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GIS Befreiung

    • Frage
  • phil3k
  • 20. Mai 2007 um 22:41
  • Unerledigt
Hallo zusammen,

das Informatik-Forum geht in den Archivmodus, genaue Informationen kann man der entsprechenden Ankündigung entnehmen. Als Dankeschön für die Treue bekommt man von uns einen Gutscheincode (informatikforum30) womit man bei netzliving.de 30% auf das erste Jahr sparen kann. (Genaue Infos sind ebenfalls in der Ankündigung)

Vielen Dank für die Treue und das Verständnis!
  • phil3k
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    • 20. Mai 2007 um 22:41
    • #1

    Ich habe mal gehört dass man als Student von der GIS befreit werden könnte. Hab mal beim ORF gesucht und folgendes gefunden:

    Zitat
    • Kopie des gültigen Studienbeihilfebescheides über den Bezug eines österreichischen Stipendiums aus sozialen Gründen bzw. Schülerbeihilfe

    Heißt das man kann ausschliesslich nur befreit werden wenn man Studienbeihilfe bzw. ein Stipendium bezieht ? Oder gilt das für alle Studenten die ein gewisses Einkommen nicht überschreiten ? Ist von euch vielleicht jemand GIS befreit ?

  • DerMaz
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    • 20. Mai 2007 um 23:00
    • #2

    dere also soweit ich weiss is ma am hauptwohnsitz als student gis befreit.

  • Bentha
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    • 20. Mai 2007 um 23:19
    • #3
    Zitat von DerMaz

    dere also soweit ich weiss is ma am hauptwohnsitz als student gis befreit.

    schön wärs. in meinem haushalt sind sogar 2 studenten und nur studenten und es geht sich leider bei keinem von uns aus mit der studienbeihilfe. Deshalb gibt es keine GIS-Befreiung. --> Du musst als Stud. stud.beihilfe bekommen um gis befreit zu werden. :sudern:

  • DerMaz
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    • 20. Mai 2007 um 23:29
    • #4

    achso. gut zu wissen. früher war das anders.....

  • Ivy
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    • 21. Mai 2007 um 06:55
    • #5

    hi du!

    ich habe noch nie so eine beschissene Institution wie die GIS erlebt. Gerade die unwichtigste aller Organisationen verlangt total viele Dokumente, wenn man sich befreien lassen will. So musste ich vorlegen: Den Bescheid für die Studienbehilfe, den Fortsetzungsbescheid von der Uni, den Meldezettel ALLER im haushalt lebenden personen, einkommensnachweis (in diesem fall von meinem lebensgefährten), UND (und das ist das allerbeste) die Mietaufschlüsselung).

    ECHT LÄCHERLICH. Ich hab ech schon solche aggressionen gegen die GIS. am orf wird nur scheiße gespielt (meistens eh nur sport), und dann wollens über 40 euro für 2 monate. die sind ja echt krank.

  • davide
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    • 21. Mai 2007 um 11:21
    • #6

    irgendwoher muss ja die kohle kommen für MITTEM IM 8EN

  • Bentha
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    • 21. Mai 2007 um 11:26
    • #7

    ich finds auch pervers. da zahlst du mehr für 2 sender als bei kabel für 40...
    irgendwie stimmt da was nicht.
    und ich glaub mitlerweile musst du ja schon gis zahlen wen du i-net hast... -> krank

  • obsolet
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    • 21. Mai 2007 um 22:50
    • #8

    Auf der HP steht auch:

    Zitat von GIS-Homepage


    "Bezieher von [..] Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohnfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit".

    Das müsste also zumindest auch Bezieher von Wohnbeihilfe mit inkludieren. Hab ein Mail geschickt (unter falschem Namen hähähä). Wenn eine Antwort kommt, schreib ich sie hier rein.

  • Saruman
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    • 21. Mai 2007 um 22:59
    • #9
    Zitat von obsolet

    Auf der HP steht auch:


    Das müsste also zumindest auch Bezieher von Wohnbeihilfe mit inkludieren. Hab ein Mail geschickt (unter falschem Namen hähähä). Wenn eine Antwort kommt, schreib ich sie hier rein.

    Das wär wirklich interessant! Wohnbeihilfe bekommen wir nämlich auch...

  • obsolet
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    • 22. Mai 2007 um 18:29
    • #10

    "Zwischenstand": die Dame schreibt zurück, es gibt keinen Anspruch bei Wohnbeihilfe. Selbstverständlich ganz im Stile eines Amtes - ohne jeglichen Grund anzugeben.

    Hab ein Re-Mail geschickt und gefragt warum denn nicht, da alle erforderlichen Pkte erfüllt sind. Etwaige Antwort wird wieder gepostet.

  • Saruman
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    • 22. Mai 2007 um 18:32
    • #11
    Zitat von obsolet

    "Zwischenstand": die Dame schreibt zurück, es gibt keinen Anspruch bei Wohnbeihilfe. Selbstverständlich ganz im Stile eines Amtes - ohne jeglichen Grund anzugeben.

    Hab ein Re-Mail geschickt und gefragt warum denn nicht, da alle erforderlichen Pkte erfüllt sind. Etwaige Antwort wird wieder gepostet.

