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wiederholtes Anmelden via Proxy

  • Michaela H.
  • 15. März 2007 um 22:19
  • Geschlossen
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • Michaela H.
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    • 15. März 2007 um 22:19
    • #1

    Hallo ihr Computerfreaks!
    Ich weiss nicht ob ich richtig bin aber ich hab da mal eine Frage.
    Ich bin schon 2 mal aus einem Forum rausgeflogen und meine IP wurde gesperrt, eigentlich nur weil ich anderer Meinung war als der Inhaber des Forums.
    Ich habe mich dann via Webproxy einfach wieder angemeldet.
    Nun meine Frage: Kann ich mich dadurch strafbar machen, wenn ich mich in einem öffentlichen Forum, indem ich schon rausgeflogen bin wieder anmelde?
    Bitte um Hilfe
    Michaela

  • mdk
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    • 15. März 2007 um 22:35
    • #2
    Zitat von Michaela H.


    Nun meine Frage: Kann ich mich dadurch strafbar machen, wenn ich mich in einem öffentlichen Forum, indem ich schon rausgeflogen bin wieder anmelde?

    nein. welcher der tatbestände des StGB oder strafbestimmungen anderer gesetze sollten da greifen?

    das einzige, was zutreffen kann, ist, dass du die AGB des forenbetreibers verletzt.

  • Trux
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    • 15. März 2007 um 22:47
    • #3
    Zitat von mdk

    welcher der tatbestände des StGB oder strafbestimmungen anderer gesetze sollten da greifen?


    natürlich der gute alte virtuelle hausfriedensbruch! :tongue1:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163

    (mir is natürlich klar, dass das nicht in österreich war)

  • mdk
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    • 15. März 2007 um 22:57
    • #4
    Zitat von Trux

    natürlich der gute alte virtuelle hausfriedensbruch! :tongue1:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163

    (mir is natürlich klar, dass das nicht in österreich war)

    selbst wenn, das ist immer noch zivilrecht und nicht strafrecht.

  • Rageboom
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    • 15. März 2007 um 22:58
    • #5

    ganz schön stur die kleine :)

  • Trux
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    • 16. März 2007 um 02:22
    • #6
    Zitat von mdk

    selbst wenn, das ist immer noch zivilrecht und nicht strafrecht.


    und selbst wenn, war mein post nicht wirklich ernstgemeint. nur weil es ein hausrecht bei foren gibt, ist das vergehen nicht hausfriedensbruch ;)

  • Michaela H.
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    • 16. März 2007 um 08:17
    • #7

    Ausserdem kann über Proxy ja nicht bewiesen werden, dass ich es war oder?
    Ich wollte denen nur zeigen, dass auch andere Meinungen gelten, aber damit war ich wohl nicht erfolgreich. :wein:

    In den ABG steht nichts davon dass man sich nach einem Rausschmiss nicht wieder anmelden darf. :ausheck:

  • Trux
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    • 16. März 2007 um 08:49
    • #8
    Zitat von Michaela H.

    Ausserdem kann über Proxy ja nicht bewiesen werden, dass ich es war oder?


    doch bei manchen schon. aber das steht bei den meisten proxylisten eh dabei, welche transparent und welche anonym sind.
    außerdem unabhängig vom technischen, werden die forenbetreiber wohl schnell merken was los ist, wenn ein neuer benutzer die exakt gleiche meinung hat, wie ein vor kurzem gebannter.

  • Michaela H.
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    • 16. März 2007 um 09:04
    • #9

    ja das ist klar. sie haben mich ja wiedererkannt.

    aber meine frage ist, ob es strafbar ist, wenn man sich wieder anmeldet?

    in den AGBs dieses Forums steht nix davon, aber wie is das allgemein? Weiss das jemand von Euch?

  • mdk
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    • 16. März 2007 um 09:07
    • #10
    Zitat von Michaela H.


    aber meine frage ist, ob es strafbar ist, wenn man sich wieder anmeldet?

    in den AGBs dieses Forums steht nix davon, aber wie is das allgemein? Weiss das jemand von Euch?

    wie oben gesagt: nicht strafbar.

  • Michaela H.
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    • 16. März 2007 um 09:11
    • #11

    mdk:

    Bist du dir da 100% sicher ??? ;)

  • mdk
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    • 16. März 2007 um 09:16
    • #12
    Zitat von Michaela H.


    Bist du dir da 100% sicher ??? ;)

    findest du einen § im StGB oder in einer strafbestimmung eines anderen gesetzes, der dem widerspricht?

  • Michaela H.
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    • 16. März 2007 um 09:20
    • #13

    keine ahnung, ich bin kein jurist und kennen die paragraphen nicht. :distur:

  • stonemaster
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    • 16. März 2007 um 09:31
    • #14

    wennst dich schon deshalb so anschei...., dann lass es bleiben. wennst keine angst hast versuchs. juristisch definitiv und immer gültige rechtsauskünfte wirst hier nicht bekommen können.

  • Michaela H.
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    • 16. März 2007 um 09:33
    • #15
    Zitat von stonemaster

    wennst dich schon deshalb so anschei...., dann lass es bleiben. wennst keine angst hast versuchs. juristisch definitiv und immer gültige rechtsauskünfte wirst hier nicht bekommen können.



    Du bist aber nett.

  • stonemaster
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    • 16. März 2007 um 09:36
    • #16

    das hat nichts mit nett oder nicht zu tun. du willst eine definitive und rechtsgültige auskunft, die dir aber nicht mal ein jurist mit 100%iger sicherheit geben kann. wieso sollten es dann informatiker können?

  • Michaela H.
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    • 16. März 2007 um 09:36
    • #17

    Vielleicht lernt ihr sowas ja im STudium.

  • stonemaster
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    • 16. März 2007 um 09:40
    • #18

    was du brauchst wär eher ein jus-student :)

  • Michaela H.
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    • 16. März 2007 um 09:43
    • #19

    stimmt, muss mich mal auf die suchen machen. :D

  • Rageboom
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    • 16. März 2007 um 09:45
    • #20

    welches forum was das?

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