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MwSt abschreiben als Firma

    • Frage
  • ghagleit
  • 26. April 2007 um 08:48
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • ghagleit
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    69
    • 26. April 2007 um 08:48
    • #1

    Tach,

    Ich hätte eine Frage wie das genau funktioniert wenn man zb. die MwSt. von einem x beliebigen Gerät abschreiben will. 83 € wäre der abzuschreibende Betrag.
    Wie viel erspart man sich jetzt?
    Die 83€ MwSt. + 83€ weniger Umsatzsteuer ?
    Nur 83€ Umsatzsteuer?

    mfg

  • Lord Binary
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    • 26. April 2007 um 10:21
    • #2

    Hääääh ?
    Wo genau ist denn der Unterschied zwischen UST und Mwst ?
    Genau, es gibt keinen, außer der Bezeichnung.
    Ansonsten ist die Fragenformulierung wirr.

    Generell gilt: Für Unternehmer mit Jahresumsatz < 22k€
    -> nicht UST-pflichtig, nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
    (Kleinunternehmerregelung)
    Ansonsten: UST-pflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt.
    (dh man kann i.d.r die UST von Anschaffungen vom Finanzamt zurückbekommen, muß aber jeeeedes Monat die sch...öne UST brennen)

    mfg, lb

  • ghagleit
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    • 26. April 2007 um 12:46
    • #3
    Zitat von Lord Binary

    Hääääh ?

    Ansonsten: UST-pflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt.
    (dh man kann i.d.r die UST von Anschaffungen vom Finanzamt zurückbekommen, muß aber jeeeedes Monat die sch...öne UST brennen)

    mfg, lb

    Dank dir , hat meine Frage geklärt :)

  • MarvinTheRobot
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    • 26. April 2007 um 15:13
    • #4
    Zitat von Lord Binary

    zurückbekommen, muß aber jeeeedes Monat die sch...öne UST brennen)

    ...die man ja auch bei jeder rechnung verlangt, also sollt das ja net so die tragik sein, ich bin wahrscheinlich unter dieser kleinunternehmer grenze mach aber dennoch kassa (barkassa und die vom konto separat), verlang UST und find das eigentlich recht gschmeidig dass ich mir dadurch bei den firmenanschaffungen die UST quasi erspare.

  • Lord Binary
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    • 26. April 2007 um 16:09
    • #5
    Zitat


    ...die man ja auch bei jeder rechnung verlangt, also sollt das ja net so die tragik sein


    stimmt schon, andere Steuern (z.B ESt bzw KöSt) tun entscheidend mehr weh :wein:

  • phudy
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    • 26. April 2007 um 18:38
    • #6
    Zitat von Lord Binary


    Wo genau ist denn der Unterschied zwischen UST und Mwst ?
    Genau, es gibt keinen, außer der Bezeichnung.

    nun ja, es gibt einen unterschied:
    mehrwertsteuer ist irgendwas dass aus dem volksmund entsprungen ist.
    umsatzsteuer musst du von umsaetze (daher der name) bezahlen, und vorsteuer kannst du durch erworbenes dir wieder rueckvergueten lassen. wenn man nun vst und ust ausgleicht, kommt die ust-zahllast raus (wenn also vst hoeher als ust ist, dann bekommst was vom finanzamt gutgeschrieben).

    anscheinend hab ich irgendwann in der schule aufpasst :D

  • mexx
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    225
    • 26. April 2007 um 19:56
    • #7
    Zitat von Lord Binary

    Generell gilt: Für Unternehmer mit Jahresumsatz < 22k€
    -> nicht UST-pflichtig, nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
    (Kleinunternehmerregelung)


    ab heuer €30.000, oder?

    mfg
    mexx :devil:

  • sentencedX
    Punkte
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    221
    • 26. April 2007 um 20:37
    • #8

    ja - ab heuer sinds 30.000

  • Maximilian Rupp 27. Dezember 2024 um 00:21

    Hat das Thema aus dem Forum Off-Topic nach Off-Topic verschoben.

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