    Super, vielen Dank! Ich werds auf jeden Fall versuchen. Bei dem Verein muss man einfach hartnäckig bleiben und so lange nerven, bis es ihnen zu blöd wird ;)

  • elisara
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    • 1. Juni 2007 um 20:51
    • #12

    Grüsse an Allen!
    Ich habe auch den Problem mit GIS, trotz Bescheid für Wohnbeihilfe. Es ist mittlerweile sogar Inkassobüro eigeschaltet worden.....
    Lange Rede- kurzer Sinn:

    Schaut Euch das an:

    http://www.volksanw.gv.at/missstaende/BD-354-V-05.pdf

    ALSO DIE BEFREIUNG GILT FÜR DIE WOHNBEHILFEBEZIHER AUCH. EGAL WAS SIE DA SAGEN!!!

    Werde es ausdrücken und am Montag an "den leiben und kompetenten Frauen" dort abgeben.
    Cao!

  • obsolet
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    • 1. Juni 2007 um 23:15
    • #13

    Ich check dieses pdf nicht. Bin zu dämlich für Juristensprache.

    Hat sich nun die Volxanwaltschaft dagegen ausgesprochen????? Sehr bizarr (obwohl, unter Stadler ist alles möglich ;))

    Bitte posten was rauskommt!
    Danke

  • elisara
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    • 2. Juni 2007 um 12:04
    • #14

    O.K.
    Zusammengefasst: § 47, Abs. 1, Z 7 Fernmeldegebührenordnung

    Befreiuhungsbestimmungen


    .....
    Z.7. Bezieher von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe
    oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen
    Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit. (Rezeptengebürenbefreihung, Wohnbeihilfe etc. Hilfen aus öff. Mitteln)

    http://www.orf-gis.at/files/23_FGO_ab0401.pdf

    In der Empfehlung der VA steht:
    I. gegenüber der GIS und den Finanzämtern als Berufungsbehörden eine generelle Klarstellung zu treffen, wonach der Bezug von Wohnbeihilfe bei einkommensschwachen Personen, deren Haushalts-Nettoeinkommen einer Gebührenbefreiung nicht entgegensteht, grundsätzlich einen Gebührenbefreiungstatbestand im Sinne des
    § 47 Abs. 1 Z 7 Fernmeldegebührenordnung
    darstellt,
    ...
    der rechtswidrige Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, wonach die Berufungsführerin von GIS-Gebüren nicht befreit wurde, wurde aufgehoben, der Berufung von N.N. stattgegeben und die GIS zudem aufgefordert wird, von der Einbringung der rückständigen Rundfunkgebühren des Beschwerdeführers abzusehen....

    Werde die Reaktion von GIS mailen.
    L.G.

  • obsolet
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    • 2. Juni 2007 um 12:23
    • #15

    bestens. bin gespannt.
    Alles andere als eine Befreiung wäre eine Frechheit

  • peszi_forum
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    • 6. Juni 2007 um 20:43
    • #16

    Hallo!
    obsolet: Hast Du schon zwischenzeitlich irgendwelche Antworten auf den zweiten e-mail bekommen?

    Peszi_forum

  • obsolet
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    • 6. Juni 2007 um 21:27
    • #17

    nein, keine Antwort.
    Offensichtlich wissen die ganz genau wie rechtswidrig ihr Verhalten ist.

  • Mr.Radar
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    • 7. Juni 2007 um 02:30
    • #18

    leute, und was is wenn ihr euch einfach vom gis abmeldets? der kontrolleur hat kein recht in die wohnung zu kommen und zu schauen, ob ihr einen TV habt, somit kann euch den fernseherbesitz keiner nachweisen. ich mein ich bin normalerweise auch nicht der unehrliche typ, aber wenn sich die gis so beschissen aufführt, verlangt sie ja gerade zu danach, dass man sie bescheißt...

  • Saruman
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    • 7. Juni 2007 um 23:41
    • #19

    Ganz so einfach ist es leider nicht...
    Zwar kann man sich weigern ihn rein zu lassen, aber wenn du dann mal aufmachst, wenn im Hintergrund laut Fernseher oder Radio läuft, dann hast den Scherm auf und kannst Strafe nachzahlen, wenn du ihn schon mal abgewiesen hast.
    Im Schlimmsten Fall taucht der Kontrolleur mit der Polizei auf, die darf zwar auch nicht in die Wohnung, aber wer hat schon den Mut zwei Polizisten anzulügen...

    Abgesehen davon machen sie dir das abmelden so schwer wie möglich, ist nur möglich, wenn du den Fernseher entweder nachweislich verschrottest oder ins Ausland verziehst.

    Nachdem das einem eigenen Gesetz unterliegt, gelten hier leider keine Konsumentenschutzgesetze...

  • klausi
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    • 8. Juni 2007 um 00:14
    • #20
    Zitat von Saruman


    Im Schlimmsten Fall taucht der Kontrolleur mit der Polizei auf, die darf zwar auch nicht in die Wohnung, aber wer hat schon den Mut zwei Polizisten anzulügen...


    Ich!
    40 (?) Euro in zwei Monaten kann und will ich mir nicht leisten, für die paar Sachen die ich mir anschaue. Man darf sich nur nicht einschüchtern lassen, ohne Durchsuchungsbefehl können die mir gar nix. Irgendwer hat doch eh mal hier im Forum gepostet, dass sie der GIS bei laufendem Fernseher sie Tür geöffnet hat und gesagt hat, dass sie keinen Fernseher hätten und die Geräusche im Hintergrund von einem Computerspiel stammen ... :rofl:

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