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Auslaenderbeschaeftigungsgesetz

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  • styts
  • 15. Januar 2007 um 19:00
  • Unerledigt
  • styts
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    styts
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    • 15. Januar 2007 um 19:00
    • #1

    Hallo,
    Ich suche ein Paar Tips zur folgender Sachverhalt.
    Mein Vater arbeitet beim OSCE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa). So wie ich verstehe, bin ich damit von der Wirkung der AuslBG befreit. Stimmt das?

    Zitat von AuslBG §1 (1)


    Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind nicht anzuwenden auf:
    ...
    c) Ausländer hinsichtlich ihrer Tätigkeiten in diplomatischen oder
    berufskonsularischen Vertretungen oder in mit diplomatischen Vorrechten
    ausgestatteten zwischenstaatlichen Organisationen oder in ständigen
    Vertretungen bei solchen Organisationen oder hinsichtlich ihrer Tätigkeiten als
    Bedienstete solcher Ausländer;

    Alles anzeigen

    Wie kann ich jetzt anfangen legal zu arbeiten? Muss ich bevor ich mich bewerbe, irgend-eine Bewilligung bekommen? Oder macht das die Firma fuer mich?

    Bin dankbar fuer eure Tipps!

  • Zentor
    16
    Zentor
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    • 15. Januar 2007 um 22:10
    • #2

    Nur weil dein Vater ein Diplomat ist, macht das dich nicht auch automatisch zu einem Diplomaten. Ich nehme mal nicht an, dass du aus einem Schengen - EU Land kommst, ansonsten wäre das nähmlich kein Problem.
    mfg Oliver

  • styts
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    styts
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    19
    • 16. Januar 2007 um 13:36
    • #3

    Ok, ich hab jatzt eine Antwort vom AMS bekommen. Und die meinen das ich nichts zusaetsliches brauche.

    Also das Quote "...oder hinsichtlich ihrer Tätigkeiten als
    Bedienstete solcher Ausländer" bezieht sich auch auf Familienmitglieder.

    Ich bin aus Russland. Aber hiermit geniesse ich gleiche Rechte wie ein EU Buerger.

    Nun schau ma mal ob ich einen Job finde %)
    (mit so viel Deutschfehler wohl nie)

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