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Rechtliches: Kann man Gedicht von Verstorbenen in einem Film teilweiße aufführen?

  • mtintel
  • 1. März 2007 um 13:42
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    • 1. März 2007 um 13:42
    • #1

    Wir wollen in einem Video eine ganz kurze Stelle aus einem Gedicht haben (also das einige Schauspieler daraus vortragen)

    Da wir großen Wert auf Urheberrecht und anderes Wert legen, wollen wir uns "absichern" und alles ganz brav machen.

    Habe deswegen dann im Internet gelesen, aber steht meistens dort das man nach 70 Jahren (nach Tod oder nach Schreiben des Werkes?) es ohne Probleme verwenden kann.

    Die Frage ist, ob eben 70 Jahre nach schreiben oder Tod gilt, dann ob es Probleme mit Nachfahren geben könnte, sprich ob die noch Rechte haben könnten sodass es zu Problemen kommt, und vor allem aus welchem Land das Recht gilt (vom Urheber, oder wo man selbst ist,...)

    Also sollte das Problemlos gehen wenn man in einem Film auszugsweise ein knapp mehr als 70 Jahre altes Gedicht vorträgt, oder nicht?

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  • Wings-of-Glory
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    • 1. März 2007 um 13:57
    • #2

    warum fragst du nicht http://www.internet4jurists.at/

    Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
    Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
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    Das neue MTB-Projekt (PO, Wiki, Mitschriften, Ausarbeitungen, Folien, ...) ist online
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    • 1. März 2007 um 14:04
    • #3

    http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg2a.htm -> §60f

    Bin zwar kein Jurist, aber da steht ziemlich klar dass das Urheberrecht nach 70 Jahren nachdem der letzte Miturheber des Werkes gestorben ist erlischt.

    Falls es wirklich so wichtig für dich ist dazu eine kompetente Antwort zu bekommen, wird dir sicher Prof. Haslinger unverbindlich weiterhelfen.

  • mtintel
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    • 1. März 2007 um 14:14
    • #4
    Zitat von Wings-of-Glory

    warum fragst du nicht http://www.internet4jurists.at/


    Ok vielen Dank, kannte die Seite nicht und habe meine Frage dort auch mal gepostet!

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  • mtintel
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    • 1. März 2007 um 14:16
    • #5
    Zitat von max_rayman

    Bin zwar kein Jurist, aber da steht ziemlich klar dass das Urheberrecht nach 70 Jahren nachdem der letzte Miturheber des Werkes gestorben ist erlischt.

    Ok also muss man nicht nur den "Schaffer" des Werkes beachten, sondern auch andere Leute die eventuell Miturheber sind. Wie kann man raus bekommen wer da noch Miturheber ist? Wissen nur wer das Gedich geschrieben hat, das er knapp mehr als 70 Jahre tot ist, aber mehr nicht :frowning_face:

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    • 2. März 2007 um 19:05
    • #6

    Offtopic und nicht besonders konstruktiv, ich gebs zu, aber bitte mtintel: Ich weiß dass ich nichts weiß, schwarz/weiß ABER teilweise, versuchsweise und auch "ein weiser, alter Mann" ... :)

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    • 3. März 2007 um 18:35
    • #7

    wie heißt das gedicht und von wem ist es?

    :cheer: manamana :dance: düdüdüdüdü :trampolin: :cheer:

  • Jensi
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    • 3. März 2007 um 23:09
    • #8
    Zitat von beefy

    Offtopic und nicht besonders konstruktiv, ich gebs zu, aber bitte mtintel: Ich weiß dass ich nichts weiß, schwarz/weiß ABER teilweise, versuchsweise und auch "ein weiser, alter Mann" ... :)


    Ich weiß - Du schwarz

  • mtintel
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    • 4. März 2007 um 13:54
    • #9
    Zitat von Venefica

    wie heißt das gedicht und von wem ist es?


    Es heißt "Pierrot lunaire" (Erwartung) und ist von Albert Giraud. Da wir aber die deutsche Übersetzung verwenden (unter http://www.schoenberg.at/6_archiv/music…_op21_texts.htm gibt es sie z.b. zum nachlesen) wollen, ist wiederum dann die Frage, wer eigentlich Rechteinhaber ist, sprich ob Albert Giraud, oder dort wo er seine Werke raus brachte, oder der deutsche Übersetzer, oder der Verlag wo das raus kam, oder ganz wer anderer, sprich an wem man sich wenden müsste, fragen könnte ob man es verwenden darf,....

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  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:12

    Hat das Thema aus dem Forum Grafik/Video nach Web-/Grafikdesign verschoben.

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