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Rechtsfrage: ADSL Anschluss "weiterverkaufen"

  • Fugo
  • 4. April 2007 um 09:31
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    Fugo
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    • 4. April 2007 um 09:31
    • #1

    Servus!

    Eine Frage: Wir haben bei uns zu Hause - ausgehend von unserer Telekom Flat - ein kleines Richtfunk Netzwerk mit ein paar Freunden aufgebaut, die jetzt unseren Anschluss mitnützen können.

    1.) Wie legal ist das ganze allgemein. Ich hab bisher gehört, dass es kein Problem ist, seinen Internetanschluss per WLAN, etc. auch Freunden/Bekannten zur Verfügung zu stellen.

    2.) Wie legal wäre es, dafür Geld zu verlangen? Evtl. auch als Firma...

    thx4hints
    Fugo



  • max_rayman
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    max_rayman
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    • 4. April 2007 um 10:05
    • #2

    Am besten du liest dir die AGBs durch. Wenn da nichts drinnensteht ists an und fürsich kein Problem. z.B.: Manchmal werden Einzelplatz Anschlüsse verkauft oder bei Mehrplatzanschlüssen können diese nur auf einen Haushalt begrenzt sein.

    Das Problem dass du auch noch hast ist dass du für die übertragenen Daten haftest. z.B.: Falls wer mp3s uploadet und den erwischens haftest du dafür sofern du nicht beweisen kannst dass es ein Teilnehmer war den du routest.
    d.h. am besten machst du mit deinen Teilnehmern aus dass du die Verbindungen mitloggst und tust dass dann auch.

  • Wolfibolfi
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    • 4. April 2007 um 11:00
    • #3

    Also wenn ich mich an Daten und Info-Recht erinner, haften nur Content-Provider, da sie eine Auswahl treffen, was erlaubt ist, und was nicht. Wenn ich also in einem Forum Beiträge prüfe, bevor sie veröffentlicht werden (macht eh keiner), bin ich für die veröffentlichten Beiträge mitverantwortlich.

    Host Provider müssen, wenn ihnen illegaler Krempel bekannt wird, diesen unverzüglich löschen/sperren, Service Provider können da eh wenig tun.

    Dein ISP haftet ja auch nicht dafür, wenn du selbst was urheberrechtsverletzendes mit deinem Anschluss machst.

    In einen FBO rendern ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie, was man kriegt.

  • Fugo
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    • 4. April 2007 um 11:59
    • #4

    Hui... werd mich jetzt mal durch die AGBs durchwühlen....

    Andre Frage, die zwar bisschen OT ist aber ich denk, ich könntet das wissen:

    Was brauch ich für ne Hardware, um die Bandbreite von zwei ADSL Anschlüssen bündeln zu können?



  • Shine
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    • 4. April 2007 um 12:03
    • #5

    btw, ist es nach österreichischem recht sowieso fraglich, ob der DOWNLOAD von Dateien wirklich strafbar ist, ich glaube fast, da scheiden sich die Geister. Hingegen darf man Daten aber nicht zur Verfügung stellen.
    Ich glaube, das kann nämlich im Sinne der freien Werksnutzung vertreten werden, dass Kopien zum privaten Gebrauch verwendet werden.
    Gilt aber übrigens nicht für Software.

    On-topic: AGB lesen, ist sicher eine gute Idee. Wusst gar nicht, dass es von der Telekom eine "real"-Flatrate gibt. Vielleicht könntest du damit ins Gewerbe fallen, sodass du eigentlich einen Gewerbeschein bräuchtest und, wenn du mehr verlangst als es dich kostet, musst vielleicht auch noch Steuern abführen.

    mfg
    shine

  • mdk
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    • 4. April 2007 um 12:08
    • #6
    Zitat von Shine

    btw, ist es nach österreichischem recht sowieso fraglich, ob der DOWNLOAD von Dateien wirklich strafbar ist, ich glaube fast, da scheiden sich die Geister. Hingegen darf man Daten aber nicht zur Verfügung stellen.

    bei kinderpornographie zB ist schon der wissentliche besitz, also der download strafbar.

  • Fugo
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    • 4. April 2007 um 12:58
    • #7
    Zitat

    On-topic: AGB lesen, ist sicher eine gute Idee. Wusst gar nicht, dass es von der Telekom eine "real"-Flatrate gibt. Vielleicht könntest du damit ins Gewerbe fallen, sodass du eigentlich einen Gewerbeschein bräuchtest und, wenn du mehr verlangst als es dich kostet, musst vielleicht auch noch Steuern abführen.

