Vorträge vom Proksch unbedingt schlecht waren)

  • Jensi
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    • 8. Januar 2007 um 22:16
    • #12

    Wäre interessant, inwieweit sich das mit österreichischen Recht deckt (z. B. vor allem Rechte der Polizei in Theorie und Praxis...). Eigentlich sollte man ja mal die STPO durchlesen, damit man bissl mehr über seine Rechte weiß... leider ist das so ein langweiliger Riesenschinken.

  • Ivy
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    • 8. Januar 2007 um 22:45
    • #13

    also ich kann mir vorstellen das folgende dinge auch auf österreich zutreffen:

    1. die tatsache, dass man nicht mitwirken muss, wenn ein durchsuchungsbefehl exekutiert wird
    2. dass man das recht auf eine kopie des beschlusses hat
    3. dass man das recht zu schweigen hat und nicht mal passwörter preisgeben muss
    4. dass man sich nicht seiner freiheit berauben lassen soll/darf/muss, sprich: man muss nicht sitzenbleiben, darf weggehen, telefonieren, rauchen, saufen, was auch immer
    5. dass man bei einer vorladung zu einem verhör nicht erscheinen muss (das ist wirklich so, das hab ich schon mal gehört)
    und ich glaube auch, dass man
    6. zeugen haben kann/darf/soll

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Jensi
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    • 8. Januar 2007 um 23:48
    • #14
    Zitat von § 150 STPO

    In der Regel ist jeder, der als Zeuge vorgeladen wird, verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten und über das, was ihm vom Gegenstande der Untersuchung bekannt ist, vor Gericht Zeugnis abzulegen.

    Zitat von § 159 STPO

    Wenn ein Zeuge der ihm zugestellten Vorladung nicht Folge leistet, so ist er neuerlich unter Androhung einer Geldstrafe bis zu 1 000 Euro für den Fall des Nichterscheinens und unter der weiteren Drohung vorzuladen, daß ein Vorführungsbefehl gegen ihn werde erlassen werden. Bleibt der Zeuge ohne gültige Entschuldigungsgründe dennoch aus, so hat der Untersuchungsrichter die Geldstrafe wider ihn zu verhängen und den Vorführungsbefehl auszufertigen. In dringenden Fällen kann der Untersuchungsrichter schon nach dem ersten nicht gerechtfertigten Ausbleiben gegen ihn einen Vorführungsbefehl erlassen. Die Kosten der Vorführung hat der Zeuge zu vergüten.


    Was das in der Praxis genau bedeutet (Vorladung wohin genau? Zu einem Prozeß? Zur Polizei?), keine Ahnung...

  • Lynx
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    Lynx
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    • 9. Januar 2007 um 02:07
    • #15

    (TINLA)

    Das ist in Österreich genauso wie in Deutschland: bei einer Vorladung zur Polizei musst du nicht hingehen, zum Gericht schon.

    Allgemein lässt sich praktisch alles Gesagte auch auf Österreich anwenden.
    Zwei kleine Anmerkungen:
    Ad Kopie des Beschlusses: normalerweise bekommst du einfach das Original. Der Beschluss wird dir sozusagen vor Ort zugestellt. Kopie haben sie selber eh noch zumindest eine im Amt.
    Ad Freiheitsberaubung: Da hab ichs schon erlebt, dass man mit einer Strafanzeige wegen Nötigung drohen musste, damit man sich entfernen konnte. Sprich: du hast zwar das Recht, zu gehen, aber man muss manchmal schon insistieren, damit sie einen auch wirklich gehen lassen. Und wenn du nicht selber weißt, dass du das darfst, bist du der Dumme.

    Man kann sich das auch einfach als 11-dimensionale Zigarre vorstellen.

  • michi204
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    • 9. Januar 2007 um 10:33
    • #16
    Zitat von Ivy

    also ich kann mir vorstellen das folgende dinge auch auf österreich zutreffen:
    [...]
    6. zeugen haben kann/darf/soll

    bei uns kannst du deine zeugen idR selbst wählen, wenn ich mich richtig erinnere.

    lg,
    michi

  • boni
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    boni
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    • 10. Januar 2007 um 12:19
    • #17
    Zitat von Ivy

    also ich kann mir vorstellen das folgende dinge auch auf österreich zutreffen:

    "Ich kann mir vorstellen" hat mit Recht mal grundsaetzlich nix zu tun :winking_face: Fuer letzteres gibts Gesetze

  • Ivy
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    Ivy
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    • 10. Januar 2007 um 12:24
    • #18

    ich hab ja auch nicht geschrieben, dass es recht in österreich ist, sondern eben, dass ich es mir vorstellen könnte.

    Wer FU sagt, muss auch T sagen

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:21

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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