    Gewerbe vorhanden :winking_face: .... würde natürlich alles korrekt über die Firma abgerechnet werden.

    Nochmal zur anderen Frage:

    Welche Hardware brauche ich, um zwei ADSL Anschlüsse bündeln zu können, um eine höhere Bandbreite zu erzielen?



  • mnemetz
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    • 4. April 2007 um 13:11
    • #8
    Zitat von Fugo

    Welche Hardware brauche ich, um zwei ADSL Anschlüsse bündeln zu können, um eine höhere Bandbreite zu erzielen?



    Rein interessehalber hab ich unter http://www.google.at/search?hl=de&q…ogle-Suche&meta= geschaut - da sollte sicher was für Dich dabeisein.

    http://www.wikiserver.at
    http://www.1000schoen.at/mnemetz/wiki/Hauptseite
    http://www.informatik-forum.at/showpost.php?p=503070&postcount=55

  • max_rayman
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    • 4. April 2007 um 14:57
    • #9
    Zitat von Wolfibolfi

    Also wenn ich mich an Daten und Info-Recht erinner, haften nur Content-Provider, da sie eine Auswahl treffen, was erlaubt ist, und was nicht. Wenn ich also in einem Forum Beiträge prüfe, bevor sie veröffentlicht werden (macht eh keiner), bin ich für die veröffentlichten Beiträge mitverantwortlich.

    Host Provider müssen, wenn ihnen illegaler Krempel bekannt wird, diesen unverzüglich löschen/sperren, Service Provider können da eh wenig tun.

    Dein ISP haftet ja auch nicht dafür, wenn du selbst was urheberrechtsverletzendes mit deinem Anschluss machst.

    Das Problem ist halt nur dass wenn etwas nicht in Ordnung ist warum auch immer und du der "Inhaber" der Hostadresse oder des Netzes bist, stehens bei dir auf der Matte und dann musst halt mal beweisen dass das nicht du warst der das gemacht hat.
    Es ist bei einem großen ISP wie z.B.: UPC auch so dass sie per Richterliche Verfügung den Anschlussinhaber ausfindig machen und die diese Auskunft auch geben müssen, was sie auch tun.
    Jetzt ists natürlich fraglich was passiert wenn du hier dein eigenes Netz aufziehst und dann keine Auskunft über die Verbindungsdaten geben kannst weil von aussen terminiert natürlich alles bei dir wenn du NAT verwendest. Was sicher passiert ist dann dass sie deine ganze Hardware zusammenpacken und selber mal schaun ob dus wirklich nicht warst, was nicht gerade angenehm ist.
    Besser wärs dann du beantragst einen öffentl. IP Block bei deinem Provider und routest einfach öffentliche IPs zu den Teilnehmern, weil dann terminiert die Verbindung auch beim Teilnehmer und nicht bei dir. Wenn dann was ist und du vergibst die IPs statisch kannst auch sagen, schauts zu dem das ist seine IP wies auch die anderen größeren Provider machen.


    Es ist natürlch fraglich ob du so ein Setup mit deinem Produkt dass du von der TA hast überhaupt machen kannst.

    Ich hab selber mal so etwas (mit Richtfunkstrecken usw.) aufgezogen mit ein paar Freunden und hab es halt auf Vertrauensbasis betrieben und es ist 3 Jahre ohne Probleme gelaufen. Anschlusskosten wurden einfach geteilt und Hardware hat jeder selbst bezahlt.

    Wenn du die anderen Teilnehmer jedoch nicht so gut kennst würd ich mich nicht darauf verlassen das nichts passiert und entweder die IP Variante oder die Verbindungsprotokollierungs Variante ins Auge fassen.

  • gelbasack
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    • 4. April 2007 um 15:42
    • #10

    Einige Anbieter (zB Tele2, hostprofis.at) haben Pakete, die man weiterverkaufen darf. Ansonsten steht es zu 99% in AGBs, dass du's nicht darfst.
    2 Leitungen zusammenschalten für höhere Bandbreite funktioniert nicht so einfach. Du könntest zwar dynamisch rausrouten (Hardware wäre dann irgendein alter Computer oder so), aber nicht wirklich die Bandbreite verdoppeln.

  • Maximilian Rupp 29. Dezember 2024 um 15:57

    Hat das Thema aus dem Forum Sonstiges (Archiv) nach Off-Topic verschoben.